Es ist ein großer Schritt: Wer sich selbstständig macht, hat vieles zu beachten. Das fängt schon damit an, in welche Kategorie das eigene Unternehmen fällt. Denn danach richtet sich zum Beispiel die Art der Buchführung und die zu zahlenden Steuern. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wo die Unterschiede zwischen Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegen.
Die Begriffe in der Umgangssprache
Wer ist selbstständig? Das ist
auf den ersten Blick schnell gesagt: Jeder, der nicht in einem Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis steht – und sich mit seiner Arbeit seinen Lebensunterhalt verdient.
Gewerbe und selbstständig sind aber nicht identisch. Zwar ist in der Umgangssprache jeder Gewerbetreibende selbstständig (er ist ja sein eigener Chef und nicht angestellt), aber nicht jeder Selbstständige muss ein Gewerbe haben.
Eine besondere Form der Selbstständigen ohne Gewerbeschein sind die
Freiberufler, also Personen, die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Dazu gehört unter anderem, wer eine selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Freiberufler können Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Altenpfleger, Physiotherapeuten, Sozialpädagogen, Kfz-Sachverständige, Marktforscher und Landschaftsarchitekten und noch einige mehr sein.
Die Begriffe im Steuerrecht
Wir hatten in den letzten Monaten hier im Blog eine kleine Serie über die sieben Einkunftsarten im deutschen Steuerrecht. Dort war die Unterscheidung etwas anders: Es gibt für „Nicht-Angestellte“ die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft. In allen drei Fällen würden wir umgangssprachlich von Selbstständigen sprechen, denn in allen Fällen agieren Unternehmer und keine Angestellten. Und wenn Sie jetzt fragen, wo sind denn die Freiberufler abgeblieben: Die haben im Steuerrecht Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Wo liegen nun die Unterschiede?
Hier wollen wir vor allem auf die Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern eingehen. Denn Letztere machen im Steuerrecht den Großteil der Leute aus, die ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen. (Und wenn jemand nach dem Unterschied zwischen Gewerbe und Selbstständigkeit fragt, meint er meist Freiberufler.)
Zuerst: wer sich steuerlich Freiberufler nennen darf, entscheidet schlussendlich das Finanzamt.
Und wer „anerkannter“ Freiberufler ist, muss kein Gewerbe anmelden. Und das hat Folgen: Es entfällt nicht nur die Gewerbeanmeldung, sondern auch die dann fällige Gewerbesteuer (nebst Gewerbesteuererklärung). Gewerbeaufsicht und Gewerberecht – auch damit muss sich kein Freiberufler rumschlagen.
Warum gibt es überhaupt diese Unterscheidung?
Nun, zuerst sind Freiberufler in ihrer großen Zahl Soloselbstständige, die ganz froh darüber sein dürften, sich nicht auch noch mit dem ganzen Gewerbezeug rumschlagen zu müssen. Es gibt aber auch noch einen anderen, gewichtigeren Grund. Die Gewerbesteuer fließt zu 100 Prozent in den Haushalt der jeweilige Gemeinde oder Stadt. Diese nutzen das Geld zum Beispiel, um die örtliche Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Und Gewerbetreibende in Industrie, Handel und Handwerk profitieren davon. Zumindest im Schnitt deutlich mehr als ein Freiberufler.
Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, sollten Sie zuerst prüfen, ob Sie als Freiberufler zählen oder ein Gewerbe anmelden müssen. Letzteres bedeutet mehr Aufwand und mehr Kosten. Übrigens: Egal, ob Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb haben,
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Als selbstständige Person bist du dein eigener Chef. Jetzt denkst du dir vielleicht: „FreiberuflerInnen sind doch ebenfalls selbstständig tätig?“ Auch das ist vollkommen richtig, denn FreiberuflerInnen sind eine Untergruppe der Selbstständigen. Doch ab wann gehört jemand zu den freien Berufen? Diese Entscheidung ist nicht immer ganz einfach. Im Einkommenssteuergesetz findet sich folgende Definition:
„Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.“
Einfacher ausgedrückt: FreiberuflerInnen sind gemäß ihrer Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig und dienen der Allgemeinheit. Die Definition ist dir immer noch nicht so ganz klar? Kein Problem. Im Artikel erklären wir dir, inwiefern sich Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit voneinander unterscheiden.
Definition: Was ist eine Freiberuflerin/ ein Freiberufler?
FreiberuflerInnen sind selbstständig tätige UnternehmerInnen, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Laut § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz zählen folgende so genannte Katalogberufe zu den freien Berufen:
- Selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
- Pfleger, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
- Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
- Handelschemiker
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten
- Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
- Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
- Lotsen und „ähnlicher Berufe“
Für viele der oben genannten Tätigkeiten ist eine entsprechende Ausbildung zwingend notwendig, um den Job überhaupt ausüben zu dürfen. JournalistInnen und ÜbersetzerInnen bspws. bilden die Ausnahme: Beide Berufsgruppen können auch ohne spezielle Ausbildung FreiberuflerInnen werden, sofern sie entsprechende Berufserfahrung nachweisen können und in der jeweiligen Sparte tätig sind. Alle nicht gelisteten Berufe gelten demnach als gewerbliche Berufe.
Unterschied: Selbstständig vs. freiberuflich
Selbstständige stehen nicht in einem klassischen Angestelltenverhältnis und sind ihr „eigener Chef“. Selbstständige Personen sind häufig Gewerbetreibende oder FreiberuflerInnen. Wie du siehst, haben FreiberuflerInnen ebenfalls die volle fachliche Entscheidungsgewalt. Es gibt jedoch ein paar Unterschiede. So wird etwa das Einkommen von FreiberuflerInnen als Honorar bezeichnet. Das Honorar richtet sich nach den Gebührenordnungen der jeweiligen Berufsgruppe. Doch es gibt noch weitere Unterschiede, die nicht nur für dich, sondern vor allem für das Finanzamt bzw. das Gewerbeamt wichtig sind.
Steuerliche Unterschiede
Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit unterschieden sich insbesondere in Bezug auf Steuern:
- Selbstständige müssen sich bei der Gewerbeaufsicht registrieren lassen.
- Gewerbliche Selbstständige müssen eine Gewerbesteuer entrichten.
- Buchführung ist für Selbstständige verpflichtend.
- Selbstständige müssen in der Regel Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden.
Die freiberufliche Selbstständigkeit bietet einige Vorteile gegenüber einer selbstständigen (Gewerbe-) Tätigkeit:
- FreiberuflerInnen sind von der Gewerbesteuer befreit.
- Für FreiberuflerInnen ist die Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer freiwillig.
- FreiberuflerInnen müssen lediglich ihre freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und eine so genannte Einnahme-Überschuss-Rechnung als Steuererklärung einreichen.
- FreiberuflerInnen dürfen die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen.
EXTRA: An diese Steuern musst du schon bei der Gründung denken!
Das Finanzamt entscheidet
Ob man als FreiberuflerIn oder Selbständige bzw. Selbstständiger zählt, entscheidet immer das Finanzamt. Bist du der Meinung, dass du in einem der Katalogberufe tätig bist, solltest du dich innerhalb von vier Wochen ab Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit bei deinem zuständigen Finanzamt als FreiberuflerIn anmelden. Doch Vorsicht:
Wirst du nachträglich als Gewerbetreibende bzw. Gebwerbetreibender eingestuft, musst du die Gewerbesteuer für die vergangenen Jahre rückwirkend entrichten.
Das liegt daran, dass die Tätigkeit erst bei einer Betriebsprüfung eingeordnet wird – bis es soweit ist, kann das unter Umständen ein paar Jahre dauern. Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, ob deine Einstufung korrekt ist, solltest du gleich zu Beginn deiner Selbstständigkeit bei dem zuständigen Finanzamt genauer nachhaken.
Tamara Todorovic studierte Germanistik und English and American Studies. Von 2019-2021 absolvierte sie ihr Volontariat bei unternehmer.de. Tamara schrieb u.a. zu den Themen Psychologie, Management und Social Media. Außerdem war sie für den Ausbau des Video-Marketings sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig.