Geld zurück für volle 4 Jahre!
Die Zeiten in welche allein der Gedanke an die Anfertigung der Steuererklärung berechtigten Anlass zur Sorge bot sind endgültig vorbei. Mittlerweile, ist es bequem und binnen Minuten möglich die Steuererklärung in Auftrag zu geben. Das bedeutet auch: Der Einreichung einer freiwilligen Steuererklärung, steht nichts entgegen. Die Argumente, sprechen in jedem Fall dafür:
- Die Einreichung einer freiwilligen Steuererklärung bewirkt in 90 Prozent der Fälle eine Steuerrückerstattung.
- Die durchschnittliche Steuererstattung liegt bei über 1.000 Euro
- Die freiwillige Steuererklärung lässt sich bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen – im Durchschnittsfall und bei Einreichung der Steuererklärung für die letzten 4 Jahre ergeben sich also über 4.000 Euro
- Egal ob regulärer Arbeitnehmer, Student oder Azubi: fast jeder kann viele Kosten in der freiwilligen Steuererklärung geltend- und wieder zu Geld auf seinem Konto machen.
- Für rückwirkende Einreichungen der Steuererklärung und hieraus resultierende Steuererstattungen, können sogar noch für Sie positive Zinsen anfallen!
Wichtig für die Möglichkeit einer rückwirkenden freiwilligen Steuererklärung: Sie dürfen (oder durften) nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein. In diesem Fall, sollten Sie Ihre Steuererklärung ohnehin bereits beim Finanzamt eingereicht haben.
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Info: Zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind beispielsweise Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Ob verpflichtet oder freiwillig: die Einreichung der Steuererklärung, muss niemand fürchten. Im Gegenteil, gibt es mehr als nur ein gutes Argument zur Abgabe.
Entgegen viel geäußerter Bedenken bekommen Sie mit der Einreichung der Steuererklärung eher Geld zurück, als dass Sie weitere Steuern bezahlen müssen. Insbesondere im Fall der freiwilligen Steuererklärung, gibt es eine Besonderheit:Geld zurück mit der Steuererklärung!
Die Einreichung der freiwilligen Steuererklärung verpflichtet Sie nicht zur Abgabe im nächsten Jahr! Sie können Ihre freiwillige Steuererklärung völlig risikolos bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen – Werden Sie zu einer Nachzahlung angehalten, können Sie Ihre Steuererklärung ganz einfach zurückziehen. Im Fall der durchschnittlichen Steuererstattung von über 1000 Euro, haben Sie mit wenig Aufwand Ihre zu viel gezahlten Steuern zurückgeholt.
Weshalb aber gibt es so viel Geld zurück? Weil viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Laufe des Steuerjahres an vielen Positionen Steuern zahlen, wo Sie es (rückwirkend) nicht müssen. Hierzu zählen Ausgaben im Zusammenhang mit
- Werbungskosten. Hierunter verstanden werden Ausgaben, die Sie zur Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit aufbringen mussten. Die einzelnen Ausgaben umfassen hierbei ein weites Spektrum. Mehr Informationen, finden sie hier. Gerade gegenwärtig von Belang, ist beispielsweise auch die Home-Office-Pauschale
- Fahrtkosten. Weitläufig bekannt ist hier beispielsweise die Pendlerpauschale, mit welcher Sie Ihre Fahrtkosten im Zusammenhang mit Ihrem Weg zur Arbeit (oder während der Arbeit, falls nichts vom Arbeitgeber bezahlt) von der Steuer absetzen können
- Pflegekosten. Sie gelten ggf. als Außergewöhnliche Belastungen und können häufig beim Finanzamt geltend gemacht werden.
- Tätigkeiten als Übungsleiter*in bzw. im Ehrenamt
- Haustieren
- einer doppelten Haushaltsführung
- Unterhaltskosten
- Führerschein
- Arbeitskleidung
- Studium und Fortbildung
- Computer
Werbungskosten und Fahrtkosten gehören zu den bekanntesten Beispielen, mit welchen Sie eine Menge Geld vom Fiskus zurückerhalten können. Gleichweg zählen hierzu beispielsweise auch absetzbare Positionen bezüglich Ihrer Versicherungen, Umzugskosten oder Ihres Handys. Weitere absetzbare Kosten, finden Sie ständig aktualisiert in unserem Ratgeber.
Die Zeiten, in welchen die Anfertigung der Steuererklärung ein ganzes Wochenende (oder auch länger!) in Anspruch nehmen musste, sind endgültig vorbei. Dank innovativer digitaler Möglichkeiten ist es kein Problem mehr, Ihre Steuererklärung bequem und von zu Hause aus anfertigen und einreichen zu lassen. Weitere Informationen dazu, wie Sie binnen weniger Minuten Ihre Steuererklärung einreichen können, erhalten Sie in unserem Artikel zur Online-Steuererklärung.Die Online Steuererstattung
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