Unterschied zwischen erst- und zweitstimme landtagswahl

Bei manchen deutschen Landeswahlsystemen wird die der Zweitstimme entsprechende Stimme als Listenstimme (Sachsen) oder Landesstimme (Thüringen, Rheinland-Pfalz, Hessen) bezeichnet. Die Umbenennung der Zweitstimme bei der Bundestagswahl in Listenstimme wurde vorgeschlagen.[1]

Das System der zwei Stimmen gibt es in Deutschland seit 1953. Die Umstellung auf die personalisierte Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme erfolgte zusammen mit der Einführung der bundesweiten Fünf-Prozent-Hürde zur zweiten Bundestagswahl 1953 (Bundeswahlgesetz vom 25. Juni 1953). Die Sitzverteilung erfolgte seit der Bundestagswahl 1987 nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Nach einer im Januar 2008 beschlossenen Gesetzesänderung erfolgt die Sitzverteilung künftig nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren.

Alle mindestens 598 Proporzmandate werden nach ihren bundesweiten Zweitstimmenzahlen auf die Parteien verteilt, die bundesweit mindestens 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen (siehe Sperrklausel) oder mindestens drei Direktmandate erringen (Grundmandats-, Direktmandats- oder Alternativklausel).

Der Anteil der Bundestagssitze einer Partei entspricht damit in etwa ihrem Anteil der erhaltenen Wahlstimmen. Verzerrungen entstehen durch die Sperrklausel. Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes bleiben die Zweitstimmen derjenigen Wähler für die Sitzverteilung unberücksichtigt, die mit ihrer Erststimme für einen erfolgreichen Bewerber gestimmt haben, der entweder nicht von einer Partei aufgestellt wurde, die auch mit einer Landesliste kandidiert oder (dies gilt erst seit 2011) von einer Partei aufgestellt wurde, die an der Sperrklausel gescheitert ist. Mit dieser Regelung soll eine faktisch zweifache Einflussnahme dieser Wähler auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages verhindert werden.

Da bei Bundestagswahlen Erst- und Zweitstimme auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben werden, ist das Wahlverhalten in Bezug auf eine getrennte Vergabe von Erst- und Zweitstimme für Auswertungen im Rahmen der allgemeinen Wahlstatistik zugänglich. Bei der Bundestagswahl 2013 vergaben bei der CDU 89,8 % ihrer Zweitstimmenwähler auch die Erststimme an sie. Bei der SPD betrug der entsprechende Wert 84,1 %, bei der CSU 92,3 %. Bei den kleineren Parteien ist das Stimmensplitting häufiger, weil bei ihnen in der Regel nicht erwartet wird, dass sie im jeweiligen Wahlkreis die mandatsrelevante Erststimmenmehrheit erreichen. Trotzdem wählten 69,2 % der Linke-Zweitstimmenwähler diese Partei auch mit der Erststimme, bei den Grünen waren es entsprechend 51,4 %, bei der FDP 27,4 %.

Die Erststimmenvergabe durch Zweitstimmen-Wähler der kleineren Parteien kann durch die Person des Direktkandidaten beeinflusst sein, aber auch durch sekundäre Parteisympathien. Bei der FDP ist signifikant, dass ihre Zweitstimmen-Wähler während der sozialliberalen Koalition mit der Erststimme 1976 zu 29,9 % und 1980 zu 35,5 % den SPD-Direktkandidaten unterstützten, bei der ersten Wahl nach dem Koalitionswechsel 1983 zu 58,3 % den CDU/CSU-Kandidaten und der Wert bei den Folgewahlen hohe Schwankungen zeigte. Bei der Bundestagswahl 2013 betrug er 63,1 %. Die Zweitstimmenwähler der Grünen vergaben ihre Erststimme bei dieser Wahl zu 34,4 % an die SPD, die der Linken zu 15,7 %.[2]

Bei der Bundestagswahl und bei vielen Landtagswahlen in Deutschland wählt man mit der Erststimme einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis.

Erklärvideo: Erst- und Zweitstimmen bei der Bundestagswahl

Zur Bundestagswahl darf jede Partei innerhalb eines Wahlkreises einen Kandidaten aufstellen. Zusätzlich sind parteiunabhängige Kandidaturen möglich. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält ein sogenanntes Direktmandat und wird Abgeordneter im Bundestag, alle anderen Kandidaten gehen leer aus. Auf diesem Wege gelangen 299 Abgeordnete, einer für jeden Wahlkreis, in den Bundestag. Sie stellen damit ungefähr die Hälfte aller Abgeordneten im Bundestag.[1]

Obwohl die Erststimme als nicht ganz so einflussreich wie die Zweitstimme angesehen wird, hat sie doch wichtige Funktionen bei der Wahl: Sie ist eine Chance für Einzelpersonen, in den Deutschen Bundestag einzuziehen, ohne von einer Partei auf einer Landesliste aufgestellt worden zu sein (Beispiel: Hans-Christian Ströbele bei der Bundestagswahl 2002). Die Erststimme garantiert zudem die Vertretung aller Regionen im Parlament, denn die Wahlkreise sind so eingeteilt, dass in jedem Wahlkreis etwa gleich viele stimmberechtigte Personen leben. In einem nicht-personalisierten Verhältniswahlrecht ohne Wahlkreise ist dies nicht automatisch der Fall.

Im Gegensatz zur Zweitstimme bestimmt man mit der Erststimme nicht direkt die Stärke einer Fraktion, sondern tauscht nur einen Kandidaten von der Liste gegen den derzeitigen Wahlkreiskandidaten. Wenn mehr Kandidaten einer Partei durch die Erststimme in das Parlament gewählt werden, als der Partei prozentual durch die Zweitstimmen zustünden, entstehen zusätzliche Mandate, die Überhangmandate. Hierfür gibt es seit 2013 Ausgleichsmandate, die eine proportionale Sitzverteilung herstellen.

Die Erststimme heißt bei Landtagswahlen in Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen Wahlkreisstimme, in Sachsen Direktstimme. Die Bedeutung der Erststimme ist außer in Bayern dieselbe wie bei Bundestagswahlen. Jedoch werden in Hamburg in jedem Wahlkreis drei bis fünf Sitze nach Verhältniswahl verteilt. In Bayern zählen auch die Erststimmen bei der proportionalen Verteilung der Sitze mit.

Bei allen Landtagswahlen mit Erststimme gibt es bei Überhangmandaten Ausgleichsmandate. In mehreren Ländern ist aber der Ausgleich gedeckelt, sodass Proporzverzerrungen entstehen können.[2]

Was ist wichtiger 1 oder 2 Stimme?

Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden.

Wen wählt man mit der 1 Stimme?

Bei der Bundestagswahl und bei vielen Landtagswahlen in Deutschland wählt man mit der Erststimme einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis.

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