Ab wann gilt man als ungeimpft ohne booster

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Erstellt: 16.01.2022Aktualisiert: 16.01.2022, 20:19 Uhr

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Beim Corona-Impfzertifikat gibt es eine Änderung: Wer keine Booster-Impfung hat, gilt bald als ungeimpft. Das ist zu beachten.

Hamm - Eine Impfung gegen das Coronavirus ist aktuell so etwas wie die Eintrittskarte in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland. Aber Vorsicht: Schon bald könnten einige Bürger nicht mehr als vollständig geimpft gelten.

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Wichtige Änderung beim Corona-Impfzertifikat: Ohne Booster bald „ungeimpft“

Denn etwas Entscheidendes ändert sich: Ab dem 1. Februar verkürzt sich die Gültigkeitsdauer des Corona-Impfzertifikats für alle, die noch keine Auffrischungsimpfung - also eine Booster-Impfung - erhalten haben. So werden „digitale Impfzertifikate der EU für die Grundimmunisierung“ dann nach 270 Tagen ungültig, hieß es in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers (CDU).

Konkret bedeutet das: Die Verkürzung der Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats tritt in der Regel für die Personen ein, die zwar zwei Mal gegen Corona geimpft sind, aber noch keine Booster-Impfung erhalten haben.

Für eine Booster-Impfung gegen Corona sei derweil noch keine maximale Anerkennungsdauer festgelegt worden. Dafür mangele es schlichtweg an wissenschaftlichen Erkenntnissen, heißt es in dem Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums, Sabine Dittmar.

Gültigkeitsdauer für Booster-Impfung gegen Corona noch nicht definiert

Weiter schrieb sie zu diesem Komplex: „Die Regelungen sollen regelmäßig überprüft werden, um ggf. auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können.“

Der EU-Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung in Praxen und Impfzentren erstellt wird oder nachträglich in Deutschland etwa in Apotheken erhältlich ist. Der Code ist in einer Smartphone-App - etwa der Corona-Warn-App oder der CovPass-App - darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU erkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise über Impfungen, frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.  

Wichtige Änderung beim Corona-Impfzertifikat: Ohne Booster gilt man als ungeimpft © Robert Michael/dpa

Die Booster-Impfung bringt derzeit auch bei den aktuellen Corona-Regeln in NRW bestimmte Erleichterungen. Denn für Geboosterte fällt bei 2G-plus die Testpflicht weg, seitdem die aktualisierte Schutzverordnung am Donnerstag, 13. Januar, in Kraft getreten ist. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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