Wie viel Benzin darf man transportieren

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Auto: Wie viel Reservesprit darf man im Auto mitnehmen?

Essen (dpa/tmn) – Eine Notration Benzin oder Diesel im Kanister darf im Auto mitgenommen werden. Sie kann zum Beispiel bei langen Urlaubsfahrten nützlich sein, denn das Tankstellennetz ist nicht überall gleich dicht. Doch wie viel Reservesprit ist erlaubt?

Dem TÜV Nord zufolge ist eine Reserve von bis zu 20 Litern Benzin oder Diesel zulässig, üblich seien 5 bis 10 Liter. Allerdings darf nur ein einzelner Spezialbehälter aus Plastik oder Metall mitgeführt werden. Der Kanister sollte nicht älter als fünf Jahre sein und muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen, erläutert der TÜV. Das Herstellungsdatum sei in der Regel aufgedruckt oder eingeprägt. Der Reservebehälter sollte kippsicher im Kofferraum verstaut werden.

Vor Fahrten ins Ausland sind die unterschiedlichen Zollvorschriften zu beachten. In manchen EU-Ländern wie Italien, Luxemburg, Polen oder Ungarn ist das Mitführen gefüllter Reservekanister verboten. Auch auf Fähren nach Skandinavien gilt aus Sicherheitsgründen diese Regel.

dpa

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KomNet Dialog 23050

Stand: 09.02.2015

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Wieviel Kraftstoff (z.B. Benzin) darf eine Privatperson im eigenen PKW mitführen?

Antwort:

Die Gefahrgutvorschriften sehen unter Einhaltung der in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a des ADR genannten Bedingungen eine Befreiung für Privatpersonen vor. Dort ist folgendes nachzulesen:

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Grosspackmitteln (IBC), Grossverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

Nähere Erläuterungen hierzu finden sich auch unter Ziffer 1-2 in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut -RSEB-

Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstaben a, c und f

Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:

– ausreichende Ladungssicherung (siehe § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO-),
– wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen),
– Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe.

Fazit:
Wenn die in der Freistellung genannten Bedingungen eingehalten werden, sind bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet sein sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.

Hinweis:
Auf die Informationen des ADAC zur Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern möchten wir hinweisen.

  • Manche haben einen Kanister mit Benzin oder Diesel im Auto
  • Diese Gesetzesvorgaben gelten für das Mitführen von Reservekanistern in Deutschland
  • Wo sollte man Kanister im Auto aufbewahren?
  • Benzinkanister mitnehmen: Welche Regelungen gelten im Ausland?

Benzin oder Diesel in einem Reservekanister mit sich zu führen, kann in manchmal sehr praktisch sein. Zuerst sollte man sich aber einige Fragen stellen, denn sonst könnte es teuer werden: Ist es überhaupt erlaubt, Benzin oder Diesel in einem Kanister im Auto mitzutransportieren? Wenn ja, welche Mengen sind erlaubt? Dazu haben wir einige Antworten des ADAC zum Thema zusammengefasst.

Reservekanister im Auto mitnehmen: Darauf muss man achten

  • RKK- oder UN- Zulassung des Reservekanisters muss beachtet werden
  • In Deutschland sind nicht mehr als 60 Liter pro Kanister erlaubt
  • Im Ausland ist die Mitführung gefüllter Reservekanister teilweise verboten

Die gute Nachricht zuerst: In Deutschland ist es nicht grundsätzlich verboten, auf seinen Autofahrten einen Kanister mit Benzin oder Diesel mit sich zuführen. Es gilt aber bestimmte Mengen beim Transport einzuhalten. Dazu schreibt der ADAC: "In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Litern je Reservebehälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschritten werden. Der Kanister muss entweder über eine UN- oder Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) verfügen. Die entsprechende Kennzeichnung ist am Behälter eingeprägt."

Einen zusätzlichen Sicherheitstipp gibt es auch mit an die Hand: ein Reservekanister sollte immer so weit wie möglich von den Personen im Fahrzeug entfernt verstaut werden, also im Kofferraum - dort kann er am besten mit einem Spanngurt gesichert werden. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich außerdem, nicht mehr als 10 Liter Kraftstoff mitzunehmen.

Kraftstoffkanister auch im Ausland mittransportieren? - Tipps für eine reibungslose Fahrt

Beachtet man diese Richtlinien, sollte es zu keinen Komplikationen innerhalb Deutschlands kommen. Ist man aber im Ausland unterwegs, ist der Mittransport von Sprit in einem Kanister teilweise verboten.  Besser ist es, sich vor dem eigenen Fahrtantritt über die rechtlichen Bestimmungen im jeweiligen Land, das man passiert, zu informieren. Hier sind für euch ein paar Beispiele zur rechtlichen Lage in beliebten Reiseländern:

  • Belgien: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 10 Liter
  • Niederlande: Erlaubte Kraftstoffmenge: 10 Liter
  • Bulgarien: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: Mitnahme verboten
  • Land Österreich: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 10 Liter
  • Dänemark: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 10 Liter
  • Polen: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 20 Liter
  • Frankreich: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 10 Liter
  • Rumänien: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: Mitnahme verboten
  • Land Griechenland: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: Mitnahme verboten
  • Schweiz: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 20 Liter
  • Lichtenstein: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 25 Liter
  • Luxemburg: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: Mitnahme verboten
  • Tschechien: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 10 Liter
  • Italien: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 10 Liter
  • Kroatien: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: Mitnahme verboten
  • Spanien: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 10 Liter
  • Türkei: Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern: 25 Liter

Missachtet man die jeweiligen Landesvorgaben, können hohe Bußgelder auf einen zukommen, die je nach Land stark variieren. Zudem ist zu beachten, dass es sich bei den oben aufgelisteten Beispielen, um die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen handelt, die sich ändern können und dass nicht alle europäischen Länder aufgeführt sind. Weitere Informationen bietet beispielsweise der ADAC an.

Achtung: besondere Bestimmungen für Fährschiffe und "zollrechtliche Reglungen"

Besondere Bestimmungen warten auf einen, wenn man sein Fahrzeug mit einem Fährschiff transportieren lässt. Dazu veröffentlichte der ADAC folgende Anmerkungen: "Besondere Bestimmungen gelten für Fährschiffe. Betroffen sind alle Reisenden, die ihr Auto mit der Fähre transportieren: Ein generelles Mitnahmeverbot für Reservekraftstoff in Kanistern besteht aus Sicherheitsgründen auf allen Schiffen nach Großbritannien, Irland, Island und Zypern. Darüber hinaus kann die Mitnahme von Kraftstoff auch auf Fähren in die skandinavischen Länder Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland verboten sein." Nähere Auskünfte zu diesem Thema erteilt immer die jeweils zuständige Fährgesellschaft.

Ein letztes, aber um so wichtigeres Thema betrifft "Zollrechtliche Fragen": Kraftstoff in Kanistern muss bei der Einreise in beziehungsweise Ausreise aus Nicht-EU-Staaten verzollt werden. Innerhalb der EU gibt es für Kraftstoff diese Grenzen nicht mehr, aber: bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern nach Deutschland wird für jeden weiteren Mineralsteuer fällig.

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Vorschaubild: © pixabay.com/ Jiří Fröhlich (Symbolbild)

Wie viel Liter Benzin darf ich zu Hause lagern?

Aus diesem Grund erlaubt der Gesetzgeber in Kleingaragen maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Dieselkraftstoff, in den eigenen vier Wänden nur einen Liter. Wichtig: Dabei muss es sich jedoch um zugelassene Treibstoffe handeln, die in verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern aufbewahrt werden.

Wie viel Liter darf man transportieren?

In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Litern je Reservebehälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschritten werden. Der Kanister muss entweder über eine UN- oder Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) verfügen.

Wie viel Liter Benzin darf man nach Deutschland einführen?

Kraftstoff dürfen Sie nur dann energiesteuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat einführen, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeugs oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet.

Wie viel Benzin darf ich im Pkw mitnehmen?

Wie viel Kraftstoff darf ich im Auto transportieren? In Deutschland dürfen Sie in einem Pkw maximal 240 Liter Kraftstoff transportieren. Die mitgeführten Kanister dürfen jedoch nur maximal 60 Liter fassen, entsprechend sind vier Kanister á 60 Liter Sprit erlaubt.

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