Sind Sie auf Kriegsfuss mit dem Begriff Altersjahr? Dann liegt das nicht an Ihnen, sondern daran, dass im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Begriff Altersjahr unterschiedlich verwendet wird.
Eintrittsalter
Zuerst schauen wir uns die Definition des Eintrittsalters an (Art. 7 BVG):
- Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres untersteht man für das Alter (Sparbeiträge) der obligatorischen Versicherung.
Warum der Gesetzgeber hier und übrigens auch im AHV-Gesetz den Begriff Altersjahr verwendet, ist unklar. Meinen tut er aber nicht das Altersjahr, sondern das Lebensjahr.
Das erste Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet vor dem ersten Geburtstag. Demnach wird man nach Vollendung des 24. Lebensjahres 24 Jahre alt, man feiert also seinen 24. Geburtstag. Ab dem darauffolgenden 1. Januar zahlt man also erstmals Sparbeiträge.
Gesetzliche Sparbeiträge
In der Tabelle der gesetzlichen Sparbeiträge (Art. 16 BVG) passt der Begriff Altersjahr schon eher und trotzdem geht es auch hier nicht ganz ohne Erklärung.
Mit dem angegebenen Altersjahr ist das volle Jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember gemeint, während dssen man den entsprechenden Geburtstag feiert:
- Altersjahr 25–34 = 7 %*
- Altersjahr 35–44 = 10 %*
- Altersjahr 45–54 = 15 %*
- Altersjahr 55–65 = 18 %*
*Arbeitgeber- und Arbeitnehmer kumuliert
Beispiel: Wird man am 12. April 2020 25 Jahre alt, dann zahlt man vom 1. Januar 2020 an Sparbeiträge von 7 Prozent.
Zusammenfassung
So macht das Ganze wieder Sinn und die beide Definitionen führen zum selben Ergebnis:
- Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres…
- Im Jahr, wenn man 25 Jahre alt wird, zahlt man bereits vom 1. Januar…
Achtung: Im Jahr, wenn man pensioniert wird, zahlt man nur noch bis Ende des Monats, in welchem man 64 (Frauen) oder 65 (Männer) geworden ist. Ab dem ersten Tag des Folgemonats ist man pensioniert und zahlt keine Beiträge mehr. Man zahlt also nicht bis zum Ende des Jahres, in dem man pensioniert wird.
In der Broschüre für den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kl. II steht, dass die Käufer das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen. Bedeutet das, dass der Käufer mindestens 19 Jahre alt sein muß, um Feuerwerkskörper der Kl. II zu kaufen?? Die Broschüre habe ich nach meiner Anmeldung für den Verkauf von Feuerwerkskörpern vom Amt für Arbeitsschutz bekommen.
Antwort:
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.
Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr vollendet
Zur Berechnung von Fristen und Terminen verweisen wir auf die §§ 186 ff.des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB),
Angenommen man ist am 01.01.2000 geboren ab wann hat man dann laut Gesetz das 17. Lebensjahr vollendet? Bitte nur antworten wenn ihr auch den entsprechenden Paragraph kennt wo das steht.
...komplette Frage anzeigenDas Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
01.01.2017 100%
31.12.2017 0%
31.12.2016 0%
Andere Antwort 0%
8 Antworten
dandy100
09.03.2017, 16:48
01.01.2017
Dazu braucht man keinen Paragraph - den gibts auch gar nicht - das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Natürlich am 01.01.2017.
Das steht nirgendwo, das ist einfachstes Rechnen.
Wer 01.01.2000 geboren wird, ist an diesem Tag einen Tag alt; das erste Lebensjahr ist also am 01.01.2001 abgeschlossen, dann ist man genau 1 Jahr alt.
Logischerweise ist das 17 Lebensjahr dann am 17. Geburtstag abgeschlossen, also am 01.01.2017 - und keinen Tag früher
2 Kommentare 2
ClownMonster
Fragesteller
09.03.2017, 16:51Doch es gibt einen Paragraph §187 BGB. Und das 17. Lebensjahr ist mit dem 17. Geburtstag beendet.
1
dandy100 09.03.2017, 17:10
@ClownMonster Dieser Paragraph regelt die Fristenberechnung - dass ein Mensch aber erst nach einem Jahr seine ersten Geburtstag hat, hat mit diesem Paragraph nichts zu tun. Die Frage war ja, ob jemand, der am 01.01.2000 geboren wurde, erst am 01.01.2016 oder 2017 das 17. Lebensjahr abgeschlossen hat, und dafür gibt es nur eine logische Anwort, für die es natürlich keine Vorschrift gibt
exxonvaldez
09.03.2017, 16:45
Dafür gibt es kein Gesetz. Es gibt ja auch kein Gesetz, dass 1+1 zwei ist.
1 Kommentar 1
ClownMonster
Fragesteller
09.03.2017, 16:54Doch gibt ein Gesetz § 187 BGB
Seeheldin
09.03.2017, 16:44
01.01.2017
Ich wüßte von keinem Gesetz. Man feiert immer die vollendeten Jahre. Wenn man am 1.4.2000 geboren ist, wird man am 1.4.2001 ein Jahr alt. Das 17. Lebensjahr vollendet man also an seinem 17. Geburtstag.
1 Kommentar 1
ClownMonster
Fragesteller
09.03.2017, 16:55Um 00 uhr oder 24 uhr am 01.01.2017?
Elizabeth2
09.03.2017, 18:02
willst du es wissen oder eine Abstimmung?
catweasel66
09.03.2017, 16:47
01.01.2017
wenn es nicht so ware, müßte ich mein gesamtes zeitmodell über den haufen werfen :-)
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