Kann man neben der Arbeit studieren?

Ein Nebenjob kann helfen, dein Studium zu finanzieren oder die Haushaltskasse aufzubessern. Idealerweise sammelst du dabei Erfahrungen, die auch für dein Studium relevant sind.

Was macht eine studentische Hilfskraft?

Studentische Hilfskräfte arbeiten neben dem Studium an der Hochschule. Sie helfen etwa dem Lehrpersonal, Seminare vorzubereiten, assistieren bei Experimenten oder erledigen Verwaltungsaufgaben. Meist werden sie nach Stunden bezahlt.

Tipp: Versuche, eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft in deinem Institut oder deiner Fakultät zu finden. Das hilft dir im Studium und bei der Jobsuche später.

Was macht eine Werkstudentin oder ein Werkstudent?

Als Werkstudentin oder Werkstudent arbeitest du neben dem Studium in einem Unternehmen. Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Grenze gilt nicht in den Semesterferien. Optimal ist es, wenn deine Aufgaben inhaltlich mit dem Studium zu tun haben. So kannst du theoretische Kenntnisse in der Praxis anwenden. Außerdem erhältst du frühzeitig Bezug zum späteren Berufsleben.

Gut zu wissen: Einige Studierende schreiben ihre Abschlussarbeit als Werkstudentin oder Werkstudent in einem Unternehmen. Wenn du Glück hast, kann das im Anschluss sogar zu einer Beschäftigung führen.

Was ist ein Minijob?

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen. Es gibt 2 Arten von Minijobs: Beim 520-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 520 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn. Beim kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres drei Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Nachteile bestehen beim Rentenanspruch und bei den Sozialversicherungen.

Weitere Informationen findest du im Lexikonartikel Minijob.

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Kurzfristig beschäftigt bist du, wenn dein Job auf 70 Tage oder 3 Monate im Jahr befristet ist. Die Höhe des Verdienstes sowie die geleisteten Arbeitsstunden sind dabei unerheblich. Außerdem fallen keine Abgaben für die Sozialversicherung an. Allerdings musst du Lohnsteuer zahlen.

Gut zu wissen: Diese Art der Beschäftigung wird oft für Tätigkeiten in den Semesterferien gewählt.

Wie finde ich einen Nebenjob?

An vielen Hochschulen gibt es eine eigene Jobvermittlung für Studierende.

Möchtest du an der Hochschule arbeiten, solltest du einen Blick auf Schwarze Bretter oder die Homepage des jeweiligen Institutes werfen. Weil ein persönlicher Kontakt immer hilfreich ist: Sprich einfach Studierende an, die bereits als Hilfskraft arbeiten.

Suchst du einen Job in der Gastronomie oder in einem Unternehmen als Werkstudentin oder - student, kannst du dich dabei von deiner Arbeitsagentur unterstützen lassen.

In der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit – der Jobsuche – kannst du selbst nach Stellen suchen: Jobsuche

Auf der Website der Haushaltsjobbörse kannst du speziell nach Minijobs suchen: Die Haushaltsjobbörse.

Wann besteht Anspruch auf Mindestlohn?

Grundsätzlich hast du auch als Studentin oder Student Anspruch auf derzeit 12 Euro Mindestlohn. Ausnahmen sind:

  • im Lehrplan deines Studiengangs vorgeschriebene Praktika und
  • Praktika zur Berufsorientierung, die nicht länger als 3 Monate dauern.

Ob bei deinem Praktikum der Mindestlohn zu zahlen ist, kannst du am einfachsten mit dem Klickpfad Mindestlohn und Praktikum überprüfen.

Welche Grenzwerte muss man beachten?

Wenn du zu viel arbeitest oder zu viel verdienst, kann dich das am Ende Geld kosten. Deshalb solltest du die wichtigsten Grenzwerte immer im Auge haben:

 Was?Grenzwert?
  BAföG Freibetrag: 520 Euro pro Monat
  Familienversicherung Höchstens 470 Euro (Bei kurzfristigem Minijob darf auch mehr verdient werden)
  Studentische Pflichtversicherung

Nicht mehr als 20 Stunden Arbeit pro Woche; Ausnahmen:
zum Beispiel vorlesungsfreie Zeit

  Steuern Grundfreibetrag: 9.984 Euro  
Kindergeld Im Masterstudium: nicht mehr als 20 Stunden pro Woche

Wo gibt es mehr Infos?

  • Die Minijob-Zentrale informiert über das Thema Studierende als Minijobber.
  • Auf studienwahl.de kannst du viele weitere Informationen rund um das Thema Jobben nachlesen.
  • Weitere Tipps und Erfahrungsberichte findest du bei abi.de.
  • Informationen zum Jobben neben dem Studium bieten auch die Studentenwerke.

Kann man gleichzeitig Vollzeit arbeiten und studieren?

Vollzeit arbeiten und studieren: Geht das? Ja, das geht. Allerdings nur wenn du nicht auch Vollzeit studierst. Du darfst als Student in der regulären Studienzeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Wie kann man neben der Arbeit studieren?

Vollzeit arbeiten und nebenbei studieren: Die Möglichkeiten.
Abendstudium. Ein Abendstudium kommt einem klassischen Studium wohl am nächsten. ... .
Fernstudium. Bei einem Fernstudium genießen Studierende deutlich mehr Flexibilität als bei einem berufsbegleitenden Präsenzstudium. ... .
Blended Learning. ... .
Studium in Teilzeit..

Was passiert wenn ich Vollzeit arbeite und studiere?

RE: Vollzeitstudium + Vollzeitjob = Probleme? Zunächst einmal: du darfst neben dem Studium so viel arbeiten und verdienen wie du möchtest. Solange du immatrikuliert bist ändert sich dadurch nichts an deinem Studierendestatus an deiner Uni oder Hochschule.

Kann mir mein Arbeitgeber ein Studium verbieten?

Obwohl Arbeitgeber das nebenberufliche Studium an sich nicht verbieten können, können sie Hürden stellen. Beispielsweise lehnen manche Arbeitgeber konsequent Anfragen auf Freistellung ab, wenn die freien Tage für Lern- und Präsenzphasen benötigt werden.