Frauen bevorzugt bei gleicher qualifikation

Immer wieder liest man Stellenanzeigen, in denen Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt werden. Im Hinblick auf das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) muss die Frage erlaubt sein, ob so nicht klar die männlichen Bewerber benachteiligt werden.

Das LAG Düsseldorf meint dazu allerdings, dass ein Hinweis in Stellenanzeigen, dass Bewerbungen von Frauen besonders willkommen seien, nicht unbedingt eine Benachteiligung männlicher Bewerber ist. Voraussetzung ist allerdings, dass in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.

In Zeiten der Quote könnte eine Stellenausschreibung, die auch der Europäische Gerichtshof billigt, so lauten: „Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.”

Weiterlesen:
Das diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren
Individuelle Beratung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Eric Uftring

Dr. Eric Uftring ist neben dem Steuerrecht vor allem auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Er berät außerdem bei Fragen zur Arbeitnehmerentsendung und zur Arbeitnehmerüberlassung.

>> Zum Profil

Read Online (Free) relies on page scans, which are not currently available to screen readers. To access this article, please contact JSTOR User Support . We'll provide a PDF copy for your screen reader.

With a personal account, you can read up to 100 articles each month for free.

Get Started

Already have an account? Log in

Monthly Plan

  • Access everything in the JPASS collection
  • Read the full-text of every article
  • Download up to 10 article PDFs to save and keep
$19.50/month

Yearly Plan

  • Access everything in the JPASS collection
  • Read the full-text of every article
  • Download up to 120 article PDFs to save and keep
$199/year

Log in through your institution

journal article

»Gleiche«, »gleichwertige« oder »erforderliche« Qualifikation? Zum Zusammenhang zwischen Antidiskriminierungsrecht und Art. 33 Abs. 2 GG

Kritische Justiz

Vol. 24, No. 2 (1991)

, pp. 151-167 (17 pages)

Published By: Nomos Verlagsgesellschaft mbH

//www.jstor.org/stable/23998640

Read and download

Log in through your school or library

Alternate access options

For independent researchers

Read Online

Read 100 articles/month free

Subscribe to JPASS

Unlimited reading + 10 downloads

Journal Information

Die Kritische Justiz analysiert das Recht und seine praktische Anwendung vor seinem gesellschaftlichen Hintergrund und durchbricht die übliche, von ihrem ökonomischen und politischen Kontext losgelöste Behandlung von Rechtsfragen. Die Kritische Justiz veröffentlicht Aufsätze, Berichte, Kommentare und Dokumentationen zu allen wichtigen juristischen Gebieten und druckt für soziale Auseinandersetzungen bedeutsame Entscheidungen ab. Die Zeitschrift "Kritische Justiz" wendet sich an JuristInnen, Jura-StudentInnen, ReferendarInnen, Rechts- und SozialwissenschaftlerInnen, GewerkschaftssekretärInnen, SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, ÖkonomInnen, UmweltwissenschaftlerInnen.

Publisher Information

Nomos Publishing is among the leading scientific publishers in the German-speaking world in the fields of law, social sciences and the humanities. Since 2002, Nomos has been a part of the Beck-Group, but has remained independent from the Group’s other publishers with regard to its program development. Since 2015 Edition Sigma belongs to Nomos Publishing. In 2017 Tectum Publishing became part of the Nomos family and in 2018 Ergon Publishing and Academia Publishing followed. Nomos issues more than 60 professional journals that reflect our entire publishing program and range from journals for practitioners to highly specialized scientific periodicals. Many of these journals are leaders in their fields, such as Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht(Journal for Copyright and Media Law), Zeitschrift für Umweltrecht (Journal for Environmental Law), Medien & Kommunikationswissenschaft (Media & Communication Science), Blätter der Wohlfahrtspflege (Public Welfare Gazette) or Soziale Welt (Social World). Particularly noteworthy are also the numerous interdisciplinary and intradisciplinary journals, such as Leviathan, Kritische Justiz (Critical Justice) and Rechtswissenschaft (Jurisprudence).

Rights & Usage

This item is part of a JSTOR Collection.
For terms and use, please refer to our Terms and Conditions
Kritische Justiz © 1991 Nomos Verlagsgesellschaft mbH
Request Permissions

Werden Frauen im öffentlichen Dienst bevorzugt?

Im öffentlichen Dienst des Bundes beträgt der Frauenanteil an Führungspositionen inzwischen 36 Prozent. In den obersten Bundesbehörden hat sich der Anteil von 32,6 Prozent im Jahr 2015 auf 39 Prozent im Jahr 2021 erhöht.

Wie schnell entscheidet sich ein Mann für eine Frau?

Komplimente sind ein typischer Hinweis darauf, dass ein Mann eine Frau begehrt. Er gibt sich für dich Mühe: Vielleicht überlegt er sich besondere Date-Ideen, plant ein Wochenende mit dir oder überrascht dich mit kleinen Aufmerksamkeiten. All das sind Anzeichen, dass er mehr für dich empfindet.

Wie funktioniert die Frauenquote?

Es legt eine Quote von mindestens 30 Prozent Frauen in Aufsichtsräten voll mitbestimmungspflichtiger und börsennotierter Unternehmen fest, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt wurden. Aktuell treffen diese beiden Kriterien auf 105 deutsche Firmen zu. Das Gesetz zur Frauenquote ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte