Wer ist grundversorger strom

Bei einer Untersuchung aller aktuellen Grundversorgungstarife für Strom und Gas in NRW zum Stichtag 1. Oktober 2022 haben wir verblüffend große Preisunterschiede festgestellt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Durchschnittspreise liegen für Gas bei 15,04 Cent/kWh und für Strom bei 42,45 Cent/kWh
  • Gaskosten können je nach Grundversorger um mehrere tausend Euro pro Jahr variieren
  • Die  Grundversorgung ist derzeit oft das beste verfügbare Angebot am Markt

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Neukund:innen zahlen aktuell pro Kilowattstunde Gas zwischen 6,94 Cent und 32,20 Cent inklusive anteiligen Grundpreis. Bei Strom liegt die Preisspanne zwischen 27,14 bis 79,48 Cent pro Kilowattstunde. Im Schnitt bedeutet dies Preise für Gas von 15,04 Cent/kWh und für Strom 42,45 Cent/kWh. Beispielrechnungen machen die entsprechend große Preisspanne deutlich: Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas hätte somit jährliche Kosten zwischen etwa 1.388 und 6.440 Euro – nimmt man bei Strom beispielhaft 3000 kWh jährlichen Verbrauch an, lägen diese zwischen 814 und 2.384 Euro.

Was sich in den vergangenen Monaten geändert hat: Wer einen neuen Vertrag abschließt, zahlt für Sondertarife derzeit meist mehr als für einen Tarif in der Grundversorgung. In der Vergangenheit war es in der Regel umgekehrt. Der Wechsel von einem teuren Sondertarif in die Grundversorgung kann daher in vielen Fällen sinnvoll sein.

Die genauen Ergebnisse sowie die komplette Untersuchung zum Download finden hier in unserer Pressemitteilung.

Wie sich die Grundversorgung von der Ersatzversorgung unterscheidet, wann welche Preise erhoben werden dürfen und wie Sie handeln sollten, erklären wir in diesem Text.

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Angaben zum Grundversorger nach § 36 EnWG.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 wurden folgende Grundversorger in dem von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH betriebenen Netz der Allgemeinen Versorgung am 1. Juli 2021 gemäß § 36 Absatz 2 EnWG festgestellt:

  • Energieversorgung Marienberg GmbH, Zschopauer Straße 37 in 09496 Marienberg, ist im Konzessionsgebiet Marienberg (außer OT Popershau, Rittersberg, Ansprung, Grundau, Sorgau, Zöblitz) Grundversorger.
  • In allen anderen Konzessionsgebieten ist envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitztalstraße 13 in 09114 Chemnitz, der Grundversorger.

Bei Gas und Strom sind Sie entweder Kundin oder Kunde in der Grundversorgung oder mit Sondervertrag ("Sonderkunde"). Übergangsweise können Sie auch über die sogenannte Ersatzversorgung beliefert werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Als Kundin oder Kunde in der Grundversorgung können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
  • Sonderkund:innen zahlen gegebenenfalls günstigere Preise und haben an den Bedarf angepasste Vertragskonditionen, können aber auch bis zu 24 Monate an ihren Vertrag gebunden sein.
  • Eine "Ersatzversorgung" des Grundversorgers tritt ein, wenn Sie Energie beziehen, ohne dass diese Energieentnahme einem bestimmten Vertrag zugeordnet werden kann.

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Wann bin ich in der Grundversorgung?

Wenn Sie keinen besonderen Strom- oder Gastarif vereinbart haben, werden Sie als Haushaltskundin oder Hauskunde in der Grundversorgung zu den sogenannten Allgemeinen Preisen beliefert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in eine Wohnung einziehen, für die kein Energieliefervertrag besteht, und einfach Strom oder Gas nutzen. Solange Sie nicht tätig werden, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung. Aber auch wenn Sie Ihren Einzug nur beim Grundversorger "anmelden" ohne einen gesonderten Tarif zu vereinbaren, landen Sie in der Grundversorgung.

Der sogenannte Grundversorger ist immer dasjenige Unternehmen, das vor Ort in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kund:innen beliefert. Oft, aber nicht immer, sind das die örtlichen Stadtwerke. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Stromanbieter der Grundversorger ist, schauen Sie in Ihre Vertragsunterlagen. Energieanbieter sind verpflichtet, in den Vertragsunterlagen anzugeben, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt. Beachten Sie: Auch mit dem Grundversorger können Sie einen Sonderkundenvertrag haben.

Für Ihr Vertragsverhältnis gelten die Bedingungen der Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV) beziehungsweise Gas (GasGVV). Das bedeutet unter anderem, dass Sie Ihren Vertrag jederzeit mit nur 2 Wochen Kündigungsfrist beenden und somit zügig den Anbieter beziehungsweise Tarif wechseln können. Die Grundversorger selbst bieten meistens ebenfalls Sonderverträge an.

Die Preise in der Grundversorgung sind in aller Regel hoch – der Wechsel in einen sogenannten Sondervertrag spart Geld.

Was muss ich als Kund:in mit Sondervertrag beachten?

Haben Sie mit Ihrem Grundversorger oder einem anderen Anbieter einen besonderen Tarif vereinbart, sind Sie rechtlich gesehen "Sonderkunde". Dann gelten die vom Anbieter im Vertrag festgelegten Bedingungen (AGB). Lange Zeit haben Kund:innen hier einen geringeren Preis als in der Grundversorgung bezahlt. Das ist derzeit nicht mehr generell so. Erstvertragslaufzeiten von 2 Wochen bis zu 24 Monaten sind in Sonderverträgen möglich.

Während dieser Zeit können Sie nur kündigen, wenn der Anbieter, etwa durch eine Preiserhöhung, den Vertrag einseitig ändert, Pflichten wie die rechtzeitige Rechnungserstellung wiederholt verletzt oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Umzug. Meistens wird eine Folgelaufzeit festgelegt, die den Vertrag immer wieder um bis zu ein Jahr verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig jeweils zum Ende der Laufzeit kündigen. Bei der Auswahl eines Sondervertrags sollten Sie auf kundenfreundliche Vertragsbedingungen achten.

Woher weiß ich ob ich in der Grundversorgung bin?

In der Grundversorgung ist man automatisch, wenn man sich nicht selber bei einem anderen Anbieter angemeldet hat. Das heißt: Sobald Sie in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen, beziehen Sie Strom beim Grundversorger.

Warum ist die Grundversorgung billiger?

Günstige Preise der Grundversorger liegen am Einkaufsverhalten. Die Grundversorger gehen oft langfristige Lieferbeziehungen zu festgelegten Preisen ein. Jetzt, da die Energiepreise durch die Decke gehen, zahlt sich das aus. Wir profitieren also immer noch von der damals günstigeren Einkaufssituation.

Wie melde ich mich beim Grundversorger an?

Folgende Angaben benötigt der Stromversorger, damit Sie nach dem Umzug bei ihm Kunde werden können:.
Geburtsdatum..
Adresse..
Bankverbindung..
Zählernummer..
Zählerstand in der neuen Wohnung..
durchschnittlicher Stromverbrauch pro Jahr..
Name des bisherigen Stromanbieters..

Ist Vattenfall ein Grundversorger?

Die Vattenfall Europe Sales GmbH ist der Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Allgemeinen Stromversorgung in Berlin und Hamburg.

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