Kann die Gebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

AKTUELLES

Kann die Wohngebäudeversicherung steuerlich abgesetzt werden?

09.11.2018

Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, haben Sie es sicherlich mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen, abgesichert. Und vielleicht stellt sich Ihnen als Eigentümer die Frage, ob die Kosten für die Wohngebäudeversicherung steuerlich abgesetzt werden können?

Ist die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzbar?

Die Wohngebäudeversicherung ist ein absolutes Muss für alle Immibilieneigentümer. Schließlich deckt dieser Versicherungsschutz Schäden am Haus ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen. Kommt es zum Schaden, zahlt die Versicherung die möglichen Reparaturkosten am Gebäude oder sogar den Wiederaufbau zum Neubauwert. Ein wichtiger Versicherungsschutz, den Banken im Rahmen von Immobilienfinanzierungsgesprächen auch voraussetzen.

Spätestens, wenn die Steuererklärung von Hausbesitzern vorbereitet wird, stellt sich  ihnen die Frage, ob die Kosten für die Wohngebäudeversicherung vielleicht steuerlich abzusetzen sind?

Um die Frage zu beantworten, müssen wir unterscheiden. Wird das Gebäude selbst genutzt oder wird es vermietet?

Gebäude, die selbst genutzt werden

Wird das Gebäude vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt, kann er die Kosten für die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzen. Das hat den Hintergrund, dass Privatpersonen nur Versicherungen absetzen können, die der eigenen Absicherung dienen. Also nur Personenversicherung. Hierzu gehören beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Rentenversicherung.

Wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit bei vermietetem Eigentum aus?

Auch Vermieter können die Kosten der Wohngebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen. Allerdings haben sie einen anderen Vorteil. Sie können den Beitrag für die nötige Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen. Dies geschieht über die Nebenkostenabrechnung (§ 2 der Betriebskostenverordnung) und wird als "Betriebsausgaben aus Vermietung und Verpachtung" angegeben.

Wichtig: Der Vermieter muss beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung den Interessen der Mieter nachkommen. Sie dürfen durch den Abschluss nicht benachteiligt werden. Und: Kommt es zu einem Schaden, muss der Vermieter diesen beseitigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, bezahlt die Kosten für die Versicherung in der Regel über das Hausgeld, dass durch die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) festgelegt wird, damit die Betriebskosten gedeckt sind. Die Betriebskostenabrechnung ist dann wieder absetzbar.

Und wenn Sie noch gar keine Wohngebäudversicherung haben...

Dann empfehlen wir Ihnen die Wohngebäudeversicherung der GEV. Der Versicherungsschutz ist komplett modular aufgebaut.  Sie wählen die Bausteine, die für Sie in Frage kommen und erhalten so eine individuell angepasst Absicherung. 

Und für Vermieter gibt es einen besonderes Versicherungspaket. Lassen Sie sich beraten.

Das könnte Sie auch interessieren

Skip to content

Können Sie als Vermieter die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen?

Vermieter und Eigennutzer können die Wohngebäudeversicherung grungsätzlich nicht steuerlich absetzen. Für Vermieter besteht jedoch die Möglichkeit die Kosten der Gebäudeversicherung komplett auf die Mieter umlegen. Zu diesem Zweck müssen die delaillierten Versicherungskosten in der Nebenkostenabrechnung angegeben werden bzw. in den Betriebskosten abgerechnet werden. Der Vermieter kann so Kosten sparen, die Mieter müssen diese Kostenumwälzung akzeptieren.

Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzer von existenzieller Bedeutung. Die Versicherung kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm auf. Viele Menschen stellen sich die Frage, inwieweit sich die Prämie zur Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen lässt. Eine Absetzung der Wohngebäudeversicherung ist jedoch nur bei gewerblicher Nutzung möglich. Abhängig ist die Absetzbarkeit in erster Linie von der Nutzung des jeweiligen Gebäudes.

Zum Gebäudeversicherung Vergleich

Absetzung nur bei gewerblicher Nutzung

Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können generell nur dann von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, wenn die das betreffende Gebäude vermietet wird. Dagegen kann eine Wohngebäudeversicherung für eigengenutzte Gebäude nicht steuerlich geltend gemacht werden. Vom Staat werden nur solche Ausgaben steuerlich gefördert, die zur Sicherung der eigenen Person eingesetzt werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Allgemeinheit durch den Abschluss einer solchen Versicherung unter Umständen hohe Kosten erspart werden.

Wenn Sie ein Gebäude gewerblich vermieten, haben Sie die Möglichkeit, die Prämie für die Gebäudeversicherung als betriebliche Ausgaben zur Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Allerdings müssen Sie die mit der Vermietung erzielten Einnahmen gegenrechnen. Neben der Gebäudeversicherung können Sie auch die Prämien zur Hausratversicherung, Privathaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Krankenversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung sowie zur Unfallversicherung von der Steuer absetzen.

Absetzbarkeit in der Höhe begrenzt

Die Höhe der jährlichen Absetzbarkeit ist auf einen Betrag von 1.900 Euro begrenzt. Im Jahre 2010 wurde das Bürgerentlastungsgesetz eingeführt. Seitdem können die Beiträge zur Krankenversicherung noch zusätzlich abgesetzt werden. Durch diese Änderung ist der maximal absetzbare im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Vor Einführung des Gesetzes konnten maximal 1.500 Euro jährlich von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dieser Betrag galt allerdings inklusive der Krankenversicherung. Da der Höchstbetrag zumeist schon durch die Prämien zur Krankenversicherung erreicht wurden, konnten andere Versicherungen oftmals nicht mehr abgesetzt werden.

Sie haben Fragen zur Wohngebäudeversicherung? Dann rufen Sie uns an!

FAQ Wohngebäudeversicherung:

  • Was ist versichert?
  • Ist der Einschluss Elementar sinnvoll?
  • Gebäudeversicherung im Hochwassergebiet
  • Verbundene Gebäudeversicherung
  • Kündigung Gebäudeversicherung / Info und Musterkündigungsschreiben
  • Sonderkündigungsrecht Wohngebäudeversicherung nach Erwerb / Kauf
  • Bestehende Gebäudeversicherung optimieren – Plan B?
  • Warum Unterversicherungsverzicht sinnvoll ist
  • Was tun im Schadensfall?
  • Grobe Fahrlässigkeit – Die Versicherung zahlt nicht immer!

Zum Gebäudeversicherung Vergleich

Schützen Sie, was Ihnen lieb und teuer ist.

Jetzt unverbindlichen Online-Besprechungstermin vereinbaren

Telefonnummer: 03644 / 51 80 18

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

Wir analysieren Sie profitieren!

Wo kann ich Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Da die Gebäudeversicherung im Regelfall steuerlich nicht absetzbar ist, stellt sich die Frage nach alternativen Einsparungsmöglichkeiten. Sind Sie Besitzer einer vermieteten Immobilie, stehen die Chancen gut. Die Gebäudeversicherung lässt sich in diesem Fall per Nebenkostenabrechnung auf den oder die Mieter umlegen.

Welcher Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Zu den Versicherungen, die Privatpersonen bei der Steuer angeben können, gehören alle Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung sowie Leistungen zur Zusatzversorgung wie die Riester-Rente.

Welche Kosten können Hausbesitzer von der Steuer absetzen?

Das können Vermieter von Immobilien von der Steuer absetzen - die gängigsten Aufwendungen.
Abschreibung für Anschaffung (AfA), meist zwei Prozent der Kosten p.a. über 50 Jahre..
Kaufnebenkosten wie Grundsteuer..
Kreditzinsen aus Immobilienfinanzierung..
Kontogebühren für Vermieterkonto..
Maklerprovision..

Kann ich als Mieter die Gebäudehaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind für Mieter grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Auch Vermieter dürfen die Wohngebäudeversicherung nicht in der Steuererklärung geltend machen, sie können sie jedoch über die Nebenkosten für die Immobilie abrechnen.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte