Zum Ritual in Tarif- und Besoldungsrunden gehört, dass beide Seiten rechnen und zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Gewerkschaften stellen dann gut begründet die Berechnungen der Arbeitgeber zu den Kosten der gewerkschaftlichen Forderungen infrage. In der Auseinandersetzung um eine verfassungsgemäße Besoldung in NRW scheint es geboten, die ministeriellen Zahlen zur Grundlage der gewerkschaftlichen Argumentation zu machen. Die CDU schreibt in ihrem Wahlprogramm, dass sie im Einvernehmen mit den Lehrer*innenverbänden einen Stufenplan erarbeiten wolle, der die Ungerechtigkeit in der Besoldung beseitigt, zu der auch das Ungleichgewicht bei der Vergütung von angestellten und verbeamteten Lehrer*innen gehört. Es erleichtert doch sicher den Beginn von Gesprächen mit dem CDU-geführten Finanzministerium, wenn die Berechnungsgrundlagen in einem zentralen Streitpunkt geklärt sind. Show
Besoldungserhöhung: Ein 20-Jahre-Plan nicht nur für die GrundschulenGrundlage
der Berechnungen sind die Stellenpläne. Im Landeshaushalt 2017 sind 53.149 Stellen für Lehrer*innen in der Besoldungsgruppe A 12 und 28.573 in A 13 ausgewiesen. Bei einer Anhebung aller Einstiegsämter auf A 13 Z wären diese Stellen sämtlich besser zu besolden. Der Anhebung auf A 13 Z würde also die Anhebung anderer Stellen auf A 14 folgen. Das Ministerium veranschlagt, dass 75 Prozent der Lehrkräfte nicht befördert im Eingangsamt verbleiben, 25 Prozent der Lehrkräfte werden einmal in ihrer
Laufbahn befördert. Was kostet die verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung?Wenn die Landesregierung der Auffassung der GEW NRW folgt und die Besoldung der Lehrer*innen verfassungsgemäß gestaltet, bedeutet das natürlich einen finanziellen Mehraufwand. Was also wird es kosten? Bei der Berechnung des Finanziministeriums wurden die Beträge des Jahres 2017 zugrunde gelegt: Den Unterschied zwischen den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 kalkuliert das Finanzministerium mit circa 5.600,- Euro pro Jahr, den zwischen A 13 und
A 14 mit circa 5.000,- Euro. So ergeben sich perspektivisch in der letzten Ausbaustufe der Besoldungerhöhung 297.853.374,- Euro für die Anhebung von A 12 auf A 13 und von 67.492.321,- Euro für die Anhebung von A 13 auf A 14. Eine verfassungsgemäße Besoldung der im Dienst befindlichen Lehrer*innen erfordert also nach Berechnungen des Arbeitgebers Mehraufwendungen von 365.345.695,- Euro pro Jahr. Prioritäten setzen, um den Lehrer*innenberuf aufzuwertenEine Kommission aus Expert*innen unter der Leitung von Bildungsforscher Prof. Dr. Jürgen Baumert schuf mit dem aktuellen Lehrerausbildungsgesetz, das 2009 von CDU und FDP durchgesetzt wurde, die Grundlage für eine gerechte Besoldung aller Lehrer*innen: Er schrieb der Politik ins Stammbuch, dass der Schritt überfällig sei, gleichrangige Lehrämter zu schaffen. In einer Landtagsanhörung führte Jürgen Baumert aus: „Er wurde aber bisher in keinem Bundesland
vollzogen, was vor allem in der Sorge um die Folgen für das Besoldungsgefüge begründet lag.“ CDU und FDP wussten also sehr genau, was sie 2009 taten. Sie wussten in den Koalitionsverhandlungen 2017 auch sehr genau, was Grundgesetz und Landesverfassung erfordern. Und sie kannten die Kosten einer gerechten und verfassungskonformen Besoldung und entschieden sich dafür, sich von den Gerichten dazu zwingen zu lassen.
Foto: GabiPott / photocase.de Wann A13 für alle Lehrer NRW?Gestern wurden erste Eckpunkte des Stufenplans vorgestellt: - Bis zum August 2026 sollen alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in der Besoldungsstufe A13 ankommen.
Was verdient ein Lehrer A13 NRW?“ Hintergrund ist, dass das Einstiegsgehalt für Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen nach und nach bis auf das Niveau an den Gymnasien angehoben wird: auf die Besoldungsgruppe A13. Das A13-Grundgehalt beträgt in NRW 4463 Euro brutto.
Wann A12 und A13?Die Grundschullehrkräfte werden weiter nach A 12 besoldet. Mit dem „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen“ wurde am 24. Juni 2019 ein Stufenplan über fünf Jahre beschlossen nach dem alle Grundschullehrkräfte ab 2025 nach A13 besoldet werden.
Warum bekommen Grundschullehrer weniger Geld?Der Grund dafür liegt in einer sehr differenzierten Besoldungstabelle. Realschul- und Gymnasiallehrer werden dort höher eingruppiert (A13) und Grundschul- und Mittelschullehrer niedriger (A12). Wer höher eingruppiert ist, verdient auch mehr.
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