Wie viel muss man Zeitung austragen?

Zeitungen auszutragen bringt Kindern und Jugendlichen ein zusätzliches Taschengeld. Doch ab wie viel Jahren ist der Minijob erlaubt? Das und weitere Infos rund um Minijobs für Kinder und Jugendliche erfahren Sie hier.

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Für viele Kinder und Jugendliche bietet sich das Zeitungsaustragen an, um sich erstmals ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen und in die Jobwelt reinzuschnuppern. Die Kinderarbeitsschutzverordnung sowie das Jugendarbeiterschutzgesetz geben hierbei an, ab welchem Alter die Beschäftigung ausgeübt und welcher Zeitaufwand aufgebracht werden darf.

Ab welchem Alter dürfen Kinder Zeitungen austragen?

Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) erlaubt über 13-Jährigen das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigeblättern und Werbeprospekten. Das bedeutet gleichzeitig, dass Kinder unter 13 Jahren keinen Minijob dergleichen annehmen dürfen. Für den Minijob benötigen die Kinder eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Welche anderen Jobs dürfen Kinder ausüben?

Grundsätzlich ist laut der KindARbSchV das Arbeiten für Kinder unter 15 Jahren nicht zulässig. Das Austragen von Zeitungen zählt als Ausnahme. Weitere Ausnahmen sind folgende Beschäftigungen:

  • In privaten und landwirtschaftlichen Haushalten: Haushalt und Garten, Botengärten, Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen, Nachhilfeunterricht, Betreuung von Haustieren und Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren.
  • In landwirtschaftlichen Betrieben: Ernte und Feldbestellung, Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Tierversorgung.
  • Handreichungen im Sport
  • nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen: Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien.

Mehr dazu und welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie hier: Kinderarbeitsschutzverordnung § 2 Zulässige Beschäftigungen

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Wie viel verdient man mit Zeitungen austragen?

Wie viel Kinder und Jugendliche beim Zeitungsaustragen verdienen, kann pauschal nicht gesagt werden. Der Lohn ist abhängig von/vom:

  • der Größe des Gebiets
  • Arbeitgeber
  • der Zeitung / dem Prospekt, etc.
  • der Menge der Zeitungen
  • der Schnelligkeit beim Einsortieren und austragen

Je nach Arbeitgeber wird eventuell kein Stundenlohn ausgezahlt, sondern ein fester Betrag pro ausgelieferte Zeitung / ausgelieferter Prospekt. Für mehr Informationen informieren Sie sich beim Arbeitgeber direkt.

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Wie viele Stunden dürfen Kinder arbeiten?

Kinder über 13 Jahren und unter 15 Jahren dürfen laut Jugendarbeiterschutzgesetz (JArbSchG) täglich nicht mehr als 2 Stunden arbeiten. Sollte das Kind in einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb arbeiten, gilt eine Höchstarbeitszeit von 3 Stunden am Tag. Weitere Festlegungen in Bezug auf die Arbeitszeit sind:

Zeitungen austragen ist ein sehr beliebter Schüler- und Studentenjob. Sie dürfen bereits ab einem Alter von 13 Jahren Werbezeitungen und Prospekte verteilen. Dabei handelt es sich um einen Minijob, für den Sie keine Sozialabgaben und Steuern zahlen müssen. Es werden Ihnen auch einige Rentenpunkte gutgeschrieben, sodass Sie beispielsweise eine Riester-Rente abschließen können, wenn Sie keinem weiteren Job nachgehen.

Zeitungen austragen ist ein beliebter Nebenjob bei Jugendlichen

  • Möchten Sie sich ein wenig Geld hinzuverdienen, können Sie einen Zeitungsjob annehmen. In der Regel tragen Sie in den frühen Morgenstunden oder am Nachmittag in einem Ihnen zugeteilten Gebiet Werbezeitschriften und Prospekte aus. 
  • Sie können die Arbeit zu Fuß erledigen. Ein Fahrrad oder Handwagen ist aufgrund der hohen Stückzahlen empfehlenswert. Ihren Verdienst bekommen Sie pro Zeitung. Es sind wenige Cent, der Gesamtverdienst richtet sich nach der Stückzahl und danach, wie oft Sie im Monat austragen. Es gibt Zeitungen, die wöchentlich, 14-tägig oder monatlich erscheinen.

Wenn Sie einmal pro Woche etwa 500 Zeitungen austragen, können Sie mit einem Verdienst von zwei bis vier Cent pro Zeitung rechnen. Dies sind etwa 15 Euro pro Zeitungstour.

Als Erwachsener können Sie einen besseren Verdienst bekommen

  • Sind Sie bereits volljährig und im Besitz eines eigenen Fahrzeugs, können Sie sich bei einer Zeitungsagentur als Bote für Sonntagszeitungen bewerben. In allen größeren Städten werden Mitarbeiter gesucht, die in den frühen Morgenstunden am Sonntag Zeitungen wie die FAZ, den Tagesspiegel, die Berliner Morgenpost oder die Bild am Sonntag austragen.
  • Wie viel verdient man als Zeitungsausträger?

    In der Freizeit als Zeitungsausträger zu arbeiten, ist eine gute Möglichkeit, ein paar Euros …

  • Vor allem in ländlichen Regionen müssen Sie im Besitz eines Pkw sein, weil Sie in der Regel eine Tour bedienen, die mehrere Ortschaften umfasst. Sie bekommen Kilometergeld sowie einen Betrag pro zugestellter Zeitung. Die Kosten für den Kraftstoff und die Abnutzung Ihres Fahrzeugs tragen Sie selbst.

Arbeiten Sie für eine Zeitungsagentur und stellen Sie die Zeitungen an Kunden zu, die ein Abonnement haben, ist der Verdienst höher, als wenn Sie Werbezeitschriften austragen. Wenn Sie gut eingearbeitet sind, können Sie nach Abzug aller Kosten zehn Euro oder mehr pro Stunde verdienen.

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