Welche Kosten teilen sich Mieter und Vermieter?

Der Heizkosten-Aufschlag durch den CO2-Preis kann ab nächstem Jahr zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Die beteiligten Ministerien von Union und SPD einigten sich am Montagabend nach längerer Debatte auf Details des Projekts, wie aus Regierungskreisen verlautete. Das Vorhaben soll nun am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Danach müssen sich Vermieter zur Hälfte an den Mehrkosten durch die CO2-Abgabe beteiligen, was auch für Gewerbemieten gilt. Zudem bekommen Mieter mit eigenen Gas- oder Heizöl-Liefer-Verträgen das Recht, sich die Hälfte der Mehrkosten vom Vermieter erstatten zu lassen. Das Gesetz soll ab Januar 2022 gelten und ist zunächst bis Ende 2024 befristet.

Noch am Montagabend sah es so aus, dass das Vorhaben insgesamt scheitern könnte. Regierungs- und Koalitionskreisen zufolge gab es vor allem in der Union erheblichen Widerstand. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) stellte demnach zunächst drei Bedingungen: Der Anteil der Vermieter sollte auf 100 Euro im Jahr begrenzt werden, die Regelung nur für zwei Jahre gelten und nicht für Bestands- sondern nur für Neubauten.

Im Juni im Parlament

Gerade die letzte Bedingung galt bei den Sozialdemokraten als Aus für die Aufteilung, da Altbauten nicht nur die Masse der Gebäude sind, sondern auch die wegen meist schlechter Isolation die höchsten Heizkosten verursachen. Im Laufe des Montagabends lenkte das Wirtschaftsministerium ein. Einzig am Entwurf geändert wurde, dass die Regelungen nun bis Ende 2024 statt wie zunächst geplant bis Ende 2025 gelten.

Im Kabinett wird nun eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen, die dem Bundestag zugeleitet wird und der das Gesetz formal auf den Weg bringt. Dies verkürzt das Verfahren, so dass das Gesetz noch im Juni vom Parlament verabschiedet werden kann.

Seit Anfang des Jahres wird in Deutschland ein Preis auf den CO2-Ausstoß von Sprit, Gas oder Heizöl erhoben, der über die Jahre deutlich steigen soll. Da Mieter keinen Einfluss auf eine Entscheidung zur energetischen Sanierung ihrer Wohnungen haben und Vermieter die Mehrkosten bisher an sie vollständig weiter geben können, hatten sich die Minister auf die Aufteilung verständigt. Ziel des CO2-Preises ist es, dass weniger fossile Energien genutzt und mehr in Klimaschutz investiert wird.

Das Justizministerium rechnet in seinem Gesetzentwurf für eine durchschnittliche 140 Quadratmeter-Wohnung mit 165 Euro Mehrkosten im Jahr. Das Wirtschaftsministerium wollte sich nicht zu den Verhandlungen äußern, das federführende Justizministerium war am Abend nicht zu erreichen.

Stand: 03.04.2022 16:20 Uhr

Bislang waren die Kosten für die Klimaabgabe allein Sache der Mieter. Nun einigte sich die Bundesregierung darauf, dass auch die Vermieter einen Teil übernehmen müssen. Das ist aber abhängig vom Zustand des Gebäudes.

Die Bundesregierung hat sich auf eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter geeinigt. Mieter sollen die Klimaabgabe bei den Heizkosten in den meisten Fällen künftig nicht mehr alleine zahlen. Stattdessen sollen ihre Vermieter einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen - und zwar abhängig davon, wie klimafreundlich ihr Haus ist.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für CO2-Emissionen erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.

Klimaabgabe abhängig von Gebäudezustand

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) einigten sich nun auf ein Stufenmodell, wie ihre Ministerien mitteilten.

Vorgesehen sind zehn verschiedene Einstufungen zur Energiebilanz von Gebäuden. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Bilanz übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch dem hohen Energiestandard EH55 entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. EH55 bedeutet, dass das Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt. Solche Neubauten wurden in den vergangenen Jahren staatlich gefördert und daher häufiger geplant.

Modernisierung auf Kosten der Mieter?

Je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter etwa die Heizung ist, umso höher soll demnach die CO2-Last für den Vermieter ausfallen und umso größer die Entlastung für Mieter. Das soll Anreize für eine energetische Sanierung von Wohnungen setzen.

Nach Ansicht von Mietervertretern liegt hier aber auch ein Problem: Denn Vermieter können Kosten für eine solche Modernisierung derzeit auf ihre Mieter umlegen. Es bestehe also die Gefahr, dass Mieter ihren Anteil des CO2-Preises und zusätzlich noch die Modernisierung zahlen müssten.

Modell gilt nicht für Geschäfte und Büros

In welche Stufe die eigene Mietwohnung fällt, sollen Mieter jährlich relativ unkompliziert mit der Heizkostenabrechnung erfahren. Auf Vermieter könnte etwas Aufwand zukommen, denn sie brauchen Angaben zur Energiebilanz. Perspektivisch soll geprüft werden, ob das Modell auf Daten in den Energieausweisen umgestellt werden kann.

Für Geschäfte, Bürogebäude und andere Häuser, in denen nicht gewohnt wird, soll das Stufenmodell nicht gelten. Hier sollen die Kosten zur Hälfte aufgeteilt werden - es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders.

Neuregelung soll ab 2023 gelten

Bisher konnten Vermieter die Zusatzkosten komplett auf ihre Mieter abwälzen - obwohl diese nur wenig Einfluss darauf haben, wenn sie wegen schlechter Dämmung oder einer alten Heizung hohe Energiekosten haben.

Der Mieterbund geht davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen sie demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl.

Die neue Regelung soll ab 2023 gelten - und damit ein halbes Jahr später, als sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vorgenommen hatten. Als nächstes gehen die Pläne ins Kabinett und dann in den Bundestag.

Was muss man als Vermieter alles bezahlen?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

Wird die CO2 Steuer auf die Mieter umgelegt?

Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2 -Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Die Bundesregierung will Vermieterinnen und Vermieter ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.

Wer muss den CO2 Preis bezahlen?

Nationaler Emissionshandel Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen CO2 -Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben.

Wie wird die CO2 Steuer umgelegt?

Der Anteil der Mieter wird abhängig von der ausgestoßenen Menge CO2 und erhöht sich, je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist. Befindet sich das Gebäude jedoch in einem schlechten energetischen Zustand, so müssen die Mieter nur einen Anteil von 5 % und Vermieter 95 % der CO2-Abgabe tragen.

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