Wann ist man freiwillig gesetzlich krankenversichert und wann pflichtversichert?

Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann grunds�tzlich nur derjenige werden, der nicht pflicht- bzw. familienversichert ist. Die freiwillige Versicherung kann damit insbesondere von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

Arbeitnehmer, die regelm��ig �ber der Versicherungspflichtgrenze (vgl. Thema "Rechenwerte in der Sozialversicherung") verdienen. Ihre freiwillige Versicherung beginnt zum 01.01. des Folgejahres, wenn das Einkommen auch die dann g�ltige Versicherungspflichtgrenze �bersteigt.

Arbeitnehmer, die eine neue Besch�ftigung beginnen und sofort regelm��ig �ber der Versicherungspflichtgrenze verdienen

Selbstst�ndige

Studierende ab dem 15. Fachsemester oder dem 30. Geburtstag

Rentner, die nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind

Beamte und Pension�re

Selbst versicherte Kinder und Menschen, die nicht erwerbst�tig oder w�hrend eines �bergangszeitraums zwischen zwei Besch�ftigungen sind

Die Beitrittserkl�rung muss der Krankenkasse sp�testens drei Monate nach dem Ende der letzten Mitgliedschaft vorliegen. Endet eine bestehende Pflicht- bzw. Familienversicherung, schlie�t sich die freiwillige Versicherung jedoch automatisch an, wenn das Mitglied nicht selbst seinen Austritt erkl�rt. Hierf�r gilt eine Frist von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse �ber die Austrittsm�glichkeit. Weitere Voraussetzung f�r die Wirksamkeit des Austritts ist der Nachweis eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall.

Vorversicherungszeit
Insbesondere im Anschluss an eine Versicherungspflicht oder im Rahmen eines Kassenwechsels setzt die freiwillige Mitgliedschaft eine Vorversicherungszeit (VVZ) voraus. Als freiwilliges Mitglied kann demnach beitreten, wer in den letzten f�nf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens zw�lf Monate gesetzlich versichert war. Ist die VVZ nicht erf�llt, kann eine auslaufende Versicherungspflicht als freiwillige Versicherung bei derselben Kasse fortgesetzt werden (Anschlussversicherung).

Mindestbeitrag f�r freiwillig Versicherte
Zum 01.01.2019 wurden die freiwillig versicherten Selbstst�ndigen den �brigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt. Hierdurch entf�llt der Nachweis, ob eine haupt- oder nebenberufliche Selbstst�ndigkeit vorliegt. Die Mindestbemessungsgrundlage f�r Beitr�ge betr�gt 2022 einheitlich 1.096,67 Euro pro Monat.

Nachweis der Eink�nfte
Es gelten die Eink�nfte laut Einkommensteuerbescheid. Liegt dieser (noch) nicht vor, werden die Beitr�ge anhand geeigneter Nachweise vorl�ufig und nach Erlass bzw. Vorlage des Einkommensteuerbescheides endg�ltig festgesetzt. Weist das Mitglied seine tats�chlichen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nach, gilt automatisch der H�chstbeitrag.

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Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung Für wen der Versicherungsschutz ist und was er kostet

  • Die Alternative zur privaten Krankenversicherung
  • Die Höhe des Beitrags ist einkommensabhängig
  • Höchst- und Mindestbeiträge kennen

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Gleich ins Thema freiwillige gesetzliche Krankenversicherung einsteigen – Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick

Rund sechs Millionen Menschen oder jede:r 13. Bürger:in sind freiwillig gesetzlich krankenversichert. Demgegenüber stehen 67 Millionen pflichtversicherte Personen und rund neun Millionen Privatversicherte.

Die Leistungen der freiwilligen und verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich nicht voneinander. Auch der Beitrag wird gleich berechnet.

Die Krankenkassenkosten setzen sich aus Grund- und Zusatzbeitrag zusammen. Letztgenannter variiert zwischen den Kassen erheblich, sodass Sie mit einer günstigen Krankenversicherung viel Geld sparen können, wie ein Blick auf unseren Vergleichsrechner zeigt.

Wer versichert sich in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung?

Sind Sie nicht über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert, können Sie sich zwischen privater Krankenversicherung und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden. Das betrifft unter anderem:

  • Beamt:innen
  • Selbstständige und Freiberufler:innen
  • Gutverdienende Angestellte, die mehr als 64.350 Euro brutto im Jahr (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdienen
  • Student:innen, die nicht in der studentischen Krankenversicherung sind
  • Rentner:innen, die kein Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind
  • Personen, bei denen die kostenfreie Familienversicherung endet

Abhängig davon, zu welcher Gruppe Sie gehören, zahlen Sie mehr oder weniger für die Krankenversicherung.

Darf die gesetzliche Krankenversicherung den Antrag auf freiwillige Versicherung ablehnen?

Endet Ihre Pflichtversicherung oder Familienversicherung, darf die Krankenkasse Ihren Antrag nicht ablehnen. Gleiches gilt, wenn Sie die Vorversicherungszeiten als Voraussetzung erfüllen: Sie müssen vor dem Ende Ihrer Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren für mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden für durchgehend zwölf Monate gesetzlich versichert gewesen sein. Das regelt § 9 SGB V.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Egal ob pflicht- oder freiwillig versichert – in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt zunächst für die meisten Personen der Beitragssatz von 14,6 Prozent des Einkommens. Selbstständige haben die Möglichkeit, das Krankengeld im Krankheitsfall abzuwählen. Sie zahlen dann 14,0 Prozent. Beamte und Beamtinnen haben generell keinen Krankengeldanspruch und leisten daher den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent.

Was der Krankengeldbezug monatlich bei den Kosten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ausmacht, zeigt die folgende Übersicht.

Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Dieser schwankt zwischen den Krankenkassen erheblich. Die günstigsten Krankenkassen bleiben unter 0,5 Prozent, die teuersten liegen deutlich höher bei 1,8 bis 2,5 Prozent.

Diese Unterschiede machen sich in Ihrem Geldbeutel schnell bemerkbar. Angenommen, Ihr Verdienst liegt bei 3.500 Euro. Entscheiden Sie sich für die Krankenkasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag, betragen Ihre Krankenversicherungskosten rund 523 Euro. Ist die Krankenkasse besonders teuer, sind es dagegen knapp 599 Euro. Mit einem Krankenkassenwechsel könnten Sie daher jeden Monat 75 Euro einsparen – oder über 800 Euro im Jahr.

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Sven Lückerath

Versicherungsexperte für Krankenversicherungen

„In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das sogenannte Solidarprinzip. Der Beitrag orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistung der Versicherten, also danach, was sie verdienen. Die Leistungen sind für alle gleich, es gibt keinen Unterschied in der medizinischen Behandlung, selbst wenn Mitglieder mehr einzahlen würden.“

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Sven Lückerath

Versicherungsexperte für Krankenversicherungen

Höchstbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

In der GKV werden maximal 4.837,50 Euro Ihres Einkommens berücksichtigt. Dann haben Sie die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Verdienen Sie mehr, fallen darauf keine Krankenkassenkosten an. Der Höchstbeitrag für die freiwillige GKV liegt somit bei 706,28 Euro im Monat plus Zusatzbeitrag.

Die Beitragsbemessungsgrenze, die übrigens auch für die Pflegeversicherung gilt, wird jährlich angepasst. Sollten Sie also als gutverdienende:r Angestellte:r freiwillig krankenversichert sein, ändert sich Ihr Beitrag mit dem Jahreswechsel. Wieso? Ganz einfach: Sie können sich nur von der Versicherungspflicht befreien und in die freiwillige Absicherung wechseln, wenn Sie monatlich mindestens 5.362,50 Euro verdienen (sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze). Die Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro überschreiten Sie somit automatisch.

Als Arbeitnehmer:in haben Sie als freiwillig Krankenversicherte:r gleich zwei Vorteile:

  1. Ihr:e Arbeitgeber:in beteiligt sich zu 50 Prozent am Krankenkassenbeitrag. Sie müssen den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung also nicht alleine zahlen. Ihr Beitragssatz liegt somit bei 7,3 Prozent statt 14,6 Prozent. Auch beim Zusatzbeitrag bekommen Sie einen Beitragszuschuss. Für 2021 bedeutet dies einen durchschnittlichen Maximalbeitrag von 384,58 Euro für Sie.
  2. Als Grundlage für die Beitragsberechnung dient nur Ihr Arbeitseinkommen. Bei anderen Berufsgruppen werden dagegen weitere Einkünfte für die Berechnung herangezogen.

„Moment“, denken Sie nun? „Wenn es für die Mitglieder bei den Kosten der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung einen Höchstbeitrag gibt, gibt es dann nicht auch einen Mindestbeitrag?“ Ja, lautet klar die Antwort. Wo dieser liegt, beschreiben wir im Kapitel „Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen“.

Beitragsbemessungs­grenze

Die Höchstgrenze bei der Beitragsberechnung

In der Rubrik „Wissen“ finden Sie InfosTipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen.

Zum Beitrag

Was zählt bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zum Einkommen?

Welche Einkünfte die Krankenkasse als beitragsrelevant erachtet, hängt ganz von Ihrer Berufsgruppe ab. Als Angestellte:r müssen Sie sich wenig Gedanken machen: Nur Ihr Arbeitseinkommen ist wichtig.

Sind Sie dagegen selbstständig, verbeamtet, verrentet oder noch Student:in, sieht das schon anders aus. Denn bei Ihrer Mitgliedschaft in der GKV werden zusätzlich Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einnahmen aus Kapitalvermögen herangezogen. Sind Sie Rentner:in, kommen noch etwaige Versorgungsbezüge (etwa Ihre Betriebsrente), Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen sowie Ihre gesetzliche Rente hinzu.

Allein das macht die Beitragsbemessung kompliziert. Zu allem Überfluss unterscheidet sich der Beitragssatz auch noch nach Einkunftsart:

Wichtig für Selbstständige: Ihr Verdienst wird zunächst auf Basis Ihres jüngsten Einkommensteuerbescheids festgesetzt. Sobald Ihr Einkommen für das jeweilige Jahr vorliegt, erfolgt eine Nachberechnung. Haben Sie mehr als geschätzt verdient, müssen Sie Beiträge nachzahlen. Haben Sie weniger verdient, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Geld zurück.

Ist absehbar, dass das laufende Jahr für Ihre selbstständige Tätigkeit nicht besonders rosig aussieht und Ihre Einkünfte fallen um mindestens 25 Prozent geringer aus als im letzten Jahr, können Sie Ihre Kasse auffordern, den Beitrag neu zu berechnen.

Ein Grundsatz der GKV lautet: Der Krankenkassenbeitrag ist immer einkommensabhängig. Verdienen Sie jedoch sehr wenig oder haben gar kein Einkommen, sollten Sie die folgenden Zeilen aufmerksam lesen.

Für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gibt es einen Mindestbeitrag. Dessen Grundlage ist ein fiktives Mindesteinkommen, das die Krankenkassen ansetzen. Verdienen Sie weniger oder gar nichts, gehen die Kassen dennoch von diesem Einkommen aus.

2021 beträgt das monatliche Mindesteinkommen 1.096,67 Euro. Bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Mindestbeitrag von 160,11 Euro – ohne Krankengeld sind es 153,53 Euro. Bedenken Sie dabei, dass Sie auch noch den Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung und den Zusatzbeitrag zahlen müssen.

Achtung bei privat versicherten Lebens- oder Ehepartnern

Ist Ihr:e Partner:in privat krankenversichert, greift die Krankenkasse bei der Beitragsberechnung auf sein oder ihr Einkommen zurück. Das ist in diesen drei Fällen möglich:

  • Sie leben nicht dauerhaft getrennt voneinander.
  • Sie verdienen weniger als Ihr:e Partner:in.
  • Sie verdienen weniger als 2.418,75 Euro im Monat.

Vom sogenannten Familieneinkommen können Sie für gemeinsame Kinder einen Freibetrag abziehen. Ist der Nachwuchs familienversichert, beträgt der Freibetrag 658 Euro, ansonsten sind es 1.096,67 Euro.

Die Krankenkasse geht beim beitragspflichtigen Einkommen von einem Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro sowie einem Höchsteinkommen von 2.418,75 Euro aus. Der Beitrag bewegt sich daher zwischen 153,53 Euro und 338,63 Euro monatlich.

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Sven Lückerath Experte für Krankenversicherungen

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Weitere Themen und Infos für Sie

Bin ich als Arbeitnehmer pflichtversichert oder freiwillig versichert?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 5.362,50 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ist die monatliche Versicherungspflichtgrenze für 2022.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlich und freiwillig krankenversichert?

Im Unterschied zur Pflichtversicherung in der GKV werden bei der freiwillige Krankenversicherung nicht nur das Arbeitsentgelt als Einkommen gezählt, sondern generell alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dazu zählen Kapitaleinnahmen und Einkünfte aus Vermietung sowie Verpachtung.

Ist man bei der Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert?

In Deutschland muss sich jeder Bürger bei einer Krankenkasse versichern. Für die meisten Menschen gilt die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu zählt zum Beispiel der Großteil der Arbeitnehmer und Rentner.

Wer gilt als freiwillig gesetzlich versichert?

Arbeitnehmer, wenn sie ein Jahr lang regelmäßig ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 5.362,50 Euro* (2022) verdienen, Selbstständige, Studentinnen und Studenten, die nicht pflichtversichert sein können - zum Beispiel Studierende ab dem 30. Geburtstag.

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