Das erwartet Sie hier Was die Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden leistet, welche Ergänzungen sinnvoll sind und wo die Zuständigkeiten verschiedener Versicherungen liegen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Gebäudeversicherung leistet bei Schäden durch Leitungswasser.
Es ist jedoch wichtig, wo genau das Wasser ausgetreten ist.
Bei Wasserschäden durch Starkregen oder Überschwemmung ist eine Elementarschadenversicherung nötig.
Bei einem Wasserschaden sind häufig auch die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung relevant.
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Gebäudeversicherung genau, um Ihren Schutz im Fall eines Wasserschadens zu prüfen.
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- Wasserschaden als wichtiges Risiko
- Was zahlt die Gebäudeversicherung?
- Wann zahlt die Versicherung nicht?
- Elementarschadenversicherung
- Wasserschaden: Wer zahlt?
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
Die Gebäudeversicherung leistet bei Schäden durch Leitungswasser.
Es ist jedoch wichtig, wo genau das Wasser ausgetreten ist.
Bei Wasserschäden durch Starkregen oder Überschwemmung ist eine Elementarschadenversicherung nötig.
Bei einem Wasserschaden sind häufig auch die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung relevant.
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Gebäudeversicherung genau, um Ihren Schutz im Fall eines Wasserschadens zu prüfen.
Wasserschäden in der Gebäudeversicherung
Wasserschäden sind sehr wahrscheinlich
Keine andere Schadensart wird der Wohngebäudeversicherung so häufig gemeldet wie ein Wasserschaden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt es in Deutschland alle 30 Sekunden zu einem Rohrbruch. Zu den typischen Ursachen gehören Frostschäden an sanitären Einrichtungen und Heizungsanlagen und undichte Trink- und Abwasserleitungen.
Leitungswasserschäden sind versichert
Gebäudeschäden durch Leitungswasser sind generell in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Das bedeutet aber nicht, dass die Gebäudeversicherung auch für jeden Wasserschaden aufkommt.
Mehr zu den Leistungen der Gebäudeversicherung
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau
In jedem Fall sollten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Gebäudeversicherung nachschauen, welche Wasserschäden versichert sind. Denn die Versicherung zahlt nur das, was in den Vertragsbedingungen explizit vereinbart wurde.
Welche Wasserschäden zahlt die Gebäudeversicherung?
Die Schadensursache ist wichtig
Ob die Gebäudeversicherung einen Wasserschaden übernimmt, hängt davon ab, wie dieser entstanden ist. Tritt das Wasser aus Rohren oder zusammengehörigen Schläuchen aus, deckt die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Das gilt für folgende Rohre und Installationen:
- Rohre der Wasserversorgung
- Rohre von Heizungs-, Klima- und Solarheizungsanlagen
- Sanitärinstallationen, Heizkörper und Boiler
- Wasserlöschanlagen
Auch Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten ist versicherbar. Mehr zur Definition von Leitungswasserschäden und den Leistungen der Gebäudeversicherung im Fall eines solchen Schadens erfahren Sie hier:
Leitungswasserschäden in der Gebäudeversicherung
Was leistet die Versicherung?
Wird der Wasserschaden von der Versicherung gedeckt, übernimmt diese in aller Regel folgende Kosten:
- Kosten für die Beseitigung der Schadensursache
- Kosten für weitere Beschädigungen
- Kosten für notwendige Reparaturen
- Kosten für den Abbruch des Gebäudes
- Kosten für Aufräumarbeiten
- Kosten für die Sicherung des Grundstücks
Je nach Tarif übernimmt die Versicherung auch die Unterbringung in Hotels, bis die Wohnung oder das Haus wieder benutzbar sind. Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude selbst sowie an Parkettböden, Einbauküchen und ähnlicher fest mit dem Gebäude verbundener Einrichtung.
Darauf sollten Sie achten
Vor allem Eigentümer von älteren Häusern sollten darauf achten, dass auch Reparaturen am durchfeuchteten Mauerwerk im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Ein unentdecktes Leck in einer maroden Leitung kann dazu führen, dass Wasser ins Mauerwerk läuft und dieses schwer beschädigt.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Diese Schäden sind nicht versichert
Bei den folgenden Schäden zahlt die Versicherung nicht:
- Hochwasser und Grundwasser
- Abwasser-Rückstau
- Regenrinnen und Fallrohre
- Wasser aus Behältern wie Eimern oder Gießkannen
- Badewasser
- Reinigungswasser
- Sprinkleranlagen
- Schimmelpilze aufgrund von Feuchtigkeit
Auch Wasserschäden an einem noch nicht fertiggestellten Gebäude sind nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Welche anderen Ausschlüsse sind möglich?
Generell ausgeschlossen sind in der Wohngebäudeversicherung grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Darüber hinaus können die Versicherer in ihren Bedingungen noch weitere Details ausschließen. So decken viele Wohngebäudeversicherungen zwar einen Wasserschaden durch einen Rohrbruch, aber keine Schäden, die durch ein marodes oder herausgerutschtes Muffenstück entstanden sind. Auch Folgeschäden, die der Versicherungsnehmer hätte vermeiden können, werden nicht bezahlt. Darum ist es wichtig, Schäden vorzubeugen und im Schadensfall schnell zu reagieren.
Mehr zum Thema Pflichten des Versicherungsnehmers
Der Ort des Schadens kann entscheidend sein
Darüber hinaus differenzieren einige Versicherer, wo genau der Wasserschaden entstanden sein darf. Manche Versicherer zahlen nur, wenn sich der Schaden innerhalb eines Gebäudes ereignet. Das entspricht den Musterbedingungen des GDV. Einige Tarife regulieren dagegen auch Schäden, die auf dem Grundstück entstehen. Wer sich mit einer Gebäudeversicherung gegen Wasserschäden absichern möchte, sollte daher die Versicherungsbedingungen genau studieren.
Zusätzlicher Schutz durch eine Elementarschadenversicherung
Wann leistet die Elementarschadenversicherung?
Heftige Regenfälle überschwemmen die Straßen, die Kanalisation kann die Wassermassen nicht mehr bewältigen, Keller und Wohnungen laufen voll. Wer sein Wohneigentum gegen solche Schäden absichern möchte, sollte eine Elementarschadenversicherung abschließen.
Im Gegensatz zur reinen Wohngebäudeversicherung deckt die Elementarversicherungu unter anderem auch Schäden durch Hochwasser und Starkregen ab.
Für wen lohnt sich eine Elementarschadenversicherung?
Gerade für Eigentümer, die in der Nähe von Flüssen oder Bergen wohnen, ist eine Elementarschadenversicherung ratsam. Wurde die Police für die Gebäudeversicherung nach 2010 abgeschlossen, ist die Absicherung gegen Elementarschäden eventuell schon im Versicherungsumfang enthalten. Bei älteren Policen muss dieser Schutz meist als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
Naturgefahren nach Bundesland
Der Leistungsumfang der Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung versichert Schäden durch:
- Starkregen
- Überschwemmung
- Rückstau
- Hochwasser
- Lawinen und Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Die Elementarschadenversicherung wird in der Regel in Kombination mit anderen Versicherungen wie der Gebäudeversicherung oder der Hausratversicherung abgeschlossen. Bei uns können Sie auch eine separate Elementarschadenversicherung abschließen – mehr dazu auf unserer weiterführenden Seite (inkl. Tarifrechner):
Elementarschadenversicherung
Experten-Tipp:
„Auch in der Elementarschadenversicherung gibt es Fallstricke. Zwar sind Wasserschäden durch Abwasser-Rückstau im Versicherungsschutz enthalten. Häufig schreiben die Versicherungsbedingungen jedoch vor, dass eine Rückstauklappe vorhanden sein muss, die nachweislich regelmäßig gewartet wird.“
Welche Versicherungen zahlen bei einem Wasserschaden?
Welche Versicherung zahlt im Schadensfall?
Grundsätzlich gibt es drei Versicherungen, die bei Wasserschäden leisten:
- die Gebäudeversicherung (inkl. Elementarversicherung)
- die Hausratversicherung
- und die private Haftpflichtversicherung.
Je nach Ursache des Wasserschadens und der beschädigten Sachen leistet eine von diesen Versicherungen. Demnach müssen Sie bei einem Wasserschaden in Ihrem Haus die Ursache finden bzw. das Schadensausmaß ausmachen und Ihre entsprechende Versicherung kontaktieren. Hier ist es natürlich von Vorteil, wenn Sie z. B. die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung bei dem gleichen Anbieter abgeschlosen haben.
Die Hausratversicherung übernimmt u. a. die Leistung bei einem Wasserschaden, wenn:
- er durch eigenes Leitungswasser verursacht wurde,
- er durch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zu- oder Ableitungsrohren entstanden ist,
- er durch auslaufende Wasch- oder Spülmaschinen verursacht wurde,
- er durch Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen entstanden ist,
- durch das Wasser der Hausrat, also Möbel, Kleidung und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt wurde.
Unter welchen Bedingungen Ihre Versicherung leistet, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Die private Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich bei Schäden an Dritten. Das kann beispielsweise so aussehen:
- Der Wasserschaden wird von Ihnen verursacht und dringt in die Wohnung Ihres Nachbarn. Dort werden Möbel und andere Gegenstände geschädigt. Dann zahlt Ihre private Haftpflichtversicherung für die Schäden bei Ihrem Nachbarn.
- Der Wasserschaden entsteht in der Wohnung Ihres Nachbarn. Nun dringt das Wasser in Ihre Wohnung und beschädigt Möbel und andere Gegenstände. Dann zahlt die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn für die Schäden bei Ihnen.
Schadensfall: Was ist zu tun?
Einen Wasserschaden müssen Sie unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Dies können Sie in der Regel über eine Schadenhotline direkt telefonisch machen. Zusätzlich erfolgt in den meisten Fällen eine schriftliche Schadenmeldung. Darin beschreiben Sie die mögliche Schadenursache sowie das Ausmaß der Beschädigung. Hier sollten Sie unbedingt Fotos oder Videos mit einreichen. Je nach Versicherer kann eine solche Schadenmeldung online oder per Post erfolgen.
Wichtig ist, dass sie schnell reagieren und den Schaden so gut wie möglich begrenzen (Wasser und Strom abstellen, Besitztümer in Sicherheit bringen, …). Wie die Schadenregulierung durch die Gebäudeversicherung im Fall eines Rohrbruchs oder einer Überschwemmung aussehen kann, erklären wir auf unserer Seite zu typischen Schadenfällen in der Gebäudeversicherung:
Typische Schadensfälle der Gebäudeversicherung
Fazit
Wasserschäden gehören zu den am häufigsten gemeldeten Schäden in der Gebäudeversicherung und entsprechend wichtig ist es, sich dagegen abzusichern. Es lohnt sich, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, denn gerade ältere Policen decken oft weniger Schadensursachen ab. Besonders gut geschützt ist man, wenn man nicht nur eine verbundene Gebäudeversicherung mit den Bestandteilen Sturm-, Feuer- und Leitungswasserversicherung abschließt, sondern sich zusätzlich auch gegen Elementarschäden versichert.
Häufige Fragen zu Wasserschäden in der Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung muss zahlen, wenn der Wasserschaden von bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser verursacht wurde, das aus Rohren oder damit verbundenen Schläuchen im versicherten Gebäude ausgelaufen ist. Für Schäden durch Regen- oder Hochwasser kommt die Gebäudeversicherung nur auf, wenn sie mit einer Elementarschadenversicherung verbunden ist.
Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Behebung der Schäden durch das ausgetretene Wasser ebenso wie die von Folgeschäden. Das beinhaltet zum Beispiel die Ortung der Schadensursache, die Trocknung und Reparaturen. Die Gebäudeversicherung ist für Schäden am Gebäude und fest damit verbundenen Sachen verantwortlich. Schäden an Möbeln und anderem Hausrat werden durch die Hausratversicherung erstattet.
Wer versehentlich einen Wasserschaden verursacht, der das Eigentum anderer, beispielsweise das des Nachbarn, betrifft, muss Schadensersatz leisten. Dies ist dann ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Bei grober Fahrlässigkeit kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.
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