Wie lange dauert eine kontoauflösung im Erbfall?

Sind Konto­inhaber gestorben, erfährt die Bank in der Regel durch Angehörige, Bevoll­mächtigte oder Erben vom Tod. Das Nach­lass­gericht oder Einwohnermeldeamt informiert die Banken nicht auto­matisch darüber. Die Bank sperrt das Konto inklusive Bank­karten, führt es als sogenanntes Nach­lass­konto und informiert das Finanz­amt über den Vermögens­stand am Todes­tag.

Eine Konto­voll­macht gilt über den Tod hinaus

Mit einer Bank­voll­macht oder Konto­voll­macht, die über den Tod hinaus gilt, dürfen Bevoll­mächtigte nach dem Tod über das Konto verfügen. Dies gilt bis zu einem eventuellen Widerruf durch einen Erben.

Mit Urkunde vom Notar über Konto verfügen

Bevoll­mächtigte, die eine notariell beur­kundete Vorsorgevoll­macht haben, können nach dem Tod Konto­geschäfte erledigen, wenn die Urkunde über den Tod hinaus gilt. Eine Extra-Bank­voll­macht ist dann nicht nötig. Banken erkennen die notarielle Vorsorgevoll­macht in der Regel an. Tun sie es nicht, machen sie sich schaden­ersatz­pflichtig.

Erbe kann mit Testament oder Erbschein handeln

Hat niemand eine Bank­voll­macht, bleibt das Nach­lass­konto inklusive Verbindlich­keiten bestehen, bis ein Erbe mit einem Testament oder Erbschein seine Konto­berechtigung nach­weist. Vom Antrag auf einen Erbschein bis zur Ausstellung kann es einige Zeit dauern.

Für Banken mit Sitz im Ausland eventuell andere Regeln

Für Konten bei Banken im Ausland können andere Regeln gelten. Konto­inhaber sollten mit der Bank früh­zeitig klären, ob ein Testament, ein Erbschein oder eine notariell beur­kundete Vorsorgevoll­macht als Nach­weis ausreicht, damit ein Berechtigter nach dem Tod auf das Konto zugreifen kann.

Wenn Angehörige nichts vom Konto wissen

Sterben Konto­inhaber, wissen Erben manchmal nichts von einem Konto oder Depot. Seit Jahr­zehnten liegen Vermögens­werte auf Bank­konten und Depots in Deutsch­land, für die Finanz­institute keinen Inhaber ermittelt können. Die Konten bleiben über längere Zeiträume unbe­wegt, es besteht kein Kunden­kontakt, und die Post kommt beispielsweise als unzu­stell­bar zurück. Anfragen beim Einwohnermeldeamt bleiben erfolg­los. Oftmals sind die Eigentümer verstorben, den Erben ist das Vermögen nicht bekannt. Die Kredit­wirt­schaft spricht in solchen Fällen von nach­richtenlosen Konten, andere nennen sie verwaist oder herrenlos.

Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021

Geschätztes Vermögen auf nach­richtenlosen Konten

Wie viele Konten verwaist sind und um welches Gesamt­volumen es genau geht, ist der Deutschen Kredit­wirt­schaft nicht bekannt. Einer Schät­zung zufolge sollen es rund zwei Milliarden Euro sein, andere sprechen von bis zu neun Milliarden Euro. Die Bundes­regierung verwies im Jahr 2017 darauf, dass es sich bei nach­richtenlosen Konten vorrangig um Spar­konten mit geringem Guthaben handelt. Die Sparkasse Dort­mund etwa führte zum 1. September 2019 knapp eine Viertelmillion solcher Konten. Guthaben: 4,7 Millionen Euro. Der höchste Einzel­bestand lag bei 250 Euro.

Geld verfällt nicht

Das Geld bleibt so lange bei der Bank, bis sich Erben melden und ihre Berechtigung nach­weisen. Es verfällt nicht. Institute müssen auch Jahr­zehnte nach der letzten Konto­bewegung das Guthaben auszahlen. Allerdings wird weiterhin die Konto­führungs­gebühr abge­zogen. Nach 30 Jahren buchen Banken das Geld aus und versteuern es, das verlangen die Finanz­ämter. Erben haben danach trotzdem Zugriff auf ihr Geld.

Ein Konto zu finden ist mühsam

In Deutsch­land kann es mühsam und zeit­aufwendig sein, ein verwaistes Konto aufzuspüren. Die Nach­forschung kann auch mit Kosten verbunden sein. Anspruchs­berechtigte, zum Beispiel Erben, können unter Vorlage von Erbschein, Sterbe­urkunde oder Testament einzelne ­Banken oder ihre Verbände anschreiben. Anders als in einigen europä­ischen Ländern gibt es keine gesetz­liche Regelung und kein zentrales Melde­register für nach­richtenlose Vermögens­werte.

Tipps zur Suche von Konten bei einzelnen Instituten

Je nach Banken­typ bietet die Deutsche Kredit­wirt­schaft folgende Nach­forschungs­dienste an:

Sparkassen. Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, können sich Anspruchs­berechtigte per Post an den Deutschen Sparkassen- und Giro­verband (DSGV) wenden: DSGV, Konto­nach­forschung, Charlotten­straße 47, 10117 Berlin oder per E-Mail an: . Nach­forschende sollten immer eine Kopie des Erbscheins oder Testaments mitsenden.

Volks- und Raiff­eisen­banken. Der Bundes­verband der Deutschen Volks­banken und Raiff­eisen­banken (BVR) informiert auf seiner Website über die Vorgehens­weise bei einer Kontonachforschung.

Privatbanken. Banken wie die Commerz­bank oder die Deutsche Bank haben sich im Bundes­verband deutscher Banken (BdB) zusammen­geschlossen. Wer seinen Nach­lass hier vermutet, kann sich an den Banken­verband wenden. Per Post an: Bundes­verband deutscher Banken, Kontennach­forschungs­verfahren, Burg­straße 28, 10178 Berlin oder per E-Mail an: .

Öffent­liche Banken und Bausparkassen. Im Bundes­verband öffent­licher Banken Deutsch­lands (VOEB) sind zum Beispiel die Landes­bausparkassen zusammen­geschlossen. Der Verband bietet kein Nach­forschungs­verfahren zur Konto­suche an. Anspruchs­berechtigte müssen sich an die einzelnen Institute wenden.

Wie lange dauert es bis das Erbe ausgezahlt wird?

Der Berechtigte kann vom Erben die sofortige Auszahlung der Erbschaft fordern – denn der Anspruch entsteht mit dem Ableben des Erblassers. Da der Erbe aber erst nach der Testaments- oder Erbvertragseröffnung Kenntnis über sämtliche Erben hat, liegt die Dauer der Auszahlung des Erbes mindestens bei einigen Wochen.

Wann wird ein Konto nach dem Tod aufgelöst?

Konto wird zum Nachlasskonto Sobald eine Bank vom Tod eines ihrer Kunden erfährt, sperrt sie den Online-Banking-Zugang sowie die Bankkarten des Verstorbenen und führt das Konto als Nachlasskonto. Noch zu Lebzeiten erteilte Daueraufträge und Lastschriften werden bis auf Widerruf weiterhin ausgeführt.

Wie wird ein Nachlasskonto aufgelöst?

Nachlasskonto auflösen ohne Erbschein Nur der Erbe oder die Erben bzw. ein Bevollmächtigter kann das Konto auflösen und die Bank benötigt einen Nachweis über die Erbschaft. Liegt kein Testament vor, muss ein Erbschein beantragt werden, auch wenn das seine Zeit dauert.

Wie lange dauert es bis sich das Nachlassgericht meldet?

Sofern das Nachlassgericht alle Daten zur Verfügung hat, also Name und Anschrift der Erben, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, nach Testamentseröffnung.

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