Wie viel Steuer spart man durch Heirat?

Wer verheiratet oder verpartnert ist, wird in der Regel automatisch »zusammen veranlagt«. Das heißt, dass die beiden Partner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und nur ein zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird, das sich aus beiden Einkommen zusammensetzt. Das spart Zeit und meistens auch Steuern durch die Art, wie die Einkommensteuer berechnet wird. Das Rechenverfahren nennt sich Splittingbesteuerung oder umgangssprachlich »Ehegattensplitting«.

Verheiratete oder verpartnerte Paare haben auch die Wahl, sich »einzeln veranlagen« zu lassen. Das heißt, dass die beiden Partner jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben. Dafür müssen sie dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass sie die Einzelveranlagung wünschen. Vom Splittingtarif profitiert das Ehe- oder Lebenspartnerpaar dann allerdings nicht mehr.

Wie funktioniert Ehegattensplitting?

Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, wird die Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren berechnet. Das funktioniert für verheiratete und verpartnerte Paare folgendermaßen:

Das Finanzamt zählt die Jahreseinkünfte beider Partner zusammen. Steuerlich wird das Paar gemeinsam wie ein Steuerpflichtiger behandelt.

Die Beamten halbieren das danach ermittelte gemeinsame Einkommen und berechnen für diese eine Hälfte die Einkommensteuer.

Die errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt - das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die ein Paar zahlen muss.

In der Regel zahlen Paare mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt.

Übrigens: Wer nach seiner Eheschließung die Steuererklärung macht und das Ehegattensplitting nutzen möchte, der kreuzt auf Seite 1 des sogenannten Mantelbogens - dem Hauptformular der Steuererklärung - das Kästchen »Zusammenveranlagung« an.

Wer spart besonders viel Steuern mit dem Ehegattensplitting?

Steuern sparen vor allem Paare, bei denen der eine eher viel und der andere eher wenig verdient.

Ein Beispiel mit Stand 2020: Ein Partner arbeitet Vollzeit und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 45 000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 15 000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine 10 244 Euro und der andere 1085 Euro Einkommensteuer zahlen (ohne Soli und Kirchensteuer). Für ein gemeinsames Einkommen von 60 000 Euro zahlen beide 955 Euro weniger Steuern, wenn sie nur eine Steuererklärung machen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet.

Ein weiteres Beispiel mit Stand 2020: Beide konfessionslosen Ehepartner arbeiten Vollzeit, einer hat ein zu versteuerndes Einkommen von 35 000 Euro im Jahr, der andere von 25 000 Euro im Jahr. Macht jeder der beiden seine Steuererklärung selbst, zahlt der eine 6767 Euro Steuern, der andere 3714 Euro (Beträge aus der Einkommensteuer-Grundtabelle). Auch sie sparen Steuern über das Ehegattensplitting, wenn auch nur 107 Euro.

Wie kann man seinen Splittingvorteil berechnen?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, können ihre zu zahlende Einkommensteuer aus der Splittingtabelle des Bundesfinanzministeriums ablesen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie vorher ihr zu versteuerndes Einkommen exakt ermittelt haben.

Während bei der Zusammenveranlagung die Einkommensteuer-Splittingtabelle zum Einsatz kommt, erfolgt bei der Einzelveranlagung die Berechnung der Einkommensteuer nach der Einkommensteuer-Grundtabelle. Auch diese findet man beim Bundesfinanzministerium unter dem Link: // www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml.

Hat man dort die Werte für sich und seine Partnerin/Partner abgelesen und vergleicht sie mit dem gemeinsamen Wert aus der Splittingtabelle, kann man schnell ausrechnen, wie groß der eigene Splittingvorteil ist. VLH/nd

Zusammenstellung vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Er ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.

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Die Heirat zwischen zwei Menschen ist nicht nur ein Versprechen, bis zum Tod miteinander durchs Leben zu gehen, sondern ermöglicht auch einige Steuervorteile. Welche steuerlichen Vorteile eine Heirat mit sich bringt, erklären wir dir hier.

 

Wann ist eine Heirat steuerlich sinnvoll?

Zwar sollte Liebe immer der Grund einer Ehe sein, doch die steuerlichen Vorteile versüßen das Eheglück in vielerlei Hinsicht. Wie du bereits weißt, gibt es einige Freibeträge, Freigrenzen und andere Wege, wie du Steuern sparen kannst. Ehepaare haben die Möglichkeit noch mehr Steuern zu sparen. Vor allem lohnt sich eine Ehe, wenn:

  • Du und dein*e Partner*in Kinder plant und das Elterngeld erhöht werden soll
  • Du deinem/r Partner*in ein teures Geschenk machen möchtest
  • Du und dein*e Partner*in unterschiedlich viel verdient
  • Du und dein*e Partner*in sehr hohe Zins- oder Dividendeneinnahmen habt und ihr Kapitalertragssteuern sparen wollt

 

Was ist das Ehegattensplitting?

Wenn du und dein*e Ehepartner*in die Zusammenveranlagung wählt, reichst du gemeinsam mit deinem/r Ehepartner*in eine gemeinsame Steuererklärung ein.

Solltet ihr das Ehegattensplitting verwenden wollen, addiert das Finanzamt dein Einkommen mit dem deines/r Partner*in. Anschließend wird dieses Einkommen vom Finanzamt durch zwei dividiert. Die Einkommensteuer wird dann für dieses Ergebnis ermittelt und wieder verdoppelt. Dieses Resultat ist dann die Einkommensteuer, die von euch beiden gezahlt werden muss. Du fragst dich bestimmt, für wen ein Ehegattensplitting sinnvoll ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Zusammenveranlagung dann lohnt, wenn der Unterschied deines Einkommens und dem deines/r Partner*in sehr groß ist.

Nicht nur das alltägliche Leben hat sich durch die Covid-19-Pandemie verändert, sondern auch die Steuererklärung. Lohnsteuerersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld 1 und Kurzarbeitergeld wurde sehr wichtig in dieser Zeit. Steuerlich können solche Zahlungen allerdings zu Nachzahlungen führen. In diesen Fällen kann sich eine Optimierung der Steuerklasse lohnen.

 

Erhöht sich der Sparerfreibetrag?

Wie du bereits weißt, erhältst du den Sparerfreibetrag von 801 EUR, wenn du beispielsweise Zins- und Dividendeneinnahmen hast. Durch eine Heirat verdoppelt sich der Sparerfreibetrag und kann beliebig auf euch beide verteilt werden. So kannst du von diesem höheren Sparerfreibetrag von 1.602 EUR profitieren. Demzufolge musst du bei Zins- und Dividendeneinnahmen von bis zu 1.602 EUR keine Abgeltungssteuer bezahlen.

 

Wie profitierst du bei teuren Geschenken?

Ohne eine Heirat kannst du Geschenke bis zu einem Wert von 20.000 EUR steuerfrei verschenken. Solltest du deinem/r Partner*in allerdings teurere Geschenke machen wollen, so raten wir dir, dies erst nach der Eheschließung zu machen. Als Ehepaar steht dir ein Freibetrag von 500.000 EUR zur Verfügung.

 

Wie verändert sich der Freibetrag bei Erbschaften?

Solltest du und dein*e Partner*in nicht verheiratet sein und ihr kein Testament haben, so kannst du leider nichts erben. Die gesetzliche Erbfolge erkennt keine unverheirateten Paare, weswegen du in der Hinsicht von einer Heirat profitieren kannst. Identisch zur Schenkungssteuer ist der Freibetrag bei Erbschaften für Ehepaare bei 500.000 EUR.

 

Wann ist der perfekte Zeitpunkt zu heiraten?

Der Tag deiner Hochzeit bestimmt den Zeitpunkt, an dem du steuerliche Vorteile nutzen kannst. Du solltest wissen, dass deine steuerlichen Vorteile bei einer Heirat rückwirkend für das ganze Jahr gelten. Angenommen, du heiratest am 31. Dezember, so wirst du steuerlich seit Jahresbeginn als verheiratete*r Steuerpflichtige*r behandelt. Das erklärt auch die hohe Hochzeitsrate im Dezember. Möchtest du allerdings deine Steuerklasse wechseln, so solltest du beachten, dass diese Vorteile erst im Monat nach der Beantragung greifen. In diesem Fall wäre somit der November ein geeigneter Monat für eine Hochzeit.

Wichtig ist, dass du nur steuerliche Vorteile erhältst, weil du mit deinem/r Ehepartner*in zusammenveranlagt bist. Die Kosten deiner Hochzeit können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Wie viel Steuern zahlt man wenn man verheiratet ist?

Praxisbeispiel: Sie verdienen 50.000 EUR brutto im Jahr, Ihr Ehepartner verdient 15.000 EUR brutto im Jahr. Wären Sie nicht verheiratet oder würden Sie sich getrennt veranlagen lassen, müssen Sie insgesamt 13.911 EUR Einkommensteuer entrichten.

Wann lohnt es sich zu heiraten?

Wenn Sie auch aus steuerlichen Gründen heiraten, sollten Sie erst einmal rechnen. Ersparnisse sind dann am größten, wenn einer deutlich weniger verdient als der andere. Eine Heirat kann jährlich bis zu 10 000 Euro mehr an verfügbarem Einkommen bringen (bmf-steuerrechner.de).

Wann lohnt es sich Steuerklasse 3 und 5?

In der Regel macht ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur dann Sinn, wenn einer mindestens 60 % und der andere nur 40 % der Haushaltseinkünfte beisteuert. Zwar bezahlt dann der Teil mit dem niedrigeren Einkommen mehr Steuern, aber zusammengerechnet steht beiden am Ende ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung.

Warum lohnt es sich zu heiraten?

Zudem wirkt sich eine Hochzeit auch auf die Schenkungs- und Erbschaftsteuer positiv aus. Diese Steuer wird immer dann erhoben, wenn Vermögen ohne Gegenleistung von einer Person zu einer anderen wandert. Verheiratete Paare profitieren in solchen Fällen vom höchstmöglichen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro.

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