Früher gab es noch Gerichte, die Kunden nach einer Ticketstornierung eine Erstattung von bis zu 100 Prozent des Ticketpreises zusprachen. Diese Rechtsprechung hat aber mit dem Storno-Urteil des Bundesgerichtshofs einen Dämpfer erfahren (Az. X ZR 25/17; siehe Flugstorno: Lufthansa-Passagiere
verlieren vor Gericht). Der BGH hat entschieden, dass Lufthansa-Kunden, die „nicht stornierbare“ Tickets gekauft haben, nur den Teil der Ticketkosten erstattet verlangen können, der auf Steuern (Luftverkehrsteuer) und Gebühren (etwa Lufthafensicherheitsgebühr) entfällt. Diese Positionen muss eine Airline erstatten, weil sie die Beträge im Stornofall und bei Nichtantritt gar nicht abführt. Zwar können sich Flugreisende mit einer
Reiserücktrittsversicherung für unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit versichern. So eine Versicherung zahlt aber zum Beispiel nicht, wenn man wegen eines unerwarteten beruflichen Termins verhindert ist.Bundesgerichtshof entscheidet gegen Lufthansa-Passagiere
Unser Rat
Erstattung fordern. Wenn Sie einen Flug storniert oder einfach nicht angetreten haben, können Sie von der Fluggesellschaft die im Flugpreis
enthaltenen Steuern und Gebühren zurückverlangen. In den beiden von uns hier berichteten Fällen geht es zum Beispiel um rund 50 Euro. Machen Sie Ihren Anspruch direkt bei der Airline geltend – auch wenn Sie über Vermittler wie Fluege.de gebucht haben. Nutzen Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale. Erstattungsansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Bis Ende 2018
können Sie also Steuern und Gebühren für Flüge zurückverlangen, die Sie im Jahr 2015 ungenutzt gelassen haben.Sich wehren. Bei den Fluggesellschaften Lufthansa und Eurowings klappt die Erstattung meist reibungslos. Insbesondere bei Billigfliegern wie Ryanair und Easyjet müssen Sie aber mit Widerstand rechnen. Mahnen Sie die Erstattung von Steuern und Gebühren dennoch einmal schriftlich an. Danach können Sie einen Anwalt einschalten, den die Fluggesellschaft im Erfolgsfall
auch bezahlen muss. Auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (dgfr.de) finden Sie Spezialisten.Stornodienst einschalten. Wenn Sie schnell an Ihr Geld wollen und bereit sind, dafür einen Risikoabschlag hinzunehmen, können Sie Ihren Anspruch an den Stornodienst
Geld-fuer-flug.de verkaufen. Lassen Sie sich dort ein Angebot machen.
Lufthansa und Eurowings erstatten Steuern und Gebühren
Kunden von Lufthansa und Eurowings sind gut dran. Beide Fluggesellschaften weisen Steuern und Gebühren vergleichsweise transparent aus. Kunden können die Erstattung per E-Mail, Fax oder Telefon einfordern, meist kommt das Geld reibungslos. Anders ist das bei ausländischen Billigairlines, wie der Fall des Münchners Carsten Schmidt zeigt. Dieser hat vor Kurzem einen Flug mit der ungarischen Billigairline Wizz Air von Memmingen nach Timisoara in Rumänien aus privaten Gründen stornieren müssen. Flugkosten für ihn und seine Frau insgesamt hin und zurück: 101 Euro.
Wizz Air und Ryanair verstoßen gegen Transparenzgebot
Nur 53 Euro davon entfielen laut Buchungsunterlagen auf den reinen Flugpreis. 48 Euro sind Steuern und Gebühren – vermutlich. Genau weiß man es nicht, denn die ungarische Airline dröselt den Ticketpreis nicht auf. Das verstößt zwar gegen das Transparenzgebot aus Artikel 23 der EU-Verordnung 1008/2008. Das stört die ausländischen Billigfluggesellschaften aber nicht. Bei der irischen Gesellschaft Ryanair erhält der Kunde bei der Buchung nur eine einzige Zahl genannt, den Gesamtticketpreis. Wer nicht genau weiß, wie viel Steuern und Gebühren er gezahlt hat, weiß auch nicht, was er zurückfordern soll.
Weitere Schikane der Billigairlines: die Bearbeitungsgebühr
Wizz-Air-Kunden müssen bei Rückerstattungen zwischen 60 und 80 Euro „Stornierungsgebühr“ zahlen. Bei Ryanair fällt eine „Verwaltungsgebühr“ von 20 Euro pro Fluggast an. Der Bundesgerichtshof hält solche Bearbeitungsgebühren zwar für unzulässig (Az. I ZR 220/14). Auch das beeindruckt die Billigflieger aber offenbar nicht. Hätte Carsten Schmidt Wizz Air selbst angeschrieben und seine Rückerstattung geltend gemacht, hätte er wegen der Bearbeitungsgebühr zurückerhalten: 0 Euro.
Anwalt oder Geld-fuer-flug.de?
Carsten Schmidt blieben also nur zwei Wege, um gegen Wizz Air vorzugehen: Anwalt oder der Dienst Geld-fuer-flug.de. Mit einem guten Rechtsanwalt hätte der Münchner vielleicht die 48 Euro herausholen können. Aber das hätte sicher etwas gedauert. So lange wollte Schmidt nicht warten. Deshalb wandte er sich an den Stornodienstleister Geld-fuer-flug.de. Das junge Unternehmen aus Düsseldorf hat von Investoren 25 Millionen Euro bekommen. Mit dem Geld kauft es nun in großen Mengen Rückerstattungsansprüche von Passagieren auf.
Geld-fuer-flug.de zahlt nur einen Bruchteil – dafür aber sofort
Der Fluggast, der seinen Anspruch an den Dienst verkauft, erhält als Kaufpreis nicht 100 Prozent der Steuern und Gebühren wieder, sondern nur einen Bruchteil. Carsten Schmidt hat für seinen Wizz-Air-Flug 20 Euro von Geld-fuer-flug.de bekommen. Besser als gar nichts. Aber Geld-fuer-flug.de wird nun als neuer Inhaber der Forderung mit seinen Anwälten gegen Wizz Air vorgehen und die volle Summe Steuern und Gebühren einfordern – notfalls auf dem Gerichtsweg.
Easyjet schließt Erstattung in Geschäftsbedingungen aus
Ryanair und Wizz Air sind zwei der Hauptgegner von Geld-fuer-flug.de. Ein dritter ist Easyjet. Der britische Billigflieger schließt in seinen Geschäftsbedingungen die Erstattungen gleich ganz aus, wenn der Kunde den Flug aus persönlichen Gründen nicht antreten kann und die Stornierung später als 24 Stunden nach der Flugbuchung erfolgt. Nur die britische Passagierabgabe APD, die bei einem Start vom Vereinigten Königreich aus fällig wird, betrachtet Easyjet als erstattungsfähig. Das Landgericht Frankfurt etwa hält einen solchen Erstattungsausschluss jedoch für unwirksam (Az. 2-24 O 8/17; nicht rechtskräftig).
Nicht immer kommen die Billigairlines mit ihren juristischen Tricks durch
Um dem deutschen Gesetz und der deutschen Rechtsprechung zu entgehen, erklären Billigairlines in ihren Geschäftsbedingungen ausländisches Recht für anwendbar. Bei Ryanair soll irisches Recht gelten, bei Wizz Air ungarisches und bei Easyjet das Recht von England und Wales. Das Amtsgericht Simmern hat die Ryanair-Klausel allerdings in einem Fall für unwirksam erklärt (Az. 32 C 571/16). Der Wiesbadener Reiserechtsexperte Holger Hopperdietzel sagt: „Kunden aus Deutschland können also in Deutschland auf Basis deutschen Rechts auf Erstattung klagen.“
Ticket über Reiseportal gekauft? Erstattung direkt von der Airline fordern!
Geld-fuer-flug.de kauft auch Tickets von Kunden, die über Flugvermittler wie Fluege.de oder Opodo.de gebucht haben. Bis zu 100 Euro verlangen die Vermittler selber für die Bearbeitung einer Erstattung. Aber auch in diesen Fällen ist die Airline Vertragspartner. Das heißt: Kunden von Flugvermittlern können die Erstattung direkt von der Airline einfordern.
Bequem für Vielflieger
Auch Lufthansa- und Eurowings-Kunden nutzen den Dienst. Vielflieger Alex Liermann hat im Herbst 2017 einen Eurowings-Flug von Berlin nach Düsseldorf Geld-fuer-flug.de angeboten. Der Berliner hat wenig Lust, in der Telefon-Hotline einer Airline zu warten. Der Flug hatte 90 Euro gekostet, 50 Euro waren Steuern und Gebühren. Geld-fuer-flug.de bot 40 Euro. Liermann hätte bei einem Verkauf also 10 Euro Abschlag gehabt.