Selbstverständlich haben sich Lehrer über die beabsichtigten Aufgabenerteilungen und Leistungskontrollen abzusprechen. Das sie hierzu nach dem Schulgesetz verpflichtet sind (§ 67 II), vergessen sie allerdings zuweilen. Klassenarbeiten, Tests und Projektarbeiten gehören zu den in der Grundschulverordnung (GsVO) geregelten Lernerfolgskontrollen, wozu neben den schriftlichen auch die mündlichen (zum Beispiel Unterrichtsbeteiligung, Präsentationen) und sonstigen Leistungen (zum Beispiel Hausaufgaben, Führung der Hefter) gehören (§ 20 I). Hinsichtlich der Klassenarbeiten bestimmt die Verordnung ausdrücklich, dass an einem Tag lediglich eine Klassenarbeit geschrieben werden darf (§ 20 II). Nach einer früheren Verordnung sollen sie nach pädagogischen Gesichtspunkten über das Schuljahr verteilt werden, um eine Häufung zu vermeiden. Es sollen möglichst nicht mehr als drei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden. So wie die Schulkonferenz über die Grundsätze der Vergabe und des Umfanges von Hausarbeiten entscheidet, beschließt die Gesamtkonferenz der Lehrer mit einfacher Mehrheit solche über Art, Umfang und Verteilung der Klassenarbeiten (§ 79 II SchulG, § 20 II GsVO). Über die konkrete Umsetzung dessen entscheidet dann die Klassenkonferenz, die für jede Klasse gebildet werden muss und in der auch über die Zusammenarbeit der Lehrerkräfte befunden wird (§ 81 I SchulG). Bei Problemen sollten die Elternsprecher zunächst das Gespräch mit den Klassenlehrern suchen, die hier koordinierend wirken können. Ist dieses erfolglos sollte dem Schulleiter vorgetragen werden, der die Gesamtverantwortung in der Schule trägt. Gegebenenfalls kann das Problem in der Gesamtelternvertretung und den anderen schulischen Gremien thematisiert werden. In der Schulkonferenz entscheiden die Eltern maßgeblich mit, in den anderen schulischen Konferenzen sind sie zumindest beratend beteiligt.
Klassenarbeiten, Tests, Vergleichsarbeiten… Was für ein Pensum, das Ihr Kind in der Schule zu absolvieren hat! Vielleicht haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob dieser Lernstress normal ist, ob so viele Tests nötig und überhaupt erlaubt sind. Hier erfahren Sie aus erster Hand alles was Sie über Tests und Klassenarbeiten wissen sollten.
Expertenrat von
Annette Holl, Grundschullehrerin
Welche Wissensabfragen Ihr Kind in der Schule absolvieren muss
Der Lehrer kann das Wissen Ihres Kindes in Tests oder Klassenarbeiten abfragen oder andere schriftliche Leistungen in die Benotung auf dem Schulzeugnis mit einbeziehen. Diese Tests und Klassenarbeiten muss Ihr Kind absolvieren:
Eine Sonderregelung des ndBueslandes Hessen besagt, das du eine 2 Arbeit schreiben darfst, auch am selben Tag, aber du musst zustimmen ob es für dich okay ist oder nicht.
lastensonntag
06.10.2015, 19:11
überhaupt kein problem. wie machst du das wenn jeder deiner lehrer gebrauch macht an einem tag von der kurzarbeit ohne ankündigung. du bist ja in der pflicht dich tgl. auf den nächsten tag vorzubereiten. wo also ist dein problem?
Deepdiver
06.10.2015, 19:11
Klar darfst du die schreiben. Es war ja auch deine Schuld, das du den ersten Termin nicht wahrgenommen hast.
AmericanHero
06.10.2015, 19:12
Klar da du nicht die Klausur geschrieben hast musst du sie in der nächsten Stunde oder in der Mittagspause wenn du dies mit deinem Lehrer abgesprochen hastWie viele Arbeiten pro Tag darf man schreiben?
Wie viele Klassenarbeiten darf man an einem Tag Nachschreiben?
Ist es erlaubt 2 Klassenarbeiten an einem Tag zu schreiben?
Wie viele Tests darf man an einem Tag schreiben Hessen?