Ab wann ist man geboostert johnson und johnson

Für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten in Rheinland-Pfalz künftig neue Regeln. Bislang brauchten diese nur eine Impfdosis, um als vollständig geimpft zu gelten – anders als Personen, die mit dem Vakzin von Astrazeneca oder den mRNA-Impfstoffen von Moderna oder Biontech/Pfizer geimpft wurden und zwei Impfungen für die Grundimmunisierung benötigten. Dementsprechend galten Johnson-&-Johnson-Geimpfte bislang bereits nach einer zweiten Impfung als „geboostert“. Das soll sich nun ändern.

Künftig benötigen diese Personen ebenfalls eine dritte Spritze für den Status der Auffrischungsimpfung, teilte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit. Erst dann sind sie – wie alle Personen mit einer „Booster-Impfung“ – von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regel und bei den Quarantäneregeln für Kontaktpersonen ausgenommen. Ausnahmen gibt es laut Ministerium noch für Erstgeimpfte, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Von der neuen Regelung betroffen sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts mehr als 166.000 Rheinland-Pfälzer, die mit dem Johnson-Vakzin erstgeimpft wurden.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse

Hintergrund der Änderung sei die angepasste Einschätzung des Bundes: „Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde klar, dass bei Omikron als vorherrschender Variante erst die Boosterimpfung einen sehr guten Schutz bietet und die Immunantwort einer Johnson & Johnson-Impfung nicht so lange vorhält, wie ursprünglich gedacht“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Weil Personen ursprünglich nach einer einmaligen Impfung mit dem Johnson-Wirkstoff als vollständig immunisiert galten, war das Vakzin auch bei Impfaktionen für schwer erreichbare Personengruppen wie Obdachlose verwendet worden, bei denen ein Zweittermin nur schwer zu organisieren gewesen wäre. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sollen die Sozialarbeiter und die Sozialämter vor Ort, die die damaligen Impfaktionen organisiert hatten, nun erneut tätig werden und so Möglichkeiten für weitere Impfungen beziehungsweise Auffrisch-Impfungen bieten.

Die Impfung mit Johnson & Johnson war bei vielen Bundesbürgern besonders beliebt. Mit einer Impfung erhielten Betroffene die Grundimmunisierung, mit einer weiteren Impfung gilt dann somit der Booster-Schutz. Doch das stimmt seit wenigen Monaten nicht mehr. FOCUS Online sagt, was das für Betroffene konkret bedeutet.

Anders als bei den mRNA-Impfstoffen von BioNtech oder Moderna haben Bundesbürger im Vorjahr nur eine Impfdosis des Impfstoffs Janssen von Janssen-Cilag und Johnson und Johnson gebraucht, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

Was die wenigsten Bundesbürger wissen: Diese Regelung gilt seit 2022 nicht mehr.

Robert-Koch-Institut änderte Empfehlung – mit vielen Folgen

Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, braucht seit vergangenen Herbst unbedingt vier Wochen später eine zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder BioNtech/Pfizer. Andernfalls gilt der Betroffene mit einer Impfung von Johnson & Johnson als „ungeimpft“, da für die Grundimmunisierung eine weitere Impfdosis nötig ist.

Eine Impfung mit Johnson & Johnson plus zusätzlicher Auffrischimpfung ergibt die Grundimmunisierung. Erst mit einer weiteren Impfung - frühestens drei Monate später – gilt der Booster-Status.

Wie das Robert-Koch-Institut und Impfzentren in Bayern, Baden-Württemberg und Berlin betonen, gelten Geimpfte mit einer Auffrischimpfung nicht als geboostert, sondern als „vollständig geimpft“.

"Gefühlt jeder Impfling, der mit Johnson & Johnson geimpft wurde, glaubt, dass er mit einer Zweitimpfung geboostert ist. Doch das stimmt halt nicht", sagt Maria K., Mitarbeiterin eines Impfzentrums in München auf Anfrage.

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Was heißt das konkret für Geimpfte mit Johnson & Johnson?

Um den Booster-Status zu erhalten, ist eine Drittimpfung nötig. Dadurch gilt für Geimpfte, die den Impfstoff von Janssen-Cilag und Johnson & Johnson erhalten haben, die gleiche Regelung wie für Impflinge der Impfstoffe BioNtech und Moderna.

"Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden", erklärte das Robert-Koch-Institut in einer Stellungnahme.

Die Regelung können Betroffene hier, hier und hier nachlesen. Der Anpassung hatten die Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz Anfang des Jahres zugestimmt. Einzelne Länder haben diese neue Regelung in ihren aktuellen Verordnungen bereits eingebaut.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt auch Ausnahmen.

Wer rechtlich als genesen galt und wenige Monate später mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde und im Anschluss dann nochmal einen mRNA-Impfstoff erhalten hat, gilt als geboostert.

Gleiches gilt, wenn sich der Betroffene nach der Impfung mit Johnson & Johnson mit dem Coronavirus infizierte. Geimpfte mit einer anschließenden Genesung erhalten dann mit einem mRNA-Impfstoff den Booster-Status.

Und hier der übersichtliche Überblick:

  • Johnson & Johnson + Zweitimpfung = Grundimmunisierung, kein Booster.
  • Johnson & Johnson + Zweitimpfung + Auffrischung = Booster erreicht.
  • Genesung + Johnson & Johnson + Zweitimpfung = Booster erreicht.
  • Johnson & Johnson + Genesung + Genesungimpfung = Booster erreicht.

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Was muss ich wissen?

Betroffene, die lediglich eine Grundimmunisierung erreicht haben, müssen zwei wichtige Punkte beachten:

  • der Impfstatus läuft ab 1. Februar neun Monate nach der Zweitimpfung ab und
  • überall dort, wo 2G Plus gilt, muss ein zusätzlicher negativer Schnelltest vorgelegt werden.

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