Verantwortlicher im Sinne des europäischen Datenschutzrechts ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.[1] Bis zur Vollharmonisierung des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung wurde in Deutschland der Begriff verantwortliche Stelle verwendet.[2] Heute werden beide Begriffe synonym verwendet.[3] Show
Die verantwortliche Stelle setzt angemessene und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um.[4] Konkret muss der Verantwortliche
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wer ist die verantwortliche Stelle bei der Auftragsverarbeitung?Der Auftraggeber ist der alleinige Verantwortliche, der Auftragnehmer handelt weisungsgebunden. Bei der gemeinsamen Verantwortlichkeit sind mehrere Stellen gemeinsam zuständig (zum Beispiel innerhalb einer Unternehmensgruppe).
Wann gelten Daten als personenbezogen?Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar.
Wer ist in der Regel ein auftragsverarbeiter?Der Auftragsverarbeiter ist in der Regel ein Dritter außerhalb des Unternehmens. Bei Unternehmensgruppen kann jedoch ein Unternehmen als Auftragsverarbeiter für ein anderes fungieren. Die Pflichten des Auftragsverarbeiters gegenüber dem Verantwortlichen werden in einem Vertrag oder sonstigen Rechtsakt festgehalten.
Wie nennt man eine Person ein Unternehmen welche welches über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet?Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter Ihrer Organisation sein oder extern auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags beauftragt werden. Ein Datenschutzbeauftragter kann eine natürliche Person oder Teil einer Organisation sein.
|