Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen sind heute in der Regel mit Automatikgetriebe oder auch ohne Getriebe ausgestattet.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16. November 2020 wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.
Mit der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet beziehungsweise diese Beschränkung wird aufgehoben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden ist. Voraussetzung ist eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der der jeweilige Bewerber nachweisen muss, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt ist.
Mit dieser Regelung machen wir den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen gefördert wird.
Der Umstieg vom Automatik-Führerschein auf Schaltgetriebe wird einfacher: Der ADAC erklärt die neue Regelung seit 1. April und was sie für Fahrschüler bedeutet.
Diese Nachricht dürfte vor allem angehende Autofahrer interessieren: Wer nach dem 1. April 2021 die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikschaltung ablegt, darf nach Angaben des ADAC „unter gewissen Bedingungen“ auch Autos mit Schaltgetriebe* fahren, wie die Experten auf ihrer Internetseite (Stand: 10. Februar) mitteilen.
Das sind laut ADAC.de dann die Voraussetzungen dafür: „Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.“ Mit dieser zusätzlichen Ausbildung werde die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen.
Mit Automatik-Führerschein darf man sonst nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Ab April soll der Umstieg auf den „normalen Führerschein“, sprich auf Schaltfahrzeuge, dem ADAC zufolge entsprechend erleichtert werden.
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Wann dürfen Autofahrer mit Automatik-Führerschein Schaltwagen fahren?
Für die Umschreibung von Automatik-Führerscheinen, die nach dem 1. April 2021 gemacht werden, gilt dem Bericht auf ADAC.de zufolge:
- „Für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die zusätzlichen Fahrstunden und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich“, so die Experten.
- „Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden“, heißt weiter auf ADAC.de.
- Zu beachten sei: „Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte“, so der Hinweis der Experten.
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Mein BereichFührerscheinerwerb mit Automatikwagen: Neuerung ab 1. April 2021
Auch der TÜV-Verband hatte über die Neuerung informiert: „Ab 1. April 2021 können Fahrschüler:innen ihre praktische Führerscheinprüfung auch mit einem Automatikwagen absolvieren und damit ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben“, hieß es dazu in einer Mitteilung vom 22. Dezember.
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Und weiter: „Der Führerschein ist für Automatik- und Schaltwagen gültig. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert worden sind. Erforderlich sind mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten und eine abschließende 15-minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.“ Auf diese Weise solle die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen gefördert werden. (ahu)*tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.