Wer ist laut hgb kaufmann

Überblick - Kaufleute, §§ 1-6 HGB

Die Kaufleute sind in den §§ 1-6 HGB geregelt. Die Kaufleute sind in sechs verschiedene Kategorien zu unterteilen.

I. Ist-Kaufmann, § 1 HGB

Zunächst gehört Ist-Kaufmann Teil zu den Kaufleuten. Er ist in § 1 HGB geregelt. Danach ist Ist-Kaufmann, wer ein Gewerbe i.S.e. Handelsgewerbes betreibt. Gewerbe ist jede auf Dauer angelegte, auf Gewinnerzielung gerichtet, selbständige, erlaubte Tätigkeit mit Ausnahme der freien Berufe, der reinen Vermögensverwaltung und der Urproduktion. Beispiel: Ein Rechtsanwalt gehört zu den Freiberuflern und übt daher kein Gewerbe aus. Rechtsanwälte sind somit keine Kaufleute. Handelsgewerbe ist nach § 1 II HGB ein Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Aus der Negativformulierung ergibt sich, dass dies vermutet wird. Es gilt mithin die Vermutung, dass derjenige, der ein Gewerbe betreibt, auch ein Handelsgewerbe betreibt.

II. Kann-Kaufmann, § 2 HGB

Weiterhin erfasst der Begriff der Kaufleute auch den Kann-Kaufmann gemäß § 2 HGB. Hierfür ist erforderlich, dass ein Gewerbe betrieben wird, das kein Handelsgewerbe ist, und dass dieses Gewerbe ins Handelsregister eingetragen ist. Diese Eintragung wirkt konstitutiv. Das bedeutet, dass nur wegen dieser Eintragung der Person eine Kaufmannseigenschaft zukommt. Auch in diesen Fällen sind somit Kaufleute gegeben.

III. Kann-Kaufmann, § 3 HGB

Ferner ist auch der Kann-Kaufmann nach § 3 HGB ein Kaufmann. Dort geht es um Land- und Forstwirtschaft, also um Urproduktion, die nicht ein Gewerbe im eigentlichen Sinne darstellt. Für eine Eigenschaft als Kaufmann ist erforderlich, dass Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in das Handelsregister eingetragen sind. Auch diese Eintragung wirkt konstitutiv.

IV. Fiktiv-Kaufmann, § 5 HGB

Darüber hinaus ist auch der Fiktiv-Kaufmann ein Kaufmann. Dieser ist in § 5 HGB geregelt. Hierfür ist erforderlich, dass der Betroffene ein Gewerbe betreibt und eine Eintragung dieses Gewerbes ins Handelsregister vorgenommen wurde. Diese Eintragung ist konstitutiv. Hat sich jemand in das Handelsregister eintragen lassen, kann er sich mithin nicht darauf berufen, dass er kein Handelsgewerbe betreibe, also kein Kaufmann sei. Ist die Eintragung nach wie vor vorhanden, gilt er als solcher, auch wenn er die Voraussetzungen beispielsweise eines Ist-Kaufmanns nicht erfüllen würde. Der Fiktiv-Kaufmann ist somit eine Art Rechtsscheinstatbestand.

V. Form-Kaufmann, § 6 HGB

Der letzte gesetzlich geregelte Fall des Kaufmanns ist der Formkaufmann gemäß § 6 HGB. Er ist Kaufmann kraft Rechtsform. Dies sind die Handelsgesellschaften: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Erfasst sind auch die Personenhandelsgesellschaften des HGB: Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG). Für diese Gesellschaften gilt, dass sie allein deshalb, weil sie diese Rechtsform haben, Kaufleute im Sinne des HGB sind.

VI. Scheinkaufmann, § 242 BGB

Zuletzt existiert auch ein nicht geregelter Fall des Kaufmanns. Dies ist die allgemein anerkannte Kategorie des Scheinkaufmanns. Der Scheinkaufmann wird zum Teil aus § 242 BGB hergeleitet, zum Teil jedoch auch aus § 5 HGB analog. Setzt jemand den zurechenbaren Rechtsschein, er sei Kaufmann, obwohl er es in Wahrheit nicht ist, und ist der Dritte gutgläubig, muss sich derjenige, der sich als Kaufmann ausgibt, auch so behandeln lassen. Mithin muss der Betroffene behaupten, er sei Kaufmann, oder beispielsweise einen Briefkopf verwenden, der dies nahe legt. Weiterhin ist die Gutgläubigkeit des Dritten erforderlich. Dieser darf mithin keine Kenntnis davon haben, dass der Agierende kein Kaufmann ist. Hier stellt sich das Problem der Rechtsfolge. Es ist insbesondere fraglich, ob Rechtsfolge des Scheinkaufmanns ist, dass alle Vorschriften des HGB gelten. Bedeutsam sind die Vorschriften über Kaufleute immer dann, wenn es darum geht, ob die Vorschriften des HGB Anwendung finden.

Was ist ein Kaufmann?

Wie wird ein Kaufmann per Gesetz definiert?

Nach § 1 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) handelt es sich bei einem Kaufmann um eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Per Definition übt ein Kaufmann eine kaufmännische Tätigkeit aus. Er betreibt rechtlich selbstständig ein Handelsgewerbe. Dabei tritt er nicht oder nur vereinzelt als Handlungsgehilfe auf.

Kaufmann – Was ist ein Kaufmann?

Der Kaufmann nach HGB wird in sechs verschiedene Formen unterteilt:

• Istkaufmann nach § 1 HGB
• Kannkaufmann nach § 2 HGB
• Kannkaufmann nach § 3 HGB
• Fiktivkaufmann und Scheinkaufmann nach § 5 HGB
• Formkaufmann nach § 6 HGB

Was ist ein Istkaufmann nach § 1 HGB?

Für einen Istkaufmann müssen folgende Punkte erfüllt sein:

• Der Istkaufman betreibt selbstständig ein (Gewerbe) Handelsgewerbe
• Er betreibt dieses nicht als Angestellter
• Er ist nach § 29 HGB im
Handelsregister deklaratorisch, aber nicht konstitutiv
eingetragen

Voraussetzungen für den Kannkaufmann nach § 2 und § 3 des HGB

Der Kannkaufmman nach § 2 HGB betreibt ein Handelsgewerbe und ist Besitzer eines Gewerbebetriebes. Dabei handelt es sich nicht um ein Handelsgewerbe nach § 1 || HGB. Eine Eintragung in das Handelsgewerbe kann erfolgen. Eine Pflicht hierfür besteht jedoch nicht. Erfolgt der Eintrag in das Handelsregister, hat dieser eine konstitutive (rechtsbegründende) Wirkung.
Der Unterschied zum Kannkaufmann nach § 3 HGB liegt darin, dass dieser einen Betrieb in der Land- und Forstwirtschaft besitzt. Auch dieser ist nicht zu einem Eintrag in das Handelsregister verpflichtet. Die Berechtigung hierfür besteht allerdings ebenfalls.

Was ist ein Fiktivkaufmann nach § 5 HGB?

Als Fiktivkaufmann nach § 5 HGB werden Gewerbetreibende bezeichnet, die unberechtigt im Handelsregister eingetragen sind. Jetzt stellt sich die Frage, wie kommt man denn zu einem unberechtigten Eintrag? Hier handelt es sich um Gewerbetreibende, die keine Mitarbeiter beschäftigen und nur einen niedrigen Jahresumsatz erzielen und zudem versehentlich in das Handelsregister eingetragen werden. Aber die erfolgte Eintragung ist die eines Fiktivkaufmanns.

Was ist ein Scheinkaufmann?

Der Scheinkaufmann ist an sich ein Blender und nicht in das Handelsregister eingetragen. Durch sein Auftreten und Verhalten erweckt dieser jedoch den Anschein, dass er ein Handelsgewerbe betreibt und ihm daher die Kaufmannseigenschaften zugeordnet werden können.

Was ist ein Formkaufmann nach § 6 HGB?

Als Formkaufmann bezeichnet man Kaufleute, die aufgrund ihrer Rechtsform zum Beispiel Kapitalgesellschaften, UGs und eingetragene Vereine, zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind. Dies gilt selbst dann, wenn an sich kein Handelsgewerbe vorliegt. Auch hier hat der Eintrag lediglich eine konstitutive Wirkung in Bezug auf die Gesellschaftsentstehung.

Alle Kaufmannsarten im Überblick

Kaufmann – Alle Arten im Überblick

Welche Pflichten hat ein Kaufmann?

Während das Zusammenleben von Privatpersonen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt ist, muss sich der Kaufmann auf das HGB beziehen. Zu seinen Pflichten gehört zum Beispiel die unverzügliche Prüfung des Wareneingangs. Dieser ist auf seine Güte, Menge und Art hin zu prüfen. Treten hier Mängel auf, sind diese sofort anzuzeigen. Versäumt der Kaufmann dies, droht ihm womöglich der Verlust seines Gewährleistungsrechts. Eine besondere Stellung kommt der Sorgfaltspflicht zu. Kaufleute müssen hier, anders als im Zivilrecht, eine deutlich höhere Gewissenhaftigkeit an den Tag legen.

Auch in der Kommunikation müssen Kaufleute Regeln beachten. So sind die Pflichtangaben für Rechnungen und Geschäftsbriefe unbedingt zu befolgen. Das gilt auch für die Kommunikation mittels E-Mails und Fax.

Besondere und umfangreiche Pflichten werden dem Kaufmann im Rahmen der Buchführung und des Jahresabschlusses zuteil. Zudem besteht die Pflicht zur Inventur und Bilanz. Ungeliebt, aber leider verpflichtend, ist die Veröffentlichung des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften und größeren Personengesellschaften. Die Veröffentlichungen finden sich im Bundesanzeiger.

Welche Rechte hat ein Kaufmann?

Wer Pflichten hat, der hat auch Rechte. Eines davon, ist das Recht, einem Mitarbeiter Prokura zu erteilen. Dieser darf dann im Namen des Unternehmens Geschäfte tätigen. Die Art und der Umfang der Geschäfte ist häufig in bestimmten Grenzen limitiert.

Wer ist kein Kaufmann nach HGB?

Kleingewerbetreibende sind im handelsrechtlichen Sinne keine Kaufleute und unterliegen demnach grundsätzlich nicht den Regelungen des HGB. Aber sie können zum Kaufmann werden, was bedeutet, dass das HGB auf sie Anwendung findet.

Wer ist Kaufmann nach HGB Beispiele?

§ 6 HGB. Handelsgesellschaften sind grundsätzlich immer Kaufmann. Man nennt solche Kaufleute „Kaufmann kraft Rechtsform“ oder Formkaufmann. Formkaufleute sind damit alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG, KGaA) und Genossenschaften (eG).

Wer gilt als Kaufmann?

Das Handelsgesetzbuch legt fest: "Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert." (§ 1 HGB ).

Wer muss sich an das HGB halten?

Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist die wichtigste Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts. Es schafft einen rechtssicheren Rahmen für alle Handelsgeschäfte in Deutschland. An die Handelsgesetze müssen sich alle Unternehmen und Selbstständige halten, die im Handelsregister eingetragen sind.

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