Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung einen 450-Euro-Minijob ausüben. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber beider Jobs ein und dieselbe Person ist? Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – Geht das? Wann
liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor? Arbeitgeber können sein:
Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, ist immer von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, unabhängig davon, in welchen Betrieben oder Betriebsstellen die jeweilige Beschäftigung ausgeübt wird. Hierbei ist es auch unerheblich, ob es sich um organisatorisch selbstständige oder unselbstständige Betriebe bzw. Betriebsteile handelt. Entscheidend ist allein, dass es sich nach den vorgenannten Merkmalen rechtlich um ein und denselben Arbeitgeber, das heißt um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft handelt. Beispiel 1: Beispiel 2: Welche Auswirkungen hat ein einheitliches
Beschäftigungsverhältnis? Liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor, muss die dem Grunde nach geringfügige Beschäftigung mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden. Der Arbeitgeber muss somit von dem gesamten Verdienst die vollen Sozialversicherungsbeiträge für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an die gesetzliche Krankenkasse des Beschäftigten abführen. Handelt es sich um zwei verschiedene Beschäftigungen, wird der 450-Euro-Minijob nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Für den Minijob muss der Arbeitgeber somit lediglich Pauschalbeiträge zur Kranken- und (gemeinsam mit dem Arbeitnehmer) Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung an die Minijob-Zentrale zahlen. Hat sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahlt der Arbeitgeber nur seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Darüber hinaus fallen für den Arbeitgeber die Umlagebeiträge für Aufwendungen bei Krankheit sowie bei Mutterschaft und die Insolvenzgeldumlage an. Wann erfolgt die Überprüfung der Beschäftigung?
Dr. Jens Jasper Recht und Steuern Zur Übersicht Kann man bei der gleichen Firma auf 450 Euro angestellt sein?Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – Geht das? Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung einen 450-Euro-Minijob ausüben.
Kann ich bei dem gleichen Arbeitgeber auch einen Minijob haben?173: Hauptbeschäftigung neben Minijob beim selben Arbeitgeber? Eine - einzige - geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu 450 EUR monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird.
Kann man mehrere 450 Euro Jobs haben?Sie dürfen mehrere 450-Euro-Minijobs gleichzeitig haben. Wird aber der Gesamtverdienst von 450 Euro monatlich überschritten, werden alle diese Beschäftigungen voll sozialversicherungspflichtig – egal, wie hoch das Arbeitsentgelt ist.
Wie viele Minijobs darf ein Unternehmen haben?Keine Hauptbeschäftigung, mehrere Minijobs
Hat der Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, darf er grundsätzlich mehrere Minijobs bei mehreren Arbeitgebern haben. Aber: Er darf in allen geringfügigen Beschäftigungen zusammen nicht mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt im Monat erhalten.
|