Energieaudit wer ist verpflichtet

Warum Unternehmen umdenken müssen

Die Entwicklung der Preise für Strom, Gas und Heizöl zeigt, wie wichtig das Thema einer Energiepolitik für ein Unternehmen ist und drängt zur Einleitung längst überfälliger Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Senkung der Kosten.

CO2-Neutralität und Klimaschutz gewinnen stetig an gesellschaftlicher, unternehmerischer und politischer Bedeutung. Neben dem Trend zum nachhaltigen Unternehmensimage, einer klimaneutralen Produktion, Lieferantenlistung und der gesetzlichen Verpflichtung einiger Unternehmen, ein Energieaudit durchführen zu müssen, werden in näherer Zukunft noch weitere Verpflichtungen und unternehmensinterne Problematiken dazu führen, dass Unternehmen weiter denken müssen.

Das Energieaudit 16247-1 (ISO 50002) soll durch das Erfassen und Analysieren wesentlicher Energieflüsse dazu beitragen, dass der Energieverbrauch in Unternehmen aller Branchen sinkt.

Ziel des Energieaudits ist es, für entsprechende Transparenz in Hinblick auf den Energieverbrauch und möglicher Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu sorgen. Durch die resultierenden Berichte wird aufgezeigt, welche Maßnahmen zu Energieeinsparung effizient und empfehlenswert sind.

Beim Energieaudit nach EN 16247-1 erfolgt eine systematische Inspektion und Analyse des Einsatzes und Verbrauchs von Energie zum Beispiel in einer Organisation wie einem produzierenden Betrieb. Der Energiemanagement-Auditor erfasst alle quantifizierbaren Parameter, die den Energieverbrauch beeinflussen. Anschließend verfasst der Auditor einen Bericht und dokumentiert den gesamten Prozess. 

Sollten Sie aktuell oder zukünftig vom Energieaudit betroffen sein, ist es wichtig, sich im Vorfeld darüber zu informieren.

1. Vorteile des Energieaudits

  • Die Energieaudits erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
  • Durch die individuelle Planung werden interne terminliche und betriebliche Ressourcen berücksichtigt. Grundsätzlich fällt die Bindung interner Ressourcen der Mitarbeiter, Budget und Zeit gering aus.
  • Aus dem Audit resultieren transparente Aufschlüsselungen und aussagekräftige Grundlagen über die Energieverbräuche, wodurch Optimierungen abgeleitet werden können. Die Umsetzung der Maßnahmen ist freiwillig, es besteht also keine keine Verpflichtung, die Optimierungen umzusetzen.

2. Nachteile des Energieaudits

  • Das Energieaudit stellt nur eine Momentaufnahme der Verbräuche im Unternehmen dar, da oft nur zeitlich begrenzte Messungen vorgenommen werden, die nicht den tatsächlichen, kontinuierlichen Verbrauch widerspiegeln.
  • Das Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden.
  • Es entsteht keine automatische kontinuierliche Verbesserung der Verbräuche und Kosten.
  • Durch das Energieaudit entsteht im Zeitraum, in der das Audit durchgeführt wird, eine gewisse Unruhe im Unternehmen.
  • Es wird kein Verständnis für die Notwendigkeit von nachhaltigen Wirtschaften geschaffen.
  • Das Energieaudit wird häufig weder von den Mitarbeitern, noch vom Management für wichtig erachtet – eher als lästiges Muss durch die Gesetzgebung.

3. Pflicht zum Energieaudit

Seit 2015 sind Energieaudits nach DIN EN 16247-1 (ISO 50002) verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 250 MA oder einem bilanzierten Umsatz größer 43 Mio. €.

Alle 4 Jahre muss ein Wiederholung des Audits stattfinden. Die Unternehmen sind nicht verpflichtet die durch den Auditor vorgeschlagen Maßnahmen verbindlich umzusetzen.

Dadurch wird die EU – Energieeffizienz Richtlinie, auf der diese Audit beruht,  ad absurdem geführt. Aus diesem Grunde hat sich der Gesetzgeber verpflichtet gefühlt, das im Energie Dienstleistungs- Gesetz verpflichtende Audit DIN EN 16247-1 nach zu schärfen.

1) Seit Anfang 2020 ist das Audit nicht mehr nur durchzuführen sondern auch proaktiv an die BAFA (durchführende Organisation) zu melden.

2) Es ist eine Referentenentwurf in Bearbeitung , der zu einem eine Ausweitung der Audits auch auf kleinere Unternehmen vorsieht und eine Verpflichtung der priorisierten und empfohlen Maßnahmen umzusetzen.

Überprüft wird dieses dann im Folge-Audit, bei keinen Verbesserung können Strafzahlungen erfolgen.

4. Welche Unternehmen sind zu einem Energieaudit verpflichtet – und welche nicht?

Energieaudit wer ist verpflichtet

Energieaudit – Sind Sie davon betroffen?

Das Gesetz zur Energieaudit-Pflicht betrifft Unternehmen unabhängig von der Branche, dem Tätigkeitsbereich und der Rechtsform, die als Nicht-KMU gelten.

Als Nicht-KMU gilt, wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder  wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

Von der Audit-Pflicht sind Unternehmen befreit, die bereits über ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 verfügen.

Es gibt außerdem die Möglichkeit für ein vereinfachtes Energieaudit. Nichtsdestotrotz muss auch beim vereinfachten Energieaudit auf eine proaktive Nachweisführung beim BAFA geachtet werden.

5. Förderungen

Nicht-verpflichtete Unternehmen können auch freiwillig ein Energieaudit durchführen, was sogar über die ,,Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 1“ seitens des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert wird.

Wenn Unternehmen das Energieaudit nicht, nicht richtig/vollständig/rechtzeitig durchführt, kann dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

6. Energiebeauftragter und Energieauditor

Unternehmen, die nach dem Gesetz zu einem Energieaudit verpflichtet sind, müssen einen internen Verantwortlichen für die Koordination des Audits bestimmen. Das können eigene Mitarbeiter, externe Personen oder auch andere Unternehmen sein.

Das Energieaudit selbst wird durch einen Auditor durchgeführt, der gemäß den Anforderungen aus dem EDL-G über eine bestimmte Grundqualifikation, jährlichen Fortbildungen und einer Neutralität verfügt. Diese können sich auf einer Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren lassen.

7. Der Unterscheid zwischen Energieaudit und Energiemanagementsystem

Im Vergleich zum Energieaudit, das nur alle vier Jahre durchgeführt werden muss, ist ein Energiemanagementsystem auf einen kontinuierlichen Prozess ausgerichtet.

Das Ziel dabei ist, die Energieeffizienz bei allen Prozessen und strategischen Entscheidungen dauerhaft zu berücksichtigen. Dabei wird eine detaillierte Energieanalyse durchgeführt, weshalb das Energieaudit auch als erster Schritt zu einem Energiemanagementsystem gesehen werden kann.

8. Kosten eines Energieaudits

Dei Kosten für einen Energieaudit hängen von der Größe des Unternehmens und der Komplexität des Audits ab.

So könnte es sein, dass ein Unternehmen mit nur einem Standort und einer daher geringeren Komplexität mit ca. 10.000 € rechnen können und für große Industrieunternehmen mit vielen Standorten hingegen durchschnittlich 25.000 € – 50.000 € anfallen können.

9. Wie wird ein Energieaudit durchgeführt?

Mit dem Einleiten des Kontakts und der Absprache zu terminlichen und vertragsbedingten Rahmenbedingungen beginnt die Vorbereitung des Energieaudits.

Die Auftaktbesprechung dient dazu, Zuständigkeiten zu klären, die beteiligten Personen zu informieren sowie Ziele und Prioritäten zu bestimmen.

Ablauf Energieaudit

Als nächstes werden die Daten erfasst, analysiert, verglichen und hinsichtlich des Einsparpotentials und der Wirtschaftlichkeit bewertet. Durch die Ergebnisse werden konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz abgeleitet. Die Feinanalyse der Daten findet in Form von einer Begehung im Außeneinsatz statt, bei denen beispielsweise Energieträger, Messstellen und Übergabestellen betrachtet werden.

Häufig werden hier durch den Außeneinsatz die meisten Kosten verursacht, denn die Messsysteme zur Erhebung der Energiedaten sind in vielen Unternehmen gar nicht vorhanden und müssen zunächst installiert werden.

Vor der Abschlussbesprechung, bei der die Maßnahmen besprochen werden sollen, wird ein Audit-Bericht bzw. Abschlussbericht erstellt, welcher die Ergebnisse des Energieaudits zusammenfasst.

Energieaudit wer ist verpflichtet

Energieaudit-Ablauf

Fazit Energieaudit

Wie Sie sehen, ist das Energieaudit mit Aufwänden und Kosten verbunden, die von Ihnen erfüllt und getragen werden müssen. Eine kontinuierliche Messung und der Aufbau eines Energiemanagementsystems kann dabei eine kostengünstige Alternative sein, bei der Sie zusätzlich direkt über die Maßnahmen beispielsweise eine Reduzierung der Kosten erreichen können.

Dabei kann es sich anbieten, einen Partner mit ins Boot zu holen, der das ganze Know-How mitbringt und Ihnen den Aufwand abnehmen kann.

Mit der Bimanu Cloud haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der es Ihnen auch unabhängig vom Energieaudit ermöglicht, ein verlässliches Energiemanagement aufzubauen und jederzeit einen Überblick über Ihren Energieverbrauch und wichtige Kennzahlen zu erhalten.

ENERGIEMANAGEMENT-CHECKLISTE

Sie erfahren 10 wichtige Dinge, die Sie vor der Einführung eines Energiemanagementsystems wissen sollten, inklusive einer Hilfe zur Auswahl eines geeigneten Tools!

Wie sieht die Umsetzung im Unternehmen aus? 

Worauf muss ich achten, um bestens vorbereitet zu sein?

Das und vieles mehr erfahren Sie in unserer Checkliste!

Wann ist ein Energieaudit verpflichtend?

Energieaudits sind seit April 2015 (laut Energiedienstleistungsgesetz EDL-G) verpflichtend – und zwar für alle Unternehmen, die nach den Kriterien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind.

Ist ein Audit Pflicht?

Der Audit ist alle vier Jahre verpflichtend für alle Großunternehmen – das ist der EU-Definition nach jedes Unternehmen ab 250 Angestellten oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz, beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Wann muss ein KMU sein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen?

Mit dem geänderten Energiedienstleistungsgesetz EDL-G werden alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 bis zum 05.12.2015 und danach wiederkehrend spätestens alle 4 Jahre verpflichtet.

Ist ein Energiemanagementsystem Pflicht?

§ 10 Stromsteuergesetz (StromStG) richtet sich an das produzierende Gewerbe und nimmt die Unternehmen in Punkto Energiemanagement in die Pflicht. Von Großunternehmen (Nicht-KMU) wird seit 2013 eine Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 oder eine EMAS Validierung gefordert.