Kirchlich heiraten wenn nur einer in der kirche ist

Eine oder einer von Ihnen beiden ist evangelisch. Der oder die andere ist römisch-katholisch. Möglich ist eine Trauung, bei der ein Pfarrer der anderen Konfession beteiligt ist, entweder also eine evangelische Trauung, bei der ein katholischer Priester mitwirkt, oder eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin Teile des Gottesdienstes übernimmt. Wenn Sie dies vorhaben, beziehen Sie bitte von Anfang an beide Konfessionen in die Terminplanung und in die Gespräche mit ein. Umgangssprachlich wird dies oft "ökumenisch" genannt, obwohl es eine „ökumenische Trauung“ im strengen Sinn gar nicht gibt. Das hat mit den unterschiedlichen Eheverständnissen der beiden Kirchen zu tun. Wenn Sie evangelisch heiraten, jedoch Ihre Trauung von der katholischen Kirche anerkannt werden soll, braucht der katholische Partner einen Dispens (Freistellung von der katholisch im Kirchenrecht vorgesehenen Form). Ihr Pfarramt wird Ihnen dabei weiterhelfen. Sie gehören beide weiterhin zu Ihrer Konfession und Ihrer Kirchengemeinde, in der Sie wohnen. Das schließt nicht aus, dass Sie am Gemeindeleben der anderen Konfession teilnehmen.

2. Kirchliche Trauung einer konfessionsverschiedenen Ehe (evangelisch und eine andere christliche Kirche oder Religionsgemeinschaft)

Gehört einer von Ihnen einer christlichen Kirche oder Religionsgemeinschaft an, mit der keine Kanzel- oder Abendmahlsgemeinschaft besteht, kann eine kirchliche Trauung stattfinden, wenn verschiedene Punkte besprochen sind. Ihr Pfarramt ist Ihnen dabei behilflich.

3. Kirchliche Trauung nach Kirchenaustritt

Wenn Braut oder Bräutigam aus der Kirche ausgetreten ist, kann aus seelsorglichen Gründen eine kirchliche Trauung stattfinden. Bitte besprechen Sie diese Frage mit Ihrem zuständigen Pfarramt. In jedem Fall muss hier eine Genehmigung durch das Dekanatamt erfolgen. Die Heirat kann ein Anlass für aus der Kirche Ausgetretene sein, wieder einzutreten.

4. Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Nichtgetauften

Wenn ein Partner evangelisch ist und der andere keiner oder einer anderen Religion angehört, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung möglich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass der nicht-christliche Partner die Form und Bedeutung dieses Gottesdienstes respektiert. Dieser Gottesdienst unterscheidet sich von einer kirchlichen Trauung in der Traufrage. Bitte besprechen Sie diese Frage mit Ihrem zuständigen Pfarramt. In jedem Fall muss hier eine Genehmigung durch das Dekanatamt erfolgen. Die Hochzeit ist eine gute Gelegenheit, über die eigenen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Dabei kann der Wunsch des nicht getauften Partners entstehen, sich auch der christlichen Gemeinde anzuschließen und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenalter jederzeit möglich.

Hier finden Sie:
Praxishilfe der Evang.-lutherischen Landeskirche in Bayern für christlich-muslimische Trauungen.
Praxishilfe der Reformierten Kirchen Bern - Jura - Solothurn für christlich-muslimische Trauungen

 

Was gilt, wenn eine frühere Ehe von einer oder einem von uns beiden geschieden wurde?

Die Evangelische Kirche nimmt es sehr ernst, dass Ehen - bei aller Liebe und trotz allem guten Willen - scheitern können, und weiß um die Kraft der Vergebung. Sie schließt deshalb die kirchliche Trauung Geschiedener nicht aus. Sie hält aber gleichzeitig an der Unauflösbarkeit der Ehe fest. Deshalb wird es im Traugespräch um die Motive für den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung gehen. Wenn der Pfarrer oder die Pfarrerin die kirchliche Trauung aus seelsorglichen Gründen befürwortet, stellt er oder sie einen Genehmigungsantrag ans Dekanatamt. Dort wird dann entschieden.

Eine Traumhochzeit besteht für viele Menschen nicht nur aus dem Gang zum Standesamt, sondern vor allem aus einer festlichen kirchlichen Trauung danach – als krönender Abschluss. Doch nicht alle Menschen heute sind gläubig oder Mitglied einer Kirche. Paare verschiedener Konfessionen sind ebenfalls nicht selten; auch Geschiedene wollen ihre nächste Hochzeit vielleicht in der Kirche zelebrieren. Wir haben für Sie daher einmal die wichtigsten Informationen rund um die kirchliche Trauung in diesem Ratgeber-Artikel zusammengetragen.

Inhaltsangabe:

Grundsätzliches: ohne Standesamt vor den Traualtar?

Kirchlich heiraten ohne Standesamt? In Deutschland hat eine kirchliche Trauung allein keine familienrechtliche oder zivilrechtliche Wirksamkeit. Ein Paar, das nur kirchlich heiratet, hat vor dem Gesetz weiterhin den Stand einer nichtehelichen Gemeinschaft. Daher setzt die kirchliche Hochzeit eigentlich eine standesamtliche Vermählung voraus.

Es gibt auch eine unumstößliche Voraussetzung für den Gang vor den Traualtar: Wenigstens ein Partner muss Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche sein.

Von Seiten des Staates ist seit einer Änderung im Personenstandsgesetz vom 1.1. 2009 eine rein kirchliche Trauung aber gestattet.

Die römisch-katholische und die evangelische Kirche handhaben die Trauung ihrerseits unterschiedlich.

In der römisch-katholischen Kirche gilt die Ehe als eines der sieben Sakramente. Die katholische Kirche hält daher an der „klassischen“ Reihenfolge Standesamt-Kirche fest. Deshalb wird vom Brautpaar in den meisten Fällen auch eine Begründung für diesen Wunsch erwartet. Auch muss die Erlaubnis eines Bischofs (das sogenannte „nihil obstat“) erbeten werden. Die Brautleute müssen zudem bestätigen, dass ihnen bewusst ist, dass die kirchliche Trauung staatlich keine rechtlichen Konsequenzen hat.

Für die evangelische Kirche ist die Ehe kein Sakrament, sondern, nach Luther, „ein weltliches Ding“. Auch der klassische Traugottesdienst ist, ganz genau genommen, eine Form des Gottesdienstes anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung. Vorteil: Auch für Ehen mit Geschiedenen und Konfessionslosen ist in der evangelischen Kirche eine Trauung denkbar.

Übrigens: Wer seine katholische oder evangelische Eheschließung im Ausland begehen möchte, bespricht die Details am besten so früh wie möglich mit seinem zuständigen Pfarramt.

Kirchliche Trauung evangelisch – Voraussetzungen

Voraussetzung für die evangelische Traumhochzeit: Einer der künftigen Ehepartner muss evangelisch getauft sein und der andere einem christlichen Glauben angehören. Dabei ist der Eintritt in die evangelische Kirche üblicherweise recht einfach.

Auch wer als Mitglied der evangelischen Kirche einen konfessionslosen oder geschiedenen Partner hat, kann bei einigen Landeskirchen einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung anfragen. Für gleichgeschlechtliche Paare sind (lt. VELKD-Kommuniqué vom 6./7. September 2001, aktualisiert Stand Dezember 2020) kirchliche Eheschließungen in 19 von 20 Landeskirchen der evangelischen Kirche in Deutschland möglich.

Kirchliche Trauung katholisch – Voraussetzungen

Eine kirchliche katholische Trauung kann nur stattfinden, wenn mindestens ein Partner den katholischen Glauben hat und der Kirche angehört. Eine Eheschließung ist dann auch mit einem ungetauften, andersgläubigen oder atheistischen Partner möglich.

Gleichgeschlechtliche Paare haben sich in verschiedenen Ländern Europas zwar bereits kirchlich trauen lassen, auch einige Geistliche sprechen sich dafür aus, es bleibt aber derzeit dennoch eher eine Ausnahme.

Evangelisch und katholisch: die ökumenische Trauung

Im Fall, dass ein Partner katholisch und der andere evangelisch ist, kann die kirchliche Trauung grundsätzlich katholisch, evangelisch oder  ökumenisch begangen werden. Bei der ökumenischen Trauung wird entweder evangelisch in Begleitung eines katholischen Pfarrers oder katholisch in Begleitung einer oder eines evangelischen Geistlichen gefeiert.

Anders als katholische und evangelische hat die ökumenische Trauung noch keinen eigenen Ritus. Daher richtet man sich hier nach den individuellen Wünschen und Vorstellungen des jeweiligen Brautpaares und nach dem Ritus der jeweiligen Kirche.

Wenn sich das Brautpaar für die evangelische Kirche entscheidet, benötigt der katholische Partner von seiner Kirche die sogenannte „Dispens“, eine Art Freistellung, die der zuständige katholische Pfarrer beim Bistum einholen muss. 

 

 

Kirchliche Hochzeit ohne Taufe oder Firmung

Manche Brautpaare stellen sich auch die Frage, ob kirchlich heiraten ohne Firmung oder ohne Taufe möglich ist. Dazu haben die katholische und die evangelische Kirche unterschiedliche Voraussetzungen. Die Firmung ist dabei in beiden Fällen keine Pflicht, wird aber vor allem von der katholischen Kirche eigentlich empfohlen und erwünscht (die sogenannte Erwachsenenfirmung).

Die evangelische Kirche traut ausschließlich getaufte Brautleute, während die katholische Kirche einen konfessionslosen Partner oder einen einer anderen Religionsgemeinschaft angehörigen Partner zulässt. Das katholische Eheverständnis, insbesondere das Versprechen, künftige Kinder zu taufen und im katholischen Glauben zu erziehen, wird dabei allerdings vorausgesetzt.

Kirchlich heiraten nach dem Austritt aus der Kirche?

Bei getauften Personen wird mit dem Kirchenaustritt die Taufe nicht aufgehoben oder ausgelöscht. Es gelten die gleichen Regeln wie bei konfessionsverschiedenen Trauungen.

Tipps für konfessionsverschiedene Paare

Der evangelische Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung wie auch die katholische Trauung (Wortgottesdienst) sind für konfessionsverschiedene Paare möglich. Bei der Trauung selbst wird darauf Rücksicht genommen, dass der nicht-christliche Part nicht wider seiner Religion oder Überzeugung sprechen muss. Außerdem ist bei der evangelischen Kirche eine vorherige Genehmigung durch das Dekanatamt erforderlich. Der katholische Partner benötigt eine Erlaubnis seiner Kirche, die sogenannte „Dispens“, und muss versprechen, dass die Erziehung der Kinder nach den katholischen Wertvorstellungen und im katholischen Glauben geschehen wird. Beide Kirchen gehen davon aus, dass der nicht getaufte Partner die Religion seines christlichen Partners respektiert.

 

 

Planung, Ablauf, Kosten einer kirchlichen Trauung

Alles von der Anmeldung bis hin zum großen Tag – Schritt für Schritt erklärt.

Anmeldung der kirchlichen Trauung

Grundsätzlich gilt: Sie sollten im Idealfall schon ein Jahr im Voraus mit Ihrer Gemeinde bzw. mit Ihrem Pfarramt sprechen. Wenn Ihre Wunschkirche nicht Ihre Gemeindekirche sein sollte, ist entsprechend das dortige Pfarramt zuständig – und Sie benötigen im Zweifel eine Art Überweisung Ihres Pfarrers. Die Terminbestätigung nehmen Sie dann vor, wenn der standesamtliche Termin feststeht.

Traugespräch

Das Traugespräch mit dem Pfarrer ist Teil der Hochzeitsvorbereitung bei katholischen und evangelischen Trauungen. Es kann ein Gespräch oder eine Reihe von Treffen geben, die 3-6 Monate vor dem Hochzeitstermin stattfinden sollten. Dabei geht es darum, dass sich die Geistlichen und die Brautpaare treffen, um u. a. das Trauversprechen und die Gestaltung des Gottesdienstes zu besprechen. Der gesamte Ablauf sollte mit dem Pfarrer, der Pastorin oder dem Pastor genau abgestimmt werden, z. B. Trausprüche, Fürbitten, Musik, Blumenschmuck, die Möglichkeit eines Empfangs und Gestattung von Fotoaufnahmen.

Im katholischen Glauben hat die Ehe als Sakrament noch zusätzliche Gewichtung, deshalb besprechen katholische Geistliche auch rechtliche und Glaubensfragen mit dem Paar und führen darüber das sogenannte Ehevorbereitungsprotokoll. Dieses wird vom Brautpaar und dem Seelsorger unterzeichnet.

Unterlagen und Formalitäten: eine Übersicht

Evangelische Trauung:

  • gültige Personalausweise
  • Tauf- und Konfirmationsschein bzw. Eintrag ins Familienstammbuch
  • Heiratsurkunde bzw. Bestätigung, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist ist einer der Partner katholisch ist: die Dispens seiner Kirche (Pfarramt)
  • im Falle der Trauung in einer Fremdgemeinde: die Dimissoriale (Zustimmungserklärung der eigenen Kirchengemeinde)

Katholische Trauung:

  • gültige Personalausweise
  • unterschriebenes Ehevorbereitungsprotokoll
  • Taufbescheinigung mit Ledigennachweis (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
  • ggf. Nachweis der Firmung/ Konfirmationsurkunde
  • Bescheinigung, dass beide Partner ledig sind (Einwohnermeldeamt)
  • Heiratsurkunde bzw. Bestätigung, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist
  • zwei Trauzeugen (Mindestalter 14 Jahre; Konfession spielt keine Rolle)
  • im Falle der Trauung in einer Fremdgemeinde oder durch einen Gastpfarrer: Traulizenz bzw. Entlassungsschein (durch die eigene Gemeinde)

Ökumenische Trauung:

  • gültige Personalausweise
  • Taufbescheinigung mit Ledigennachweis (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
  • ggf. Nachweis der Firmung/ Konfirmationsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Bestätigung, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist
  • für den katholischen Partner: die Dispens die Dispens seiner Kirche (Pfarramt)
  • Dimissiorale (Erlaubnis des Gemeindepfarrers zur Trauung in einer Fremdgemeinde)
  • Delegation (wenn der Pfarrer der eigenen Gemeinde in der Fremdgemeinde die Zeremonie durchführen soll)

 

 

Der große Tag: Ablauf der Trauung in der Kirche

Der katholische und der evangelische Ritus weisen leichte Unterschiede auf, weshalb wir die Abläufe an dieser Stelle getrennt skizzieren. Für eine ökumenische Trauung kann das Brautpaar zusammen mit dem Seelsorger den Ablauf gestalten.

TYPISCHER ABLAUF DER KATHOLISCHEN TRAUUNG

Bereits eine halbe Stunde vor der Trauung läuten die Kirchenglocken, sodass die Gäste genügend Zeit haben, ihre Plätze auszusuchen und einzunehmen. Ein Sitzplan ist nicht üblich, aber die ersten Reihen sind normalerweise für die Familie reserviert.

Zur Trauung stellen sich der Bräutigam und sein Trauzeuge vor den Altar. Die Trauzeugin der Braut betritt die Kirche und schreitet ebenfalls zum Altar. Schließlich ertönt die Musik, die Gäste erheben sich, die Braut betritt die Kirche. Sie kann dabei von ihrem Vater oder einem nahen Verwandten begleitet werden; ggf. auch von Blumenkindern. Nach der symbolischen Übergabe der Braut beginnt die eigentliche Zeremonie, zu der eine Ansprache des Pfarrers, eine Predigt, eine Bibellesung, die Verlesung des Trautextes und der Bekenntnisse und der Ringaustausch gehören. Zwischendurch werden Lieder gesunden und Musik gespielt. Mitglieder der Gemeinde dürfen übrigens zuschauen.

TYPISCHER ABLAUF DER EVANGELISCHEN TRAUUNG

Bei der evangelischen Trauung zieht das Paar gemeinsam mit dem oder der Geistlichen und ggf. auch mit dem Gefolge (Trauzeugen, Blumenkinder) in die Kirche ein. Zur Einstimmung spricht die Pastorin oder Pastor einen kurzen Vers aus der Bibel; ein Psalm oder ein Eingangsgebet werden von dem oder der Geistlichen gesprochen. Nun ist es Zeit für die eigentliche Segnung, zu der neben einer Lesung der Vortrag des Trauspruchs und eine Predigt dazugehören. Dann steckt sich das Paar gegenseitig die Trauringe an. Nach dem feierlichen Segen folgen Gebete und Fürbitten und der feierliche Auszug.

Kirchliche Trauung und die Kosten

Ganz grundsätzlich ist eine kirchliche Trauung in der eigenen Gemeinde kostenlos. Viele Paare spenden als Dankeschön entweder die Kollekte oder aber eine fixe Summe (50-250 Euro).

Wenn Sie eine andere Kirche oder Kapelle anstreben, kann diese eine Gebühr berechnen, die zwei- oder auch dreistellig sein kann.

Wer die Orgel erklingen lassen möchte, Dekoration, Blumen usw. bestellt, muss natürlich mit entsprechenden Kosten rechnen, die aber ganz individuell ausfallen.

Mehr als einmal kirchlich trauen?

Das christliche Eheverständnis ist traditionellerweise eines von Unauflösbarkeit definiertes. Doch inzwischen geht man da etwas mehr mit der Zeit und schließt eine kirchliche Trauung für Geschiedene nicht gänzlich aus.

Ihr katholischer Geistlicher kann schauen, ob die vorherige Ehe kirchlich für nichtig erklärt und somit ggf. annulliert werden kann. Die Pfarrerin oder der Pfarrer klären den Heiratswunsch im Traugespräch. Dann können sie einen sogenannten Genehmigungsantrag ans Dekanatamt stellen, das über die Trauung entscheiden wird.

Traumhochzeit vor dem Altar

Wer seine Zivilehe nicht (nur) mit einer ausgelassenen Hochzeitsfeier zelebrieren, sondern auch nach religiösen Gepflogenheiten zu etwas Besonderem machen möchte, hat bei der Planung durchaus einiges zu beachten. Doch für den großen Tag lohnt die Mühe allemal. Eine kirchliche Hochzeit kann nach den Wünschen des Brautpaares sehr individuell gestaltet und zu einem wunderbaren Moment in der gemeinsamen Geschichte werden.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um kirchlich zu heiraten?

Daher setzt die kirchliche Hochzeit eigentlich eine standesamtliche Vermählung voraus. Es gibt auch eine unumstößliche Voraussetzung für den Gang vor den Traualtar: Wenigstens ein Partner muss Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche sein.

Was braucht man um kirchlich zu heiraten evangelisch?

Dokumente für die Anmeldung.
Gültiger Personalausweis beider Partner..
Taufbescheinigung mit Ledigennachweis..
Konfirmationsurkunde..
Bei einer Trauung außerhalb eurer Heimatgemeinde: Dimissoriale..
Falls ein Partner katholisch ist: Dispens von der katholischen Heimatgemeinde..

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