Heutzutage versenden die Finanzämter die Steuerformulare nicht mehr an ihre "Kunden". Doch die Formulare stehen ja im Internet zur Verfügung - wie bei Steuerrat24. Hier können Sie die benötigten Formulare bequem ausdrucken oder auch am Bildschirm ausfüllen. Bei Steuerrat24 ist Ordnung im Dschungel der Steuerformulare. Show
Beachten Sie auch unsere konkreten Anleitungen mit zahlreichen Steuertipps zu den einzelnen Steuerformularen. Sie finden diese hier: Ausfüllhilfen 2021 WICHTIG: Seit einiger Zeit verzichtet die Finanzverwaltung auf die Angabe bestimmter Daten, die ihr bereits von verschiedenen Seiten elektronisch mitgeteilt wurden. Dazu gehören z.B. Bruttoarbeitslöhne und die zugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge, bestimmte Beiträge zur Sozialversicherung oder Renten (sog. eDaten). In den einzelnen Formularen sind diese Stellen mit einem "e" markiert und müssen nicht mehr ausgefüllt werden. Sie sollten aber unbedingt prüfen, ob die elektronisch übermittelten Daten auch zutreffend sind. Dazu erhalten Sie von den meldepflichtigen Stellen entsprechende Mitteilungen. Einkommensteuererklärung 2021Die Steuerformulare 2021 zum Ausfüllen am Bildschirm werden von der Finanzverwaltung im Format FormsForWeb (FFW) zur Verfügung gestellt. Mit diesem Format haben Sie die Möglichkeit, eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Vordrucks zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind. Bei den nachfolgenden Formularen im FFW-Format zum Ausfüllen am Bildschirm sehen Sie diese Schaltflächen: Steuerhauptformular 2021 (Mantelbogen) mitsamt neuer AnlagenDas Steuerhauptformular zur Einkommensteuererklärung, früher auch als Mantelbogen bezeichnet, betrifft nur noch die allgemeinen Angaben und ist auf zwei Seiten geschrumpft.
Daneben gibt es - zusätzlich zu den früheren bzw. bisherigen Anlagen - folgende neue Formulare:
Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zum Steuerhauptformular (Mantelbogen) Und ab dem Jahre 2021 ist die Zahl der Formulare zur Steuererklärung erneut gestiegen, und zwar um folgenden Steuervordruck:
Weitere Informationen:
Anlage Sonderausgaben In der "Anlage Sonderausgaben" zur Einkommensteuererklärung geht es um die Berücksichtigung von Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen und Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge). Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Sonderausgaben Anlage Außergewöhnliche BelastungenDie "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pauschbeträge. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen Anlage Haushaltsnahe AufwendungenDie "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung betriift Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Anlage SonstigesIn der "Anlage Sonstiges" zur Einkommensteuererklärung geht es um den Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge sowie verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Sonstiges Anlage Vorsorgeaufwand Die "Anlage Vorsorgeaufwand" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Vorsorgeaufwand Anlage AV Die "Anlage AV" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zu "Riester"-Verträgen als Sonderausgaben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage AV Anlage Kind Die "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung betrifft Steuerbürger mit Kindern. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Kind Anlage K - Zusatzanlage zur Anlage KindBei der "Anlage K" zur Einkommensteuererklärung handelt es sich um eine Zusatz-Anlage zur "Anlage Kind". Mit Abgabe dieses Formulars erfolgt die Zustimmung eines Elternteils zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Betreuungsfreibeträgen auf Großeltern oder auf den Stiefelternteil. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage K Anlage N Die "Anlage N" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also Arbeitnehmer. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage N Anlage MobilitätsprämieDie "Anlage Mobilitätsprämie" zur Einkommensteuererklärung sollten Gering- bzw. Wenigverdiener ausfüllen, wenn sie Fahrtkosten zur Arbeit hatten und sich die Kosten über die "nomale" Einkommensteuerberechnung nicht auswirken. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Mobilitätsprämie Anlage N-AUSDie "Anlage N-AUS" betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Auslandsbezug. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage N-AUS - für ausländischen Arbeitslohn Anlage N-GreDie Anlage N-GRE betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich. Anlage UnterhaltDie "Anlage Unterhalt" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Unterhalt - Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen Anlage UDie "Anlage U" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting) sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage U - Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen Anlage KAPDie "Anlage KAP" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen - abzugeben ist sie nur in bestimmten Fällen! Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV - Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage KAP-BETDie "Anlage KAP-BET" betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Beteilungen, wenn die Einkünfte und die anzurechnende Steuer einheitlich und gesondert festgestellt worden sind. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV - Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage KAP-INVDie "Anlage KAP-INV" betrifft Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV - Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage AUSDie "Anlage AUS" betrifft ausländische Einkünfte und die Anrechnung ausländischer Steuern. Anlage VDie "Anlage V" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Anlage RDie "Anlage R" zur Einkommensteuererklärung betrifft Rentenbezüge sowie Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R - Renteneinkünfte Anlage R-AV / bAVDie "Anlage R-AV / bAV" betrifft Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R-AV / bAV - Altersvorsorge Anlage R-AUSDie "Anlage R-AUS" betrifft Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R-AUS - Ausländische Renteneinkünfte Anlage SOBei der "Anlage SO" zur Einkommensteuererklärung geht es um sonstige Einkünfte, zum Beispiel um Unterhaltsleistungen, die der Empfänger versteuern muss, oder um private Veräußerungsgeschäfte, früher auch als Spekulationsgeschäfte bezeichnet. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage SO - Sonstige Einkünfte Anlage Energetische MaßnahmenDie Anlage "Energetische Maßnahmen" betrifft entsprechende Aufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Energetische Maßnahmen Ausführliche Informationen mit der Klärung vieler Praxisfragen zu dem Thema finden Sie zudem hier: Eigenheim: Steuervergünstigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG) Anlage FW Die "Anlage FW" betrifft die Förderung des Wohneigentums, weitestgehend nach Altregelungen, in aktuellen Fällen aber auch zur Beantragung der Denkmalförderung einer selbstgenutzten Immobilie. Beachten Sie hierzu den Beitrag: Eigenheim: Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden Anlage WA-ESTDie "Anlage WA-EST" zur Einkommensteuererklärung ist bei Fällen mit Auslandsbezug auszufüllen, zum Beispiel auch bei einem unterjährigen Wegzug aus Deutschland oder einem Zuzug ins Inland. Anlage GDie "Anlage G" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit: Anlage G 2021 Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb Anlage SDie "Anlage S" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage S wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit: Anlage S 2021 Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage S - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Anlage EÜRDie "Anlage EÜR" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einnahmen-Überschussrechnung bei Selbstständigen, Freiberuflern und Land- und Forstwirten. Sie ist zusätzlich zur Anlage G, S oder L abzugeben. Die Anlage EÜR ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (§ 60 Absatz 4 EStDV). Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:
Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung Anlage LDie "Anlage L" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit: Anlage L 2021 Vereinfachte SteuererklärungRentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen und Sachsen haben die Möglichkeit, auf die Abgabe einer umfassenden Einkommensteuererklärung zu verzichten und stattdessen eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Das neue Verfahren wird "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ genannt. Die genannten Länder haben mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z.B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge. Auf dem neuen Formular können ergänzend folgende Aufwendungen geltend gemacht werden:
Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Die Werbungskostenpauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag werden automatisch berücksichtigt. Belege müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht mehr beifügen. Bitte bewahren Sie die Belege aber für Nachfragen des Finanzamtes auf. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 endet am 31. Juli 2020.
Hinweis: Die lange Jahre mögliche "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" ist entfallen. Steuererklärung bei beschränkter SteuerpflichtDie Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht betrifft Personen mit Wohnsitz im Ausland und bestimmten Einkünften aus Deutschland.
Gesonderte und einheitliche Feststellung 2021Eine gesonderte und einheitliche Feststellung (kurz: Feststellungserklärung) ist durchzuführen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, also zum Beispiel bei einer Grundstücksgemeinschaft. Die Feststellungserklärung ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärung wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:
Umsatzsteuer 2021 / 2022Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen kann diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Ausdruckbare Anlagen finden Sie aber nachfolgend.Umsatzsteuererklärung 2021Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch abzugeben - am besten mit ELSTER online der Finanzverwaltung. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei:
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist elektronisch abzugeben - am besten mit dem kostenlosen Programm ELSTER online der Finanzverwaltung. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei.
Antrag auf Dauerfristverlängerung 2022... und Anmeldung der Sondervorauszahlung.
Erklärung zur Fahrzeug-EinzelbesteuerungBei Erwerb eines neuen Fahrzeugs im EU-Ausland
Wie fülle ich als Rentner die Steuererklärung aus?Das Steuerformular Anlage R wird für immer mehr Rentner oder Pensionäre relevant. Wenn Sie Einkünfte aus privaten oder gesetzlichen Renten beziehen, die den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten, müssen Sie die Anlage R beim Finanzamt einreichen.
Welche Steuererklärung online für Rentner?Für viele steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre wird die Steuererklärung noch einfacher: Mit dem Steuerlotsen können sie ihre Steuererklärung ab dem Veranlagungsjahr 2020 online einreichen. Dieses Angebot steht unter www.steuerlotse-rente.de zur Verfügung.
Welches Formular bei Elster für Rentner?einfachELSTER – die Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften. Mit einfachELSTER bietet die Steuerverwaltung einen Service zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre.
Welches Steuerprogramm ist für Rentner?Die Steuererklärung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm. Wir empfehlen als Alleskönner: Wiso Steuersparbuch 2022, Tax 2022 Professional und Steuersparerklärung Plus 2022, als Einfachmacher: Smartsteuer sowie die Apps Steuerbot und Taxfix.
Wie funktioniert Elster für Rentner?Laut "Finanztest" werden sich Rentner mit ihrem Geburtsdatum und ihrer Steueridentifikationsnummer online unter der Adresse einfach.elster.de anmelden können. Wenige Tage später sollen sie dann eine Kennnummer per Post an ihre Meldeadresse bekommen. Damit können sie sich bei "Einfach Elster" einloggen.
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