Adac rechnung nicht bezahlen gleich kündigung

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  4. Keine Angst vor Inkassobriefen!

Haben Sie keine Angst vor Inkassobriefen. Die Drohungen in den Schreiben sollen Sie bloß einschüchtern. Im Zweifel zahlen Sie vorerst nicht und machen Sie den Inkasso-Check! Mit unserem Online-Service können Sie die Forderung überprüfen, die man Ihnen zugeschickt hat.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Inkassounternehmen bauen oft Drohkulissen auf, die keine rechtliche Grundlage haben.
  2. Häufig sind die Forderungen der Firmen in den Schreiben aus der Luft gegriffen. Fast immer treiben zu hohe Inkassokosten die Rechnungen in die Höhe.
  3. Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Ratsuchende eine Forderung kostenlos überprüfen.

Stand: 19.08.2022

Wem ein Brief von einem Inkassoinstitut ins Haus flattert, der bekommt meist einen gehörigen Schreck. Auf die eigentliche Forderung sind kräftige Gebühren, Zinsen und Kosten draufgeschlagen worden. Von Zwangsvollstreckung, Kontokündigung, Lohn- oder Gehaltspfändung ist die Rede, sogar mit Vermögensauskunft oder Haft wird gedroht.

Viele zahlen dann aus lauter Furcht, weil sie glauben, morgen würde der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Wer dem ersten Brief standhält, wird oft durch wöchentlich neue Briefe mit immer höheren Forderungen weichgeklopft.

Es kommt immer öfter vor, dass betrügerische oder unseriöse Firmen einfach behaupten, Sie würden ihnen Geld schulden. Inkassoinstitute prüfen nicht, ob die Forderung überhaupt besteht! Es interessiert sie auch gar nicht. Also sollten Sie Ihre Forderung selbst überprüfen. Unser Inkasso-Check hilft Ihnen dabei.

Unser Angebot

Mit unserem Inkasso-Check bieten wir Ihnen quasi ein Erste-Hilfe-Kit für den Notfall, das Sie schnell zur Hand haben und einfach bedienen können. Sie müssen dafür lediglich online einige Fragen beantworten und erhalten am Ende eine individuelle rechtliche Ersteinschätzung sowie einen eigens erstellten Musterbrief, mit dem Sie sich – falls notwendig – an das Inkassounternehmen wenden können. 

Sie haben einen Inkassobrief erhalten? Machen Sie den Inkasso-Check!

Inkassoschreiben – so gehen Sie vor

  • wenn die Forderung völlig aus der Luft gegriffen ist:

Lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen oder Ihren Nachtschlaf beeinträchtigen. Teilen Sie dem Inkassoinstitut einmal per Einwurf-Einschreiben mit, dass die Forderung unberechtigt ist. Dann legen Sie den Brief einfach ab.

Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassoinstitut nichts machen – außer immer wüstere Drohbriefe schreiben. Es kann insbesondere keinen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, keine Pfändung veranlassen oder Sie ins Gefängnis bringen.

„Haft“ zum Beispiel kann nur beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) hat und die Forderung nicht bezahlt wird und eine Vollstreckung vergeblich ist und der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wird und der Schuldner die Abgabe dieser Erklärung grundlos verweigert.

Für jede Form der Vollstreckung müsste der Gläubiger oder das Inkassoinstitut sich erst einen Titel besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Urteil. Im Laufe eines solchen Verfahrens (Mahnverfahren oder Klage) haben Sie mehrfach Gelegenheit vorzutragen, dass die Forderung haltlos ist. Weil der Gläubiger das genau weiß, wird er nicht vor Gericht ziehen. Die Sache verläuft also irgendwann im Sande, wenn Sie einfach stur bleiben.

Reagieren müssen Sie nur (dann aber sehr zügig), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.

  • wenn es sein könnte, dass die Forderung zu Recht besteht:

Ist eine Forderung wirklich rechtens, sollte sie natürlich bezahlt werden. Haben Sie nicht genügend Geld auf dem Konto, helfen wir Ihnen dabei zu klären, ob die Vereinbarung einer Ratenzahlung sinnvoll ist oder Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt und Sie durch das Begleichen der Forderung in einen immer größeren Schuldenstrudel geraten. Inkassofirmen drängen Verbraucher immer wieder zu einer kostenpflichtigen Ratenzahlung, die die Gesamtkosten in die Höhe treibt.

Sie möchten prüfen, ob Ihr Inkassoschreiben seriös ist? Vergleichen Sie das Dokument mit unserem interaktiven Inkassobrief. Oder Sie schauen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg vorbei. Dort finden Sie die Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben.

Unser Rat

  • Lassen Sie sich nicht verunsichern! Inkassoinstitute haben keine besonderen Rechte und versuchen, Betroffene in den meisten Fällen mit wüsten Drohbriefen einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie stur und zahlen Sie nicht, wenn Sie meinen, dass eine Forderung aus der Luft gegriffen ist.
  • Handeln Sie zügig, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Wir helfen weiter, wenn Sie Unterstützung brauchen.

Inkassokosten oft zu hoch

Fast immer sind die Inkassokosten zu hoch angesetzt! Fantasiegebühren, Auslagen und Zinsen lassen die Inkassoforderungen oft explodieren. Bei zwei Dritteln von mehr als 1.100 durch die Verbraucherzentralen untersuchten Verbraucherbeschwerden im Jahr 2016 standen die Entgelte in keinem Verhältnis zur Leistung.

Inkassobüros orientieren sich bei ihren Berechnungen am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem konnten früher bei einer offenen Forderung von 450 Euro Kosten in Höhe zwischen 15,00 Euro und 122,50 Euro anfallen – zuzüglich Auslagen und gegebenenfalls Mehrwertsteuer. Regelmäßig berechneten Inkassobüros bei der Forderungshöhe auch für ein einfaches und standardisiertes Forderungsschreiben 44,10 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, für ein "schwierigeres" Schreiben sogar 63,70 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, insgesamt also 90,96 Euro. Nach unsere Auffassung rechtfertigte so ein Schreiben allenfalls eine Summe  in Höhe von 30 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Deutlich günstiger wurde es ab 1. Oktober 2021 für Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen haben. Durch eine neu eingeführte Gebührenstufe wird verhindert, dass die Inkassokosten den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen. Auch dürfen seitdem auch für höhere Forderungen für das erste Anschreiben nur niedrigere Gebühren genommen werden.

Darüber hinaus wollen sich manche Inkassofirmen unbegründete Kosten für Posten wie Recherche, Überprüfung, Nachforschung oder unzulässige Kontoführungsgebühren bezahlen lassen.

Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - ohne Termin

Info

0900 1 775 441 (2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) oder 
(040) 24832-150 (2,00 €/Min. ab Beratungsbeginn, zzgl. Ihrer eigenen Telefonkosten)
Auskünfte zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen

Kosten
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Für die Beratung, die wir über die obige Festnetztelefonnummer anbieten, berechnen wir Ihnen 2,00 € pro Beratungsminute. Zu Beginn des Telefongesprächs klären wir mit Ihnen, ob Sie eine kostenpflichtige Beratung wünschen. Sie zahlen sodann die Zeit der tatsächlichen Beratung zzgl. Ihrer eigenen Telefonkosten. Nach der Beratung senden wir Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat zu, das Sie uns ausgefüllt zurückschicken. Wir werden dann das Beratungsentgelt von Ihrem Konto einziehen.

0900er-Nummern in der Verbraucherzentrale
Darüber wundern sich manche Verbraucher: Die Verbraucherzentrale, die immer vehement gegen unseriöse Nummern zu Felde zieht, benutzt kostenpflichtige Rufnummern, um Auskünfte zu geben und Rat zu erteilen.

Bei uns aber bekommen Sie über die 0900-Nummern qualifizierten, individuellen Rat zu Rechts- und Finanzfragen sowie zu Produkten – von gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, überwiegend Juristinnen und Juristen. Übrigens: Durchschnittlich dauert ein Gespräch sechs Minuten, somit bezahlen Sie für ein 0900-Gespräch bei uns ungefähr 12 Euro. Nicht zu viel für einen guten Rat – meinen wir. Denn unser Rat bewahrt Sie häufig vor großem Schaden oder zeigt Ihnen den Weg zu guten und preiswerten Dienstleistungen.

Sie zahlen ausschließlich für die Gesprächszeit, die sekundengenau abgerechnet wird. Die genannten Preise beziehen sich auf Gespräche aus dem deutschen Festnetz. Die Ansagen vor der Verbindung sind kostenlos.
Verbindungen über Mobilfunknetze sind teurer, und die Kosten werden Ihnen hierfür vorher angesagt. Dort werden auch Voransagen abgerechnet.

Die Kosten für das mit uns geführte Telefongespräch erscheinen etwa vier Wochen später auf Ihrer Telefonrechnung. Dort finden Sie diese unter "dtms Nexnet", dem hierfür von der Telefongesellschaft beauftragten Dienstleister.

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Auskünfte zu allen Fragen rund um Themen wie Konto, Kredit (- nicht Immobilienkredit), Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherung

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Telefonische Kurz- und Notfallsprechstunde Schulden

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(040) 24832-109
für Sachstandsfragen zu Schuldenregulierung- und Insolvenzverfahren sowie bei akuten Schuldenproblemen (z.B. bei Konto- oder Lohnpfändung, Energiesperre oder Termin des Gerichtsvollziehers)

Kosten
unentgeltlich*

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Telefonische Kurz- und Notfallsprechstunde Schulden

Für Hamburgerinnen und Hamburger mit niedrigem Einkommen ist die Beratung kostenlos; andere zahlen ein einkommensabhängiges Entgelt nach Rücksprache.

Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - mit Termin

Info

Telefonische Kurzberatung und ggf. Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen

Vor dem Telefontermin übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen, die wir während der Beratung sichten werden. Eine Sichtung vorab ist bei einer Kurzberatung zu dem angegebenen Entgelt leider nicht möglich.

Kosten
25 €
(bis 20 Minuten)
ggf. zzgl. Kosten einer gewünschten Rechtsvertretung nach der Beratung (ab 25 €)

Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - mit Termin

ermäßigt: 11 €
für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz

Schriftliche Beratung und Vertretung Einkauf, Reise + Freizeit

Schriftliche Beratung und Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen

Kosten
ab 25 €

Kontakt
Kontaktformular

Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Fax (040) 24832-290

Schriftliche Beratung und Vertretung Einkauf, Reise + Freizeit

Persönliche Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit

ermäßigt: 11 €
für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz

Persönliche Kurzberatung Konto

ermäßigt: 11 €
für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz

Bücher und Broschüren

Was passiert wenn ich den ADAC nicht bezahlen?

Eine Mitgliedschaft, die nicht bezahlt ist, wird spätestens nach 24 Mona- ten Beitragsrückstand gestrichen, wenn sie erfolglos angemahnt wurde (§ 7 Abs. 2 der ADAC Satzung). Die Streichung erfolgt durch das zustän- dige Mitglied der ADAC Geschäftsführung. Sie wird dem Mitglied nicht bekannt gemacht.

Kann man vom ADAC gekündigt werden?

ADAC kündigen – Frist und Form. Die Vertragslaufzeit deiner ADAC Mitgliedschaft umfasst meist ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt laut den AGB des ADAC drei Monate vor Ende der Beitragsperiode. Vergisst du zu kündigen, verlängert sich deine Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

Wann Sonderkündigungsrecht ADAC?

Im Falle eines Schadens. Hier hat sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ab dem Tag der Anerkennung oder Ablehnung der zukünftigen Leistungspflicht hat der Versicherte innerhalb eines Monats die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung beim ADAC einzureichen.

Was kostet mich der ADAC wenn ich kein Mitglied bin?

Berlin - Die „gelben Engel“ des ADAC helfen auch Autofahrern, die nicht Mitglied des Automobilclubs sind, kostenlos bei einer Panne.

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