Is boardingcard und flugticket das gleiche

Flugexperten raten

Warum Sie Ihre Bordkarte schon zu Hause ausdrucken sollten

Aktualisiert am 10.10.2019Lesedauer: 2 Min.

Mobile Bordkarte: Nicht immer ist die digitale Version des Flugtickets die beste Wahl. (Quelle: Robert Günther/dpa-tmn-bilder)

Viele Flugpassagiere reisen mit mobilen Bordkarten auf dem Smartphone. Doch die papierlose Variante kann ihre Tücken haben – manchmal reicht sie am Flughafen nicht aus. Dann kann es hektisch werden.

Heutzutage können Sie fast alles mit dem Smartphone machen. Wenn es allerdings darum geht, am Flughafen durch die Sicherheitskontrolle zu kommen, reicht die digitale Bordkarte manchmal nicht aus. So ist es zum Beispiel am Airport in Marrakesch nicht möglich, ohne eine von der Fluggesellschaft abgezeichnete und ausgedruckte Bordkarte durch die Sicherheitskontrolle zu gelangen. Passagiere, die mit Handgepäck reisen und eigentlich nicht mehr zum Schalter der Airline müssten, werden kurz vor der Kontrolle mit Schildern darauf hingewiesen.

Nachträgliches einchecken kostet extra

"Mein Tipp ist generell, die Bordkarte für jeden Flug ausgedruckt mitzunehmen", sagt der Luftfahrtexperte Cord Schellenberg aus Hamburg. Lediglich dann, wenn man mit einer Fluggesellschaft reise, die Bordkarten am Schalter noch einmal kostenlos ausdruckt, könne man darauf verzichten. Das ist nicht immer der Fall. Bei Billigfliegern müssen Fluggäste in der Regel vorab einchecken. Für das nachträgliche Drucken der Bordkarte am Flughafen wird oft eine Gebühr kassiert.

Die selbst ausgedruckte Bordkarte spart im Zweifelsfall nicht nur ärgerliche Extrakosten. Flugreisende sind damit auch auf der sicheren Seite, wenn der Handyakku leer ist oder sich die entsprechende App nicht öffnen lässt.

  • Billig-Airlines: Wer zieht Passagieren das meiste Geld aus der Tasche?
  • Bordkarten: Vernichten Sie Ihr Flugticket nach der Reise
  • "European Sunshine Index": Wo es viel Sonne für möglichst wenig Geld gibt
  • Kaufberatung: Koffer fürs Handgepäck


Schellenberg rät zudem besonders Familien zu Bordkarten auf Papier. Das Boarding sei einfacher, wenn jeder seine eigene Bordkarte in der Hand halte. "Das vermeidet Aufregung am Gate." Denn bei der Mobilvariante muss meist das Smartphone weitergereicht werden.

Gut geflogen - Infos zum Flugticket

Das Flugticket ist jenes Dokument, welches den Passagier zum Flug auf einer bestimmten Strecke berechtigt. Das Flugticket ist immer auf den Namen des Passagiers ausgestellt und kann nur von diesem verwendet werden.

Das klassische Papierticket wurde bei Linienflügen vom sogenannten E-Ticket (elektronisches Ticket) ersetzt, mit welchem man vorab eine bezahlte Buchungsbestätigung erhält. Billigfluggesellschaften stellen in der Regel kein E-Ticket aus, so erhält man nach der Buchung eine Buchungsbestätigung mittels E-Mail.

Um eine Flugbuchung in Anspruch nehmen zu können, muss ein sogenannter „Check-In“ erfolgen. Der Check-In kann online oder am Flughafen erfolgen, wobei beachtet werden sollte, dass vor allem bei Billigfluggesellschaften ein kostenloser Check-In nur online angeboten wird: Passagiere, die am Flughafen einchecken, müssen unter Umständen Bearbeitungsgebühren für den Check-In bezahlen.

Nach erfolgtem Check-In wird die Bordkarte ausgestellt, welche zum Betreten des Flugzeugs berechtigt und auf welcher die Sitznummer sowie das Flughafengate und die Einstiegsuhrzeit angegeben werden. Passagiere, die mittels Online-Check-In einchecken, müssen die Bordkarte selbst ausdrucken und selbstverständlich mitnehmen – man kann die Bordkarte aber auch auf dem eigenen Smartphone herunterladen und dieses dann beim Boarding vorzeigen.

Bei einem Flug mit Zwischenstopps empfiehlt es sich, falls möglich, vor Antritt der Reise für alle Teilstrecken einzuchecken; man bekommt dann sogleich alle Bordkarten ausgehändigt und kennt somit bereits die Sitzplatznummern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Zwischenstopps zeitlich knapp bemessen sind – man spart sich so erneute Wartezeiten beim Check-In.

Fluglinien verwenden für die Ausstellung der Tickets Buchungsklassen, welche aussagen, welcher Tarif bei der Ausstellung des Tickets angewandt wurde. Von dieser Buchungsklasse ist es meist auch abhängig, ob und wie das unbenutzte Ticket storniert, umgebucht oder rückerstattet werden kann: Low-cost, also kostengünstige Flugtickets, sind in ihren Bedingungen in Bezug auf die Rückerstattung bei Stornierung und andere Änderungswünsche meist sehr restriktiv, währenddessen hochpreisige Tickets meist eine beinahe vollständige Rückerstattung und/oder kostenlose Umbuchung zulassen. Es ist daher immer ratsam, bei der Buchung des Tickets nach Möglichkeiten und Kosten für eine Umbuchung und Stornierung zu fragen. Grundsätzlich sollte jedoch bedacht werden, dass das Flugticket in der Regel nicht kostenlos storniert werden kann.

Außerdem sollte bei der Ticketbuchung beachtet werden, dass ein billiger Preis manchmal auch weniger Komfort bedeutet: Man bekommt das, was man bezahlt. Aufgegebenes Gepäck, mehr Beinfreiheit oder Mahlzeiten und Getränke werden bei Billigflügen meist nur gegen Aufpreis angeboten.

Zusammensetzung des Ticketpreises

Der Gesamtpreis des Tickets umfasst unter anderem auch verschiedene Steuern und Gebühren, welche im Endpreis gesondert ausgewiesen werden müssen. Bei einigen haben Passagiere das Recht auf deren Rückerstattung, wenn er/sie das Ticket storniert, da diese Beträge nur dann von der Fluggesellschaft abgeführt werden müssen, wenn der Passagier das Ticket tatsächlich in Anspruch nimmt. Somit kann ein Teil des Ticketpreises vom Passagier zurückgefordert werden, wenn freiwillig auf den Flug verzichtet wird.

Eine detaillierte Beschreibung der Zusammensetzung des Ticketpreises ist auf der Internetseite der italienischen Zivilluftfahrtbehörde (Ente Nazionale per L'Aviazione Civile - ENAC) in der „Carta dei Servizi del Passeggero“ auf S. 52 verfügbar.

Auf unserer Internetseite finden Sie außerdem einen kostenlosen Musterbrief:

Stornierung Flugticket – Erstattung Steuern und Gebühren
Der Gesamtpreis des Tickets umfasst unter anderem auch verschiedene Steuern und Gebühren, welche im Endpreis gesondert ausgewiesen werden müssen. Bei einigen haben Passagiere das Recht auf deren Rückerstattung, wenn er/sie das Ticket storniert, da diese Beträge nur dann von der Fluggesellschaft abgeführt werden müssen, wenn der Passagier das Ticket tatsächlich in Anspruch nimmt. Somit kann ein Teil des Ticketpreises vom Passagier zurückgefordert werden, wenn freiwillig auf den Flug verzichtet wird.

35.5 Kb


 

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Rücktrittskosten wenn unvorhersehbare, in der Versicherungspolizze vorgesehene Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall) den Reiseantritt der versicherten Person oder einer Risikoperson (z. B. Verwandte oder Mitreisende) verhindern. Häufig enthält die Reiserücktrittversicherung einen Selbstbehalt. Falls ein Flugticket eher teuer war oder es sich um ein nicht erstattbaresTicket handelt, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Weitere Informationen zu den Reiseversicherungen finden Sie auf unserer Internetseite: //www.euroconsumatori.org/de/reiseversicherungen.

Die Abflugzeiten

Die auf dem Flugticket angegebenen Uhrzeiten werden in der Regel eingehalten und falls es Änderungen geben sollte, muss die Fluggesellschaft die Passagiere informieren. Trotzdem sollten die Flugzeiten vor der Abreise entweder auf der Homepage des Flughafens oder auf jener der Fluglinie kontrolliert werden.

Bei Pauschalreisen sind die Flugzeiten in einigen Fällen nur vorläufig. Da es sich oft um Charterflüge handelt, könnten sich die Flugzeiten auch kurz vor der Abreise noch ändern.

Worauf man bei der Buchung achten sollte:

  • Bei der Flugbuchung muss immer der Name angeben werden, welcher auf Identitätskarte/Reisepass angeben ist (inklusive eventueller Zweit- bzw. Drittnamen!). Wenn der Name auf der Buchungsbestätigung nicht vollständig mit dem Namen auf dem Reisedokument übereinstimmt, verweigern einige Fluggesellschaft die Beförderung oder verlangen eine Bearbeitungsgebühr für die Namensänderung.
  • Achten Sie darauf, dass alle Namen richtig geschrieben sind! Ein Tippfehler kann teuer werden.
  • Auch das Datum sollte sorgfältig kontrolliert werden! Wer ein falsches Datum bestätigt (sei es Tag, Monat oder Jahr), wird je nach Bedingungen der Fluggesellschaft teure Umbuchungsgebühren für die Richtigstellung bezahlen müssen.
  • Achtung bei Zwischenstopps: kontrollieren Sie die Flughäfen und die Umsteigzeit. Die einzelnen Teilstrecken sollten immer zusammenhängend gebucht werden, denn nur so bleiben Ihre Fluggastrechte für die gesamte Strecke gewahrt, falls Sie einen Anschlussflug verpassen.

Weitere Informationen zu Ihren Fluggastrechten und kostenlose Musterbriefe finden Sie hier:

//www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flug
//www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationen

Was gilt als Flugticket?

Das Flugticket ist immer auf den Namen des Passagiers ausgestellt und kann nur von diesem verwendet werden. Das klassische Papierticket wurde bei Linienflügen vom sogenannten E-Ticket (elektronisches Ticket) ersetzt, mit welchem man vorab eine bezahlte Buchungsbestätigung erhält.

Ist man eingecheckt wenn man die Bordkarte hat?

Die mobile Bordkarte erhalten Sie nach dem mobilen Check-in oder auf Wunsch auch nach dem online Check-in. Nach der Bestätigung „Sie sind eingecheckt“ erhalten Sie die mobile Bordkarte als in-App direkt in die Bordkartenablage, per E-Mail oder als SMS-Link direkt auf Ihr Smartphone gesendet.

Sind Bordkarten Tickets?

Die Bordkarte ist ein Ticket, das alle Flugreisende für den Flug benötigen. Die gewöhnliche Bordkarte gibt es in Papierform, sie lässt sich am Flughafen einscannen und ermöglicht Dir eine Flugreise.

Wo ist mein Flugticket?

Die neuesten Informationen zum Flug finden Sie auf der Website der Fluggesellschaft, oder über www.checkmytrip.com oder www.tripcase.com oder www.viewtrip.com. Sie können auch die Ticketnummer und die Buchungsnummer der Fluggesellschaft finden, die innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung aktualisiert wird.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte