Wann adoption möglich wenn kind bei pflegeeltern ist

Aktuelle Informationen zur Krisenpflege bzw. Langzeitpflege, finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern, Voraussetzung für die Pflegebewilligung

  • Allgemeine Informationen
  • Finanzielle Unterstützung
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Weiterführende Links
  • Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Neben der Adoption gibt es auch die Möglichkeit, ein Kind für bestimmte oder unbestimmte Zeit in Pflege zu nehmen. Meist handelt es sich dabei um Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen, die nicht in ihrer eigenen Familie betreut werden können. Es wird unterschieden zwischen Krisenpflege für einen kurzen Zeitraum (z.B. bei familiären Problemen oder sozialen Notfällen) und Langzeitpflege, bei der ein Kind für einen längeren Zeitraum (in manchen Fällen bis zur Volljährigkeit) in Pflege genommen wird.

Im Unterschied zur Adoption behalten die leiblichen Eltern ihre Rechte weitgehend und treten nur die Pflege und Erziehung des Kindes an das Jugendamt ab, das dann die Pflegeeltern damit beauftragt. Die Pflegeeltern haben im Pflegschaftsverfahren das Recht, Anträge zu stellen und müssen bei wichtigen Angelegenheiten, die das Pflegekind betreffen (bei Vereinbarungen zu Besuchskontakten, bei Anträgen der leiblichen Eltern auf Rückgabe des Kindes etc.) angehört werden.

Achtung

Ziel der Fremdunterbringung ist letztlich die Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie, sobald sich dort die Erziehungssituation verbessert. Als Pflegemutter/Pflegevater sollten Sie deshalb darauf vorbereitet sein, sich von dem Kind auch wieder trennen zu müssen.

Wenn es im Interesse des Kindes liegt, ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist oder eine Rückführung in die Herkunftsfamilie nicht mehr möglich ist, können Pflegeeltern auch das volle Sorgerecht beantragen bzw.  eine Adoption anstreben.

Tipp

Wenn Sie bereits Pflegeeltern sind oder es werden wollen, können Sie sich für Erfahrungsaustausch, Hilfestellung etc. auch an Pflegeelternrunden, die z.B. von Eltern-Kind-Zentren oder Gemeinden in ganz Österreich angeboten werden, wenden.

Finanzielle Unterstützung

Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen haben Pflegeeltern Anspruch auf:

  • Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Pflegefreistellung
  • Pflege(eltern)geld zur Abdeckung der Unterhaltsleistungen

Das Pflege(eltern)geld ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kinder- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrtsträger). Pflegekinder können bei einem Pflegeelternteil in der Krankenversicherung mitversichert werden.

Voraussetzungen

Wer ein Pflegekind unter 14 Jahren aufnehmen will, braucht dazu eine Pflegebewilligung von der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrtsträger). Wie bei der Adoption werden Bewerberinnen/Bewerber auf ihre Eignung hin überprüft (Erziehungsfähigkeit, Belastbarkeit, Gesundheitszustand, Wohn- und Einkommensverhältnisse etc.). Die Pflegebewilligung wird immer nur für ein bestimmtes Kind erteilt.

Ein offizielles Mindestalter ist für Pflegeeltern nicht vorgeschrieben, allerdings werden eine gewisse Lebenserfahrung und Erfahrung im Umgang mit Kindern vorausgesetzt. Der Altersunterschied zwischen Pflegekind und Pflegeeltern sollte im Idealfall 40 Jahre nicht übersteigen.

Auch allein stehende Personen können bei sonstiger Eignung Pflegekinder bei sich aufnehmen.

In einigen Bundesländern gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich als Pflegemutter oder Pflegevater anstellen zu lassen. Damit verbunden sind Fortbildung, Beratung, soziale Absicherung (Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie ein Gehalt knapp über der Geringfügigkeitsgrenze.

Tipp

Vorbereitungskurse für Pflegeeltern werden z.B. in Wien vom Referat für Adoptiv- und Pflegeeltern angeboten.

Zuständige Stelle

Die Kinder- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrtsträger)

  • bei der jeweiligen oder Bezirkshauptmannschaft
  • beim Magistrat
    • in Wien: die MA 11 (→ Stadt Wien) − Amt für Jugend und Familie

Weiterführende Links

  • Informationen zu Pflegeeltern (→ Land Burgenland)
  • Informationen zu Pflegeeltern und Pflegekinder (→ Land Kärnten)
  • Informationen zum Pflegestellenwesen (→ Land Niederösterreich)
  • Pflegeeltern-Broschüre (→ Land Oberösterreich)
  • Pflegeeltern-Broschüre (→ Land Salzburg)
  • Informationen zur Adoption und Pflege (→ Land Steiermark)
  • Pflegeelternbroschüre (→ Land Tirol)
  • Informationen zu Pflegekind und Pflegeeltern (→ Land Vorarlberg)
  • Referat für Adoptiv- und Pflegeeltern (→ Stadt Wien)

Rechtsgrundlagen

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

Letzte Aktualisierung: 23. März 2021

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Wie alt muss man sein um Pflegemutter zu werden?

Pflegekind aufnehmen: Voraussetzungen und Bewerbung mindestens 25 Jahre alt sein. gesund und drogenfrei sein. über ein angemessenes, sicheres Einkommen verfügen. ausreichend Zeit haben, um für das Kind zu sorgen.

Wie nennt man adoptierte Kinder?

Die neuen Eltern heißen Adoptiveltern, das adoptierte Kind ist ein Adoptivkind. Ansonsten sind die Adoptiveltern genauso Eltern wie andere auch.

Wie kann ich in Deutschland ein Kind adoptieren?

In Deutschland dürfen Adoptionen nur von bestimmten Stellen vermittelt werden. Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich an: Adoptionsvermittlungsstellen Ihres Jugendamts. Adoptionsdienste in katholischer Trägerschaft.

Was ist eine adoptionspflege?

Die Adoptionspflege dient der Vorbereitung der Adoption. Sie soll die Prognose erleichtern, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird und ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Kind muss vor der Adoption eine angemessene Zeit in der Pflege der künftigen Adoptiveltern verbracht haben.

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