Ex redet schlecht über mich anzeigen

Verletzendes ist schnell geschrieben und noch schneller gesagt: sei es ein fieser Kommentar in den sozialen Medien, sei es eine unbedachte Äußerung in einem Moment der Erregung. Wir alle kennen und fürchten solche Situationen. Gerüchte können sich heute mehr denn je in Windeseile verbreiten und sich hartnäckig halten. Doch wann wird das bloße verletzende Wort zur strafbaren Rufschädigung? Und wie können Betroffene in solchen Fällen vorgehen?  

Rufschädigung: Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Rufschädigung liegt vor, sobald jemand absichtlich Lügen über eine andere Person verbreitet, die deren Ruf beziehungsweise Ansehen schädigen sollen.
  • Das Strafmaß bei Rufschädigung hängt in der Regel davon ab, ob die Tat öffentlich oder nicht-öffentlich (das heißt in geschlossener Gesellschaft) begangen wurde. Je nach Tatbestand können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen.
  • Sind sie Opfer von Rufschädigung geworden, sollten Sie alle Informationen sammeln, die Ereignisse dokumentieren (zum Beispiel durch Screenshots) und nach Zeugen suchen. Gehen Sie auf Ihren Gegner zu und suchen Sie zunächst nach einer außergerichtlichen Lösung, bevor Sie strafrechtliche Schritte einleiten!

Definition: Was ist Rufschädigung?

Bei der Rufschädigung handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung über eine Person, mit dem bewussten Ziel, ihr öffentliches Ansehen anzugreifen. Dadurch kann sowohl der Bereich des Strafrechts als auch des Zivilrechts berührt sein. Eine Tatsache ist immer objektbezogen, das heißt, sie muss vor Gericht durch Dokumente, Zeugen oder Sachverständige bestätigt werden können – zum Beispiel, dass die Person 20 Jahre alt ist.

Lässt sich beweisen, dass die Aussagen wahr sind, ist es jedoch keine Rufschädigung. Dasselbe gilt, wenn es sich lediglich um Meinungen handelt, also um alle subjektiven Wertungen oder Einschätzungen. Wenn zum Beispiel Person A sagt, sie findet das Verhalten von Person B unangebracht, dann ist das ihre persönliche Meinung. Ob sich dies schlecht auf den Ruf von Person B auswirken sollte, spielt dabei keine Rolle.

Verleumdung & Üble Nachrede: Wann kann ich jemanden wegen Rufschädigung anzeigen?

Strafrechtlich kann die Rufschädigung eine Verleumdung oder eine Üble Nachrede darstellen. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den Paragraphen 186 und 187 ff. des Strafgesetzbuchs. Einfach ausgedrückt besagen diese:

  • Eine Verleumdung ist die absichtliche Verbreitung einer unwahren Tatsache über einen anderen Menschen, die ihn in der öffentlichen Meinung herabwürdigen kann. Die Tat wird also wider besseres Wissen begangen.
  • Eine Üble Nachrede (§ 186 StGB) begeht, wer eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die zur Herabwürdigung geeignet ist, die sich jedoch nicht beweisen lässt. Im Gegensatz zur Verleumdung steht bei der Üblen Nachrede die Unwahrheit der Tatsache eben nicht fest.

Was sind rechtliche Folgen von Rufschädigung?

Abhängig davon, ob die Rufschädigung als Verleumdung oder als Üble Nachrede ausgelegt wird, drohen unterschiedliche Strafen:

  • Üble Nachrede: Das Strafmaß bei Übler Nachrede hängt davon ab, ob die Tat öffentlich oder nicht-öffentlich begangen wurde. "Nicht-öffentlich" bedeutet, dass es innerhalb einer geschlossenen Gesellschaft (zum Beispiel bei privaten Feiern) dazu kam. In diesem Fall kann entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Bei einer "öffentlichen" Üblen Nachrede – oder auch durch die Verbreitung von Schriften beziehungsweise anderen Medien – droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
  • Verleumdung: Auch hier ist ausschlaggebend, ob die Verleumdung öffentlich oder nicht-öffentlich begangen wurde. Eine "nicht-öffentliche" Verleumdung kann entweder mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Geschieht die Verleumdung dagegen öffentlich oder wird durch Medien verbreitet, können sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen. 

Was kann ich gegen Rufschädigung tun?

Grundsätzlich gilt immer: Bevor Sie vor Gericht ziehen, sollten Sie zunächst auf Ihren Gegner zugehen und eine außergerichtliche Lösung suchen. Sprechen Sie miteinander und erreichen Sie im besten Fall, dass man die falschen Tatsachenbehauptungen unterlässt bzw. wieder zurücknimmt. Denn wie so oft können rechtliche Schritte teuer und nervenaufreibend werden. Außerdem stehen Ihre Chancen vor Gericht häufig schlecht: Bei guter Argumentation kann die Strafverteidigung auf die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit verweisen und bereits mit einem schriftlichen Antrag die Einstellung des Verfahrens erwirken. 

Doch was tun, wenn Ihr Gegner abblockt und Ihre Mahnung wirkungslos bleiben? Dann haben Sie die Möglichkeit, ihn oder sie zum Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern. Damit machen Sie den Ernst der Sache deutlich und hätten – sofern er oder sie unterschreibt – etwas in der Hand, sollten Sie erneut angegriffen werden. Wenn selbst die Unterlassungserklärung abgelehnt wird, können Sie beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Da sich Gerichtsverfahren allerdings in die Länge ziehen können und es schließlich um Ihren Ruf geht, sollten Sie gleichzeitig einen Antrag auf ein zivilgerichtliches Eilverfahren stellen. Ein Strafantrag muss dann innerhalb von drei Monaten gestellt werden, damit das Verfahren eingeleitet wird.

Habe ich bei Rufschädigung Anspruch auf Schadensersatz?

Das hängt von der Schwere der Rufschädigung ab. Im Fall einer besonders schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung können Ansprüche sowohl auf Schadenersatz als auch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden – beispieslweise, wenn die Intimsphäre des Opfers in breiter Öffentlichkeit verletzt wurde. Dies trifft aber meist nur auf Personen des öffentlichen Lebens wie Prominente und Politiker zu.

Im Prozess selbst geht es um die Bestrafung des Täters. Wollen Sie Ihn auch zur Leistung von Schadensersatz und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilen, müssen Sie sich beim Zivilgericht melden und eine Verleumdungsklage erheben.

Rufschädigung: Anwaltshotline & Online Rechtsberatung

Sie sind Opfer von Rufschädigung geworden und Ihnen ist dadurch ein erheblicher Schaden entstanden? Oder werden Sie ungerechtfertigt der Rufschädigung beschuldigt? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwältinnen und Kooperationsanwälte der DAHAG mit Rat und Tat zur Seite.


Wie man penetrant nervende Ex Partner abwehrt?

Möchte man zum oder zur Ex keinen Kontakt mehr, kann man dies auch schriftlich formulieren. Im Zweifelsfall haben Betroffene damit einen Beweis. Weitere Versuche des anderen, Kontakt aufzunehmen, sollten konsequent ignoriert werden. „Dadurch würde sich die Person bestärkt fühlen, weiterzumachen.

Was tun wenn man nicht in Ruhe gelassen wird?

Wenn du mich nicht in Ruhe lässt, gehe ich zur Polizei. Oder wenn Sie sehen, dass die Person, die Sie nicht in Ruhe lässt, anruft. Sprechen Sie nicht mehr mit der Person. Antworten Sie nicht auf Nachrichten oder E-Mails. Nehmen Sie keine Geschenke an.

Was tun wenn der Ex droht?

Drohungen & Stalking ernst nehmen In akuten Fällen kannst du immer die Telefonseelsorge unter 0800 1110111 anrufen und dich beraten lassen, wie du weiter vorgehst. Wenn dir dein/e Ex zuhause auflauert, rufe die Polizei.

Warum haben Männer Kontakt zur Ex?

Es kommt allerdings darauf an, warum man den Kontakt hält. Einer neuen Studie zufolge bleiben Menschen vor allem dann mit ihren ehemaligen Partnern in Kontakt, wenn sie sich weniger verpflichtet gegenüber ihrer neuen Beziehung fühlen und einen Plan B haben wollen.

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