Was gilt ab Samstag in Bayern?

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Corona-Schutzmaßnahmen erläutert, die ab Samstag (19. März) übergangsweise bis zum 2. April gelten sollen. Lockerungen betreffen im Kern die bestehenden 2G-/3G-Regeln und die Maskenpflicht. Nachfolgend eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Corona-Regeln ab 19. März 2022.

Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern ab 19. März 2022

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Corona-Schutzmaßnahmen erläutert, die ab Samstag (19. März) übergangsweise bis zum 2. April gelten sollen. Holetschek sagte am Dienstag in München: „Die aktuelle Pandemielage mit Höchstwerten bei den Neuinfektionen gebietet es, wichtige Schutzmaßnahmen zu verlängern. Dies betrifft im Kern die bestehenden 2G-/3G-Regeln und die Maskenpflicht.“ Maskenstandard bleibt in Bayern die FFP2-Maske.

Weitere Maßnahmen und Anpassungen der kommenden Wochen:

  1. Aufgrund des hohen Schutzniveaus durch regelmäßige sind stufenweise Lockerungsschritte in Schulen in Bezug auf die Maskenpflichtgeplant
    • Stufe 1: Ab 21. März Entfall der Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz in den Grundschulen sowie an Förderschulen
    • Stufe 2: Ab 28. März Entfall der Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz auch für die 5. und 6. Klassen aller Schulen.
    • In den Schulen und Kitas wird auch wie bisher regelmäßig getestet.
    • Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gilt zudem weiterhin ein intensiviertes Testregime und Maskenpflicht auch am Platz.
  2. Die Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus– also die Regelungen zu 2G plus, 2G oder 3G – bleiben im schon bisher geltenden Umfang erhalten. Es gilt also bis 2. April weiterhin z.B.
    • 2G plus in Diskotheken
    • 2G bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich, in Zoos, bei Messen und Kongressen, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie
    • 3G in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich.
  3. Für den Zugang von Besuchern und Beschäftigten zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte brauchen – analog der bisherigen Bundesregelung – zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Entfall folgender Regelungen ab 19. März:

Aufgrund der zu erwartenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen dagegen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sowie die Verpflichtung zur Betreuung in festen Gruppen in Kitas.

Quelle: Pressemitteilung der Bayerische Staatsregierung

Weitere Infos unter www.coronavirus.bayern.de

Übersicht

In Grund- und Förderschulen entfällt Maskenpflicht im Unterricht – 2G- und 3G-Regeln bleiben

15.03.2022 | Stand 16.03.2022, 12:13 Uhr

Grund- und Förderschüler müssen ab kommender Woche keine Maske mehr im Unterricht tragen. Die Woche darauf gilt dies auch in den fünften und sechsten Klassen. Foto: dpa

Von Alexander Kain

Die komplette Pressekonferenz lesen Sie hier.

Abgesehen von einigen Basis-Regeln, etwa der Pflicht zur Maske in Bus, Bahn und Flieger oder verpflichtenden Tests in Schulen oder vor dem Zugang zu sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Altenheimen, brauchen die Landesregierungen künftig die Erlaubnis der Landesparlamente, um darüber hinausreichende Corona-Regeln zu erlassen. Will heißen: Bisher informierte die Staatsregierung den Landtag, was sie zu tun oder zu lassen gedenkt – in Zukunft muss sie den Landtag um Erlaubnis bitten.

Bayern will allerdings von einer Übergangsregelung Gebrauch machen, die ihr zumindest noch bis 2. April erlaubt, viele der ursprünglichen Regelungen aufrecht zu erhalten.

Das gilt ab Samstag:

- Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt weiterhin überall dort, wo sie auch jetzt schon gilt (etwa im Einzelhandel).
- In den Schulen wird die Maskenpflicht am Platz hingegen aufgehoben – zuerst in den Grund- und Förderschulen, eine Woche später auch in den fünften und sechsten Klassen.
- Wo es bisher Zugangsregeln wie 2G oder 3G gab, wie etwa bei Restaurantbesuchen, beziehungsweise die zusätzliche Pflicht zu aktuellen Test- oder Boosternachweisen, wie etwa bei Diskotheken, gelten diese unverändert weiter.
- Der Zugang zu sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ist nur mit tagesaktuellen Schnelltests beziehungsweise entsprechenden Nachweisen gestattet.
- Was künftig wegfällt, sind die Kontaktbeschränkungen, die Kapazitätsbeschränkungen beziehungsweise die Personen-Obergrenzen, die Gottesdienstregeln, das Verbot von Musik und Tanz etwa in Wirtshäusern, die Untersagung von Volksfesten und Jahrmärkten, das Feiern auf öffentlichen Plätzen, die Möglichkeit zum Erlassen von Alkoholverboten sowie der Zwang zur Einrichtung fester Kita-Gruppen.

Nach dem 2. April kann die Staatsregierung mit Ausnahme der Basis-Regeln (etwa Maske im ÖPNV, Tests in Schulen oder vor Zugang zu Krankenhäusern) nur nach Erlaubnis durch den Landtag weitergehende Vorschriften erlassen – und auch diese Vorschriften sind in Zukunft beschränkt. Insbesondere schwerwiegende Eingriffe in die Freiheitsrechte wie Schließungen oder Kontaktbeschränkungen sind vorläufig überhaupt nicht mehr vorgesehen.

Zudem muss sich die Staatsregierung nach Darstellung von Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) den Erlass weitergehender Maßnahmen für jeden einzelnen Landkreis (Hotspot-Regelung) genehmigen lassen, wozu auch noch die „höhere Pathogenität von Virusvarianten“, also die Gefahr, schneller und stärker zu erkranken oder gar zu sterben, erst rechtlich festgestellt werden müsste. Laut Herrmann, der stets betont hat, Bayern gehöre dem Team Vorsicht an, sind die neuen Regelungen der Ampel-Bundesregierung auf „Nichtanwendbarkeit“ angelegt. Beim Bund hingegen sieht man sich stärker im Team Augenmaß.

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