Welchen corona-test brauche ich zum fliegen

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Sicher fliegen unter Corona-Bedingungen

Die Flughafengesellschaft nimmt die aktuelle gesundheitliche Lage sehr ernst und arbeitet eng mit den zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene zusammen, um Passagiere, Besucher, Mitarbeiter und Partner vor Infektionen zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Passagierprozesse unter Corona-Bedingungen

Mit zahlreichen Maßnahmen in den Terminals sowie an den Sicherheitskontrollen und beim Boarding wird sichergestellt, dass die Passagiere am BER auch unter Corona-Bedingungen gesundheitlich sicher ihren Flug antreten können. Bodenmarkierungen, Plexiglasscheiben und berührungslose Spender zur Händedesinfektion helfen den Fluggästen, sich an die Hygieneregeln zu halten. Zusätzlich erhalten Reisende aktuelle Informationen zu Hygieneregeln über die Monitore und Durchsagen im Terminal. 

Wichtige Hinweise für Passagiere

  • Prozesse wie Check-in und Sicherheitskontrollen sollen möglichst kontaktlos laufen. So werden Reisende gebeten, online einzuchecken und ihre Bordkarte z.B. direkt auf das Smartphone zu laden.
  • Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrem Abflug die Einreisebestimmungen für ihr jeweiliges Zielland und halten Sie die notwendigen Unterlagen zum Check-in vollständig bereit. Eine gute, wenn auch nicht rechtssichere Übersicht, ist auf folgenden Websites verfügbar:

//www.iatatravelcentre.com/world.php

//reopen.europa.eu/de

  • Bitte bringen Sie möglichst nur ein Handgepäckstück zur Sicherheitskontrolle mit.

Empfehlungen

Wir empfehlen ankommenden und abfliegenden Passagieren sowie Abholern und Besuchern des Flughafens, eine medizinische Maske zu tragen und – wo immer möglich – Abstand zu anderen Personen zu halten. 

Coronatests am BER

Passagiere und Besucher können sich im Terminal 1 des BER mit PCR-Tests und Antigen-Schnelltests auf das Covid-19-Virus testen lassen. Symptomatische Personen kontaktieren ihren Hausarzt oder niedergelassenen Arzt. Das Test Center am Flughafen ist nicht zu nutzen.

Asymptomatische Personen (d.h. Personen ohne Symptome) mit positivem Selbst- oder Schnelltest können das Test Center am Flughafen zur PCR-Nachtestung (gemäß §4b der Coronavirus-Testverordnung) aufsuchen

Testzentrum Ankunftsebene E0 für Express PCR-Tests, Antigen-Tests und Bürgertests

Das Testzentrum auf der Ebene E0 ist täglich von 4:00 bis 22:30 Uhr geöffnet, Betreiber ist Medicare. Das Testzentrum ist für Reisende und Besucher geöffnet. Die Tests können ab 0 Jahren durchgeführt werden, bei Kindern nur im Beisein der Erziehungsberechtigten.

Das Testangebot umfasst:

  • Express PCR-Tests (validierter SARS-CoV-2 RT-PCR-Test) mit Ergebnis nach 20-45 Min.
  • PCR-Tests mit Ergebnis i.d.R. nach 24-36 Std.
  • Antigen-Tests: Ergebnis nach 15 Minuten
  • Bürgertest mit Zuzahlung von 3,00 €: Ergebnis nach 15 Minuten
  • Kostenlose Bürgertests (nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Kinder unter 5 Jahren oder für Freitestungen)

Informationen zu den aktuell gültigen Preisen und zum Ablauf, von der Registrierung bis zum Testergebnis, finden Sie auf der Website des Betreibers.

www.covid-testzentrum.de/berlin-airport

Anmelde-, Absonderungs- und Testpflichten bei Einreisen

Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete werden vom RKI festgelegt und auf dessen Website veröffentlicht .

Anmeldepflicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten

Reisende über 12 Jahren, die sich bis zu zehn Tage vor Einreise in einem  Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, müssen vor Abflug die Einreiseanmeldung der Bundesrepublikausfüllen. Eine PDF-Bestätigung der Einreiseanmeldung muss vom Passagier mitgeführt werden. Die Airline ist verpflichtet dies zu kontrollieren, bei Nicht-Vorlage ist die Beförderung durch die Airline zu verweigern.

Der Genesenen-, Impf- oder negative Testnachweis werden über die Einreiseanmeldung der Bundesrepublik übermittelt. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Absonderungs­pflicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten

  • Wenn ein Aufenthalt bis zu 10 Tage vor Einreise in einem Virusvariantengebiet stattfand, ist grundsätzlich eine 14-tägige Absonderung Pflicht. Reisende müssen direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und dort absondern (häusliche Quarantäne).
  • Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen.
  • Wird das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Quarantänezeit in Deutschland nicht mehr als solches gelistet, endet die Quarantänepflicht.

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der dynamischen Lageentwicklung zu kurzfristigen Änderungen in den Verordnungen kommen kann. Im Zweifel gelten daher immer die aktuellen Gesetzestexte der jeweiligen Länderverordnungen oder des Bundesgesundheitsministeriums.

Weitere Reisehinweise

Sicherheitskontrolle

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