Wer ist erbberechtigt wenn die mutter stirbt

Sehr geehrte Mandantin,

grundsätzlich kommt ein Pflichtteilsanspruch nur dann in Betracht, wenn der Berechtigte nicht oder nicht wenigstens in Höhe seiner Pflichtteilsquote Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. Der Ausschluss von der Erbfolge kann durch Verfügung von Todes wegen erfolgen, indem der Pflichtteilsberechtigte ausdrücklich enterbt oder der gesamte Nachlass anderen Personen zugewendet wird.
Beim sogenannten Berliner Testament - um ein solches könnte es sich nach Ihren Angaben hier handeln -, welches eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments ist, setzen sich die Ehegatten als Alleinerben ein und bestimmen gleichzeitig, dass nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (meistens die Kinder) als Schlusserben fallen soll. Dabei gilt grundsätzlich die volle Verfügungsfreiheit des Längstlebenden über das Erbe. Diese Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament stellt beim Tod des erstversterbenden Elternteils für den bzw. die Abkömmlinge eine Enterbung nach diesem Elternteil dar und es entsteht somit ein Pflichtteilsanspruch.
Pflichtteilsberechtigt sind immer die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel- und Urenkelkinder), der Ehegatte sowie die Eltern des Erblassers und mit Wirkung zum 01.08.2001 auch der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen die Geschwister des Erblassers sowie weiter entfernt Verwandte.
Um nun die Höhe des Pflichtteils herauszufinden, sind zunächst die gesetzlichen Erben der Anzahl nach zu bestimmen. In Ihrem Falle wären also die Ehefrau und die beiden Kinder gesetzliche Erben. Ohne das Testament hat die Ehefrau Anspruch auf 1/2 des väterlichen Vermögens und die Kinder jeweils auf 1/4. Der Pflichtteil beträgt gem. § 2303 BGB jedoch lediglich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, d. h. Ihnen stünde 1/8 des Vermögens des Vaters zu, wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen.
§ 2303 lautet:
§ 2303
Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.
Nun ist es natürlich wichtig, zu wissen, wie groß das Vermögen des Vaters war.
Der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs wird immer der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes zu Grunde gelegt. Auf eine Wertangabe des Erblassers kommt es nicht an (§ 2311 BGB). Der oder die Erben haben dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass zu Errichtung des Nachlassverzeichnisses auf Kosten des Nachlasses ein Notar hinzu gezogen wird.
Einen Pflichtteilsanspruch müssen Sie immer innerhalb von 3 Jahren nachdem Sie wissen, daß Sie eventuell Anspruch auf einen Pflichtteil haben könnten (also vom Tod des Vaters erfahren haben) geltend machen, andernfalls ist er verjährt.
Nun gibt es aber auch einige besondere Fälle, bei denen die Sache anders aussieht. Das gemeinsame Testament der Eltern könnte vorsehen, daß der überlebende Ehegatte lediglich sogenannter Vorerbe wird und die Kinder dann Nacherben. Ein Nacherbe ist nicht vom Erbe ausgeschlossen und kann daher auch keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Der Nacherbe hat bereits einige Rechte in Bezug auf die Erbschaft, so muß er in Verfügungen einwilligen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. Gehört zum Nachlass ein Grundstück, so muss der Nacherbe dem Vorerben gestatten, zu grundlegenden Renovierungen ein Darlehen aufzunehmen und hierzu das Grundstück zu belasten. Der Vorerbe muss sicherstellen, dass der Kredit auch zweckgebunden Verwendung findet.
Dem Nacherben stehen außerdem Kontrollrechte zu. So ist der Vorerbe verpflichtet, auf Verlangen ein Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände vorzulegen. Auch der Zustand der Erbschaft kann festgestellt werden. Sind Geld oder Wertpapiere vorhanden, kann der Nacherbe verlangen, dass Wertpapiere hinterlegt und Geld mündelsicher angelegt werden. Von den Kontrollrechten kann der Vorerbe durch den Erblasser befreit werden. Die Verpflichtung, ein Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände und eine Feststellung des Zustandes der Erbschaft vornehmen zu lassen, bleibt allerdings bestehen.
Ist in dem Testament Ihrer Eltern nicht ausdrücklich von Vor- und Nacherbschaft die Rede, dann ist im Zweifel davon auszugehen, daß ein solcher Fall auch nicht gegeben ist.
Allerdings gibt es noch eine weitere Besonderheit. So enthalten viele gemeinschaftliche Testamente eine Klausel, wonach bei Geltendmachung des Pflichtteils bereits nach dem Tod eines Elternteils das Kind auch bezüglich des Todes des zweiten Elternteils nur noch den Pflichtteil geltend machen kann. Gäbe es so etwas, würde praktisch Ihre Schwester / Ihr Bruder Alleinerbe nach dem Tod des zweiten Elternteils und Sie bekämen von dem dann vorhandenen Vermögen noch 1/4. Eine solche Klausel hieße also bei jetziger Geltendmachung des Pflichtteils Sie bekämen am Ende 1/8 des väterlichen Vermögens und 1/4 des mütterlichen Vermögens. Ob das mehr oder weniger ist, als die Hälfte des nach dem Tod der Mutter noch vorhandenen Vermögens läßt sich leider nicht vorhersagen. Ist Ihre Mutter jedoch eher konservativ und sparsam in Vermögensangelegenheiten, hätten Sie am Ende wahrscheinlich weniger.

Was erbt der Sohn Wenn die Mutter stirbt?

Zu Erben sind diejenigen Personen bestimmt, die von der Verstorbenen im direkten Wege abstammen. Das sind deren Kinder und die Nachkommen ebendieser Kinder. Sohn und Tochter Ihrer Mutter erben gleich viel, jeder von Ihnen also die Hälfte.

Hat man Anspruch auf Erbe wenn ein Elternteil stirbt?

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. (2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.

Was ist der gesetzliche Erbteil für Kinder?

Beispiel zur Höhe des Pflichtteils für Kinder: Demzufolge hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % des Nachlasses. Bei zwei Kindern und einem unverheirateten Erblasser, erhält jedes Kind einen Pflichtteil von 25 %, da die gesetzliche Erbquote für jedes Kind bei 50 % des Nachlasses liegt.

Wer erbt wieviel bei gesetzlicher Erbfolge?

Der überlebende Ehepartner erbt je nach Anzahl der (noch lebenden) Kinder rund 30 % des Nachlasses (zwei Kinder) oder 25 % (mehr als zwei Kinder). Sind keine Kinder mehr am Leben, jedoch die Eltern des Erblassers, so erhält der hinterbliebene Ehepartner die Hälfte des Nachlasses.

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