Dsl anschluss vormieter wer ist da gemeint

Unitymedia bietet seine Internetdienstleistungen über das Kabelnetz an. Dies ist von der Standart Telefon / DSL Leitung getrennt !

Wir haben einen ähnlichen fall in der Familie bei Kabeldeutschland gehabt. Da wurde damals das Angebot angenommen, dass 6 Monate keine Grundgebühr gezahlt werden muss. In diesem Fall hat Kabeldeutschland den Internetanschluss über die Kabelleitung gelegt und der damalige Anschluss von 1und1 lief weiterhin ganz Klassisch über die DSL Leitung weiter.

Sollte bei Unitymedia denke ich genau so möglich sein. In diesem sinne wäre folgende lösung evtl. eine möglichkeit:

1. Unitymedia ganz normal legen lassen in der neuen Wohnung <--- sollte über die Kabelleitung laufen getrennt von der DSL / Telefonleitung
2. 1und1 bescheid geben, dass du umziehst <--- sollte möglich sein, da über Telefonleitung und nicht über die Kabelleitung gelegt wird.

Darüber hinaus bin ich der meinung, dass 1und1 eine Umzugsgebühr von rund 70€ verlangt. Um auf nummer sicher zu gehen würde ich mir Persönlich den Spaß sparen und auf das Angebot von 1und1 eingehen.

Natürlich ist das für dich sehr ärgerlich, ich würde es auch nicht bezahlen wollen. Auch wenn du das nun ungerne hören möchtest, auch wenn es absolut nicht böse gemeint ist - Du bist eine Vertragsbindung mit 1und1 eingegangen. 1und1 kann nichts dafür, dass du Umziehst. Der Nachmieter eben so wenig. Du wärst sicher auch einer der ersten die sich Aufregen würden - zu recht ! - wenn im umkehrschluss 1und1 sagen würden "och, statt 16000 bekommst du absofort nur noch 6000".

Auch wenn ich deine Lage absolut nachvollziehen kann, wäre es unfair dem Nachmieter die Leitung zu blockieren. Wie würdest du dich fühlen? Das 1und1 dir das Angebot gemacht hat ist auch nicht selbstverständlich. Ich kenne anbieter die sagen einfach Pech gehabt, interessiert uns nicht weiter.

Hast du vielleicht jemanden im bekanntenkreis, der gerne einen Vertrag hätte? Habe meinen alten Damals zur Schwiegermutter "Umziehen lassen". Vielleicht wäre das ja eine Alternative?

Liebe Grüße und alles Gute !

PS: Glückwunsch zur 120mbit Leitung. Würde auch keine 16K mehr haben wollen

Gilt nicht für 1&1 Anschlüsse über alternative Zugangstechnologien (z. B. Glasfaser)

Was ist mit einem "Port oder Leitungsmangel" gemeint? Hier erfahren Sie mehr.

Port- oder Leitungsmangel bedeutet, dass es an der Adresse des bestellten DSL-Anschlusses gerade nicht genügend Kapazitäten gibt. Das passiert zum Beispiel, wenn

  • die Leitung des Hauses oder der Wohnung noch durch den Vorbesitzer belegt ist
  • DSL-Ports nicht schnell genug ausgebaut wurden, um die hohe Nachfrage zu decken
  • verfügbare Kapazitäten aufgebraucht sind oder wieder belegt wurden
  • Sie schon einen DSL-Anschluss von einem anderen Anbieter haben.

Wann erfahre ich von einem Port- oder Leitungsmangel?

Mit dem Verfügbarkeitscheck sehen Sie, ob DSL an Ihrer Adresse prinzipiell möglich ist. Erst nach Ihrer Bestellung und vor dem Schaltungstag sehen wir anhand genauer Daten, ob die Leitung vom Hauptverteiler bis zu Ihrer Anschlussadresse frei ist.

Was kann ich tun, um das Problem zu lösen?

Erkundigen Sie sich beim Vormieter oder -Eigentümer, ob er die Leitung noch belegt. Falls ja, informieren Sie uns darüber! Diese und weitere Angaben zum Anschluss-Vorbesitzer erleichtern die Schaltung. Bis dahin sind Sie mit der 1&1 Sofort-Start-Option schon online und erreichbar.

Was ist in diesem Zusammenhang sonst noch wichtig?

  • Falls die Voraussetzungen für DSL an Ihrer Adresse dauerhaft nicht erfüllt sind, melden wir uns und unterstützen Sie mit einer Alternative – zum Beispiel mit Internet über mobiles Netz.
  • Mit einem Wechsel des Mieters oder Eigentümers wird der DSL-Anschluss nicht automatisch freigegeben. Entscheidend ist der Vertrag zwischen Anschlussinhaber und Anbieter.
  • Für die Grundversorgung mit einem Telefon- oder Internetanschluss muss Ihr Grundstück an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sein.
  • Sie können Ihren Auftrag bis zu 30 Tage nach einer DSL-Schaltung stornieren.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

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DSL Anschluss mit Mieter teilen

Der neueste Beitrag zum Thema "DSL Anschluss mit Mieter teilen" im Forum "Aktuelle juristische Diskussionen und Themen" wurde erstellt am 11. November 2012.

  1. cowo Junior Mitglied 26.08.2010, 23:46

    Registriert seit:29. Januar 2010Beiträge:64Renommee: 10

    DSL Anschluss mit Mieter teilen


    Mal angenommen der Vermieter hat einen DSL-Anschluss, über den der Mieter mit in das Internet gehen möchte.
    Welche rechtlichen Risiken hat der Mieter / Vermieter?
    Wie kann er sich davor ggf. schützen?

  2. vladimir Senior Mitglied 27.08.2010, 00:52

    Registriert seit:16. Januar 2009Beiträge:292Beruf:Jura StudentRenommee: 44


    AW: DSL Anschluss mit Mieter teilen

    Der BGH sagt außerdem, dass dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes jedoch nicht dzugemuten werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend den neusten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.

  3. zeiten V.I.P. 27.08.2010, 00:53

    Registriert seit:17. Februar 2008Beiträge:22.542Geschlecht:weiblichRenommee: 1.834


    AW: DSL Anschluss mit Mieter teilen

    wenn er der inhaber des anschlusses ist, muss er auch zahlen.

    ich kenne einen fall, wo jemand in ner wg fleißig 0190er nummern angerufen hat und plötzlich eine telefonrechung über 3000 euro auf dem tisch lag. der betreffende konnte nicht zahlen, hatte ein insolvenz am hals und auf den kosten is der anschlussinhaber sitzen geblieben. die rechnung des nächsten monats belief sich dann nur noch auf knapp 2000 euro... wenn man das hört, möchte man gern ein paar euro extra für einen ganz eigenen anschluss ausgeben.

  4. Ron-Wide V.I.P. 27.08.2010, 07:57

    Registriert seit:19. Januar 2008Beiträge:21.896Geschlecht: männlichBeruf:i.R.Renommee: 2.140


    AW: DSL Anschluss mit Mieter teilenRecht bedeutet eigentlich k e i n Risiko! Also braucht man sich dagegen auch nicht zu schützen.:misstraui

    Es fehlt eine konkrete Frage in dem Beitrag!

    Sollte damit eine Kostenregelung gemeint sein, so ist es doch allein unter den beiden Parteien zu vereinbaren.

  5. cowo Junior Mitglied 27.08.2010, 17:33

    Registriert seit:29. Januar 2010Beiträge:64Renommee: 10


    AW: DSL Anschluss mit Mieter teilen

    Es geht z.B. aus Problemen, die wg. illegalen Downloads, evtl illegalen Verbreitungen von Bildern, Software und was sonst noch so alles Illegales läuft auf den Vermieter zukommen können. Der Vermieter gewährt schließlich den Zugang und hat keine Kontrolle über das was der Mieter tut. Der Vermieter kann im Zweifel auch nicht nachweisen, dass er nicht der Täter war.

  6. Gerd aus Berlin V.I.P. 30.08.2010, 14:57

    Registriert seit:6. März 2006Beiträge:4.184Geschlecht:männlichBeruf:Science Coach, Lektor, JournalistRenommee: 386


    AW: DSL Anschluss mit Mieter teilen

    Ein vorsichtiger Vermieter sperrt die 0900-Nummern am Telefon und die Peer-to-Peer-Ports am Router (ohne dass ich mich erinnern könnte, wie

    .

    Gruß aus Berlin, Gerd

  7. DreamDancer Neues Mitglied 11.11.2012, 14:53

    Registriert seit:11. November 2012Beiträge:1Renommee: 10


    AW: DSL Anschluss mit Mieter teilen

    Hallo Zusammen,

    ich möchte dieses Thema gerne noch einmal aufgreifen, da ich es für sehr interessant halte.

    Nehmen wir mal an ein Vermieter, dem auch der Internetanschluss gehört, einigt sich mit seinen 3 Mietern im selben Haus gemeinsam seinen Internetanschluss zu nutzen. Telefonie schließen wir mal aus.

    Es gibt technisch 2 Möglichkeiten, die sich hier als sinnvoll erschließen für eine sichere Erkennung.
    1. Der Vermieter ist technisch in der Lage eine Protokollierung der Nutzung durchzuführen. In diesem Protokoll sind nur IP Adressen aufgeführt. Die internen IP Adressen werden vor Nutzung statisch zugewiesen. Anderen IP Adressen ist es technisch nicht erlaubt das Internet zu nutzen.
    2. Es würde auch die Möglichkeit bestehen eine Benutzerbasierte Autentifizierung durchzuführen sodass immer sicher gestellt ist, dass der Benutzer Meier gerade auf diverse IP Adressen im Internet zugreift. Eine Nutzung ohne Autentifizierung ist nicht möglich. Hier wird zum Protokoll noch der Benutzername hinzugefügt.

    Das Protokoll ist sagen wir mal 6 Monate lang zu speichern so wie die Provider es tun (sollen). Weitere Daten wie Namen der besuchten Webseiten etc. werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gespeichert.

    Ist dies Möglicherweise eine sinnvolle Möglichkeit sich rechtlich abzusichern ggf. auch durch einen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter?

    Grüße DreamDancer

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Wer ist für DSL Anschluss zuständig?

Endleitung verläuft vom Hausanschluss zu den Telefondosen (TAE-Dosen) in Ihrem Wohnraum und muss durch einen Elektriker installiert werden. Auch dieser wird vom Hauseigentümer beauftragt.

Kann man Internet vom Vormieter übernehmen?

Auch wenn der Vormieter bereits seinen Anschluss gekündigt hat, kann die Kündigung des Anschlusses erst zum Ende der Laufzeit erfolgen. Es besteht jedoch die Option, vorausgesetzt der Vormieter ist damit einverstanden, den Vertrag zu übernehmen.

Was tun wenn Telefonleitung vom Vormieter belegt ist?

Nach TKG MUSS die Leitung unverzüglich abgeschaltet werden, wenn der Provider Kenntnis vom Auszug hat! Vielleicht hilft das in der Argumentation gegenüber der Telekom. Wenn es noch ein analoger Anschluß ist, dann kann der Anruf dort auch noch über die Rufnr.

Ist in jeder Wohnung DSL Anschluss?

Das Vorhandensein eines Hausanschlusses bzw. eines Anschlusses bis zur Verteilerdose in der Wohnung gehört hingegen zum vertragsgemäßen Standard einer Wohnung. Besteht kein Anschluss, so ist der Vermieter dazu verpflichtet den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die Bereitstellung des Anschlusses zu veranlassen.

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