Kann ich zu jedem Zahnarzt gehen

Eine zweite Meinung ist grundsätzlich immer möglich. Hier helfen Krankenkassen und Zahnärzteschaft weiter. Auktionsportale bieten einen Preis-Überblick.

Eine zweite Meinung ist grundsätzlich immer möglich. Hier helfen Krankenkassen und Zahnärzteschaft weiter. Auktionsportale bieten einen Preis-Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jeder Versicherte hat das Recht auf eine zweite Meinung. Kosten fallen dabei nicht an.
  • Krankenkassen bieten dabei Unterstützung an, bei der Zahnärzteschaft gibt es seit 2005 das Zweitmeinungsmodell.
  • Auktionsportale können hilfreich sein, sagen jedoch nichts über die Qualität des Zahnarztes und den endgültigen Preis aus.

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Wann besteht ein Recht auf eine zweite Meinung?

Patienten haben ein Recht auf freie Arzt- und Klinik-Wahl und damit prinzipiell immer die Möglichkeit zu einer zweiten Meinung. Jeder Versicherte kann bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie einen anderen Arzt aufsuchen, um eine zweite Meinung zu bekommen. Weil Zahnbehandlungen oft mit einem hohen Eigenanteil verbunden sind, ist gerade hier ein zweiter Kostenvoranschlag sinnvoll.

Wie komme ich an eine zweite Meinung?

Patienten können direkt zu einem anderen Zahnarzt gehen oder Angebote der Krankenkassen nutzen, die ärztliche Zweitmeinungen teils mit eigenen Ärzten oder kooperierenden Zentren anbieten.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Zahnärztekammern haben 2005 das "Zweitmeinungsmodell" eingeführt. Speziell geschulte Zahnersatzgutachter prüfen die Art der vorgeschlagenen Therapie, also etwa ob ein Implantat besser ist als eine Brücke, und nehmen die Kosten unter die Lupe. Diese Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft helfen bei Fragen zu neuen Behandlungsmethoden, zu Behandlungsalternativen, zu Risiken und Kosten. Sie sind je nach KZV unterschiedlich erreichbar. Auch private Initiativen bieten einen Zweitmeinungsservice, sind aber teils kostenpflichtig.

Wie hilfreich sind Auktionsportale?

Bei verschiedenen Internetportalen können Patienten den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes hochladen und erhalten von registrierten Zahnärzten per Auktion Gegenangebote - oft deutlich preiswerter, allerdings ohne, dass der bietende Zahnarzt den Patienten   persönlich gesehen hat. Der Bundesgerichtshof entschied schon 2010, dass medizinische Auktionen mit geltenden Normen des Wettbewerbs- und Berufsrechts vereinbar sind. Die Stiftung Warentest prüfte solche Seiten 2006 und lobte die Vorteile des  Wettbewerbs. Allerdings sei es je nach Anbieter recht kompliziert, die Daten des Heil- und Kostenplans korrekt einzugeben.

Warum der Besuch so wichtig ist

Gesunde Zähne sind ein Stützpfeiler der ganzkörperlichen Gesundheit. Sind die Zähne nicht gesund, treten zahlreiche Folgeerkrankungen auf, die häufig gar nicht mit den Zähnen in Zusammenhang gebracht werden. Selbst, wenn keine akuten Beschwerden erkennbar sind, sollten regelmäßige Kontrollen die Zahngesundheit absichern.

Kann ich zu jedem Zahnarzt gehen

Bildquelle: Adobe Stock / zinkevych

Warum ist der Besuch beim Zahnarzt so wichtig?

Die gründliche Zahnreinigung alleine reicht nicht aus, um die eigenen Zähne möglichst ein Leben lang nutzen zu können. Nicht umsonst bieten die Krankenkassen kostenlose Zahnchecks an. Viele Zahnerkrankungen kann der Zahnarzt bereits im Vorfeld erkennen und behandeln, bevor wirkliche Beschwerden erkennbar sind. Ein Zahncheck ist für Erwachsene ein bis zwei Mal pro Jahr angebracht. Sollten zwischenzeitlich Beschwerden auftreten, ist der Gang zum Zahnarzt häufiger notwendig. Kontrolltermine beim Zahnarzt können zudem für eine gründliche Zahnreinigung genutzt werden. Bei einigen Menschen bildet sich sehr schnell Zahnstein, der mit einer herkömmlichen Zahnbürste nicht entfernt werden kann. Zahnstein begünstigt die Entwicklung einer Parodontose (Zahnfleischentzündung und Zahnfleischrückgang).

Zahngesundheit frühestmöglich fördern

Der vorsorgliche Besuch beim Zahnarzt ist nicht nur für Erwachsene wichtig, sondern auch für Kleinkinder, Kindergarten- und Schulkinder, sowie Menschen aller Altersklassen, die noch eigene Zähne oder Zahnersatz besitzen. Bei der Zahnvorsorge achtet der Zahnarzt bei den Kindern auf die Zahnentwicklung, ein eventuelles Kariesrisiko, krankhafte Veränderungen und der Einhaltung der Mundhygiene. Hinzu kommen noch Ernährungstipps und Empfehlungen zur Zahnhygiene.

Das eigenständige Putzen der Zähne kann sehr einfach sein, wenn es einmal richtig erlernt wurde. Erwachsenen, die bereits seit dem Kindesalter die Zähne falsch putzen, fällt die Umstellung auf eine neue Zahnputztechnik sehr schwer. Es ist daher besser, so frühzeitig wie nur möglich mit dem eigenen Kind zum Zahnarzt zu gehen, damit die Zahngesundheit von Anfang an kompetent gefördert werden kann. Zudem gibt es immer ein gutes Gefühl, wenn der Zahnarzt nicht nur unter Schmerzen aufgesucht wird, sondern auch, um ein Lob für gut gepflegte Zähne zu erhalten.

Wie oft sollte man zum Zahnarzt gehen?

Der Gang zum Zahnarzt ist keine Pflicht und liegt in der Eigenverantwortung von jedem einzelnen Menschen. Selbst wenn der Gang zum Zahnarzt für viele Patienten eine Qual ist, weil sie unter Ängsten leiden, sollte die Eigenverantwortung überwiegen. Sobald Zahnschäden vorhanden sind, können Speisen nicht mehr richtig gekaut werden. Die Verdauung beginnt aber bereits im Mund und nicht erst im Magen. Was an Nahrung im Mund von den Zähnen nicht gründlich zerkleinert und mit Speichel vermischt wird, kann im Magen oft nicht mehr richtig verdaut werden. Langfristig kann es so zu einer Mangelernährung kommen. Mangelernährung führt zu den unterschiedlichsten Beschwerden und Krankheiten, die vordergründig gar nicht mit den Zähnen in Verbindung gebracht werden.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, haben die Krankenkassen Bonushefte eingeführt, die am besten lückenlos geführt werden. Für Erwachsene ist einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt vorgesehen, bei Kindern ab sechs Jahren sollte die Kontrolluntersuchung zwei Mal im Jahr stattfinden, da deren Zähne noch nicht vollkommen ausgebildet sind. Die Milchzähne müssen erst noch ausfallen und durch die bleibenden Zähne ersetzt werden. In dieser Phase ist eine ausreichende zahnärztliche Betreuung von Vorteil, weil eventuelle Zahnschäden vor der endgültigen Entwicklung bereits behandelt werden können. Fehlstellungen bei neu durchgebrochenen Zähnen können bei einer Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt schnell erkannt und rechtzeitig kieferorthopädisch behandelt werden, damit das Risiko späterer Zahnschäden gemindert wird. Bei einem lückenlosen Bonusheft locken dann zudem noch Rabatte, wenn es später einmal zu einer unvermeidlichen Zahnbehandlung kommen sollte.

Raucher, Diabetiker, Schwangere und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem sollten häufiger den Zahnarzt aufsuchen, als Menschen, die sich gesund ernähren und eine intensive Mundhygiene betreiben. Wer sich nicht sicher ist, wie oft ein Zahnarztbesuch im persönlichen Fall angeraten ist, kann sich bezüglich dieser Fragestellung beim Zahnarzt umfassend beraten lassen.

Auch mit Zahnersatz regelmäßig zum Zahnarzt

Wer glaubt, dass nur Menschen zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen müssen, die noch eigene Zähne haben, täuscht sich. Selbst Menschen, die über einen kompletten Zahnersatz verfügen, sollten diesen regelmäßig kontrollieren lassen. Bei einem kompletten Zahnersatz darf auf Mundhygiene keinesfalls verzichtet werden. Es könnte ansonsten zu Druckstellen und Entzündungen im Mundraum kommen. Hinzu kommt, dass sich der Kiefer verändern kann, wenn eine Vollprothese getragen wird. Es ist daher angeraten, dass halbjährliche Kontrollen beim Zahnarzt durchgeführt werden, bei denen der Sitz und die Funktion der Prothese ärztlich kontrolliert werden. Die Bedürfnisse, der eine zahnärztliche Behandlung oder Kontrolle gerecht werden muss, sind in jedem Alter anders gestaltet.

Nicht nur bei Zahnschmerzen zum Zahnarzt

Eine wirkliche Regel, wie oft der Zahnarzt aufgesucht werden sollte, gibt es nicht. Bestenfalls wird das Bonusheft der Krankenkasse lückenlos geführt und die Ratschläge des behandelnden Zahnarztes ernst genommen. Ein Zahnarzt kann individuell entscheiden, wann die nächste Kontrolle oder Behandlung aus medizinischer Sicht vorgenommen werden sollte. Jedes Gebiss ist einzigartig, daher müssen sowohl Behandlungen, wie auch Kontrollen individuell vereinbart werden. Nur, wenn der Zahnarzt regelmäßig aufgesucht wird – dabei ist egal, ob Beschwerden vorliegen oder nicht – besteht die Chance, dass die eigenen Zähne bis zum Lebensende erhalten bleiben.

Je häufiger die Zähne kontrolliert werden, desto seltener muss eine Behandlung erfolgen. Auf diesem Weg kann die Angst vor dem Zahnarztbesuch irgendwann in Vergessenheit geraten. Schöne Zähne machen stolz, glücklich und gesund. Sie steigern das Selbstbewusstsein und die persönliche Ausstrahlung. Ein Zahnarztbesuch kann daher durchaus auch die persönliche Attraktivität steigern. Durch regelmäßige Kontrollen kann das Risiko teurer Zahnbehandlungen gemindert werden:

– wenn bereits bei den ersten Anzeichen einer Zahnerkrankung reagiert werden kann

– wenn regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt wird

– wenn die richtige Technik bei der Mundhygiene vom Zahnarzt erklärt wird

– wenn die Ernährung gesund und ausgewogen ist

Zahnärzte bohren nicht nur und setzen Füllungen ein, sie beraten ihre Patienten auch umfassend. Wer unter chronischen Beschwerden wie Migräne, Rückenschmerzen oder Herzbeschwerden leidet, sollte nicht nur den Hausarzt, Orthopäden oder Internisten aufsuchen, sondern auch den Zahnarzt. Für einige chronische Beschwerden können Entzündungen im Wurzelbereich der Zähne verantwortlich sein, die keine Zahnschmerzen verursachen. Es lohnt sich daher auch bei allgemeinen körperlichen Beschwerden, beim Zahnarzt vorstellig zu werden.

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Kann man auch zu einem anderen Zahnarzt gehen?

Patienten können direkt zu einem anderen Zahnarzt gehen oder Angebote der Krankenkassen nutzen, die ärztliche Zweitmeinungen teils mit eigenen Ärzten oder kooperierenden Zentren anbieten. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Zahnärztekammern haben 2005 das "Zweitmeinungsmodell" eingeführt.

Kann man spontan zum Zahnarzt?

Ist es in einem akuten Schmerzfall also möglich ohne Termin einen Zahnarzt aufzusuchen? Die Antwort lautet: JA! Als, Schmerzpatient kann man auch ohne einen Termin zum Zahnarzt. Zu empfehlen ist es allerdings, dass man vorher in der Praxis anruft und sich ankündigt um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Was passiert wenn man nicht jedes Jahr zum Zahnarzt geht?

Sollten Sie einen der regelmäßigen Termine in einem Jahr nicht wahrgenommen haben, haben Sie erst wieder Anspruch auf einen höheren Zuschuss bei Zahnersatz, wenn Sie mindestens in den fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine bei einer Zahnarztpraxis nachweisen können.

Wie kann ich meinen Zahnarzt wechseln?

Krankenkassen müssen ihren Versicherten den Wechsel des Zahnarztes bewilligen, wenn der Zahnersatz unbrauchbar oder eine Nachbesserung für die Betroffenen nicht zumutbar ist. Das sagen die Gerichte.