Abweichende HalterschaftDer Begriff abweichende Halterschaft bezeichnet einen Zustand in der Kfz-Versicherung, bei dem der Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person wie der Fahrzeughalter ist. Mit dieser Abweichung gehen Versicherer der Branche unterschiedlich um, sodass es hier zu höheren Beiträgen ebenso wie zu einem Nichtzustandekommen des Versicherungsvertrages kommen kann. Show
Die abweichende Halterschaft findet in der Praxis häufige Anwendung. Ein klassischer Fall sind beispielsweise Familien, wo sich der Sohn bzw. die Tochter erstmals ein Auto leistet und somit zu Fahrzeughalter wird, ein Elternteil jedoch selbst nicht fährt und somit möglicher über viele Jahre hinweg keinen Schaden mit einem Kfz anrichten konnte. In diesem Fall erfolgt die Einstufung des Elternteils in der Versicherung zu einem deutlich günstigeren Tarif, als es der Nachwuchs aufgrund seiner schadenfreien Jahre erreichen könnte. Abweichende Halterschaft bei Kfz-VersicherungenDie abweichende Halterschaft - grundlegende Begriffe und DefinitionenBei einem Großteil der Fahrzeuge im deutschen Straßenverkehr ist die Situation eindeutig geklärt: Eine Person erwirbt ein Auto, das sie auch regelmäßig nutzt und auf ihren Namen zulässt. Der Besitzer und Halter des Fahrzeugs sind somit ein und dieselbe Person. Üblich ist zudem, dass der Halter zum Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung wird, indem er für das entsprechende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht bzw. eine Teilkasko oder Vollkasko abschließt. Wird eine andere Person zum Versicherungsnehmer, weicht dieser folglich vom Halter ab. Aus diesem Verhältnis lässt sich noch nicht herleiten, wer das Fahrzeug hauptsächlich nutzt. Komplizierter kann sich die Situation gestalten, wenn der Halter nicht identisch mit dem Besitzer des Fahrzeugs ist. Hier wird genauer auf die sogenannte Verfügungsgewalt geschaut. Als Verfügungsgewalt wird die Möglichkeit bezeichnet, regelmäßig auf das entsprechende Fahrzeug zurückgreifen zu können, also die klassische Eigenschaft, die man dem Fahrzeughalter zuschreibt. Umgekehrt kann eine andere Person ein Auto gekauft haben, z. B. ein Elternteil für ein volljähriges Kind, wodurch sie zu einem Eigentümer ohne zwingende Verfügungsgewalt wird. Der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass Versicherungsnehmer und Beitragszahler in der Kfz-Haftpflicht bzw. Teilkasko oder Vollkasko abweichen können. So kann sich der Halter zur Abbuchung der Versicherungskosten von seinem Konto einverstanden erklären, ohne dass er deshalb gleich als Versicherungsnehmer auftritt. Für wen eine abweichende Halterschaft lohntDie abweichende Halterschaft ist eine beliebte Vertragsoption für Fahranfänger. Diese bringen aufgrund der fehlenden Erfahrungen im Straßenverkehr große Risiken für die Versicherer mit sich, weshalb die Beiträge in Kfz-Haftpflicht und den Kaskoversicherung zunächst sehr hoch ausfallen. Durch die abweichende Halterschaft wird dieser Umstand verhindert. Als Versicherungsnehmer tritt in diesem Fall ein fahr erfahrener Elternteil auf, dass das Auto als Zweitwagen anmeldet. Der Nachwuchs bleibt in dieser Situation Halter und besitzt die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, formal versichern jedoch die Eltern des Wagnis. Ob sie beim Versichern die Kosten für Haftpflichtschutz, Teilkasko oder Vollkasko selbst zahlen oder dies der Fahranfänger macht, ist innerhalb der Familie abzuklären. Auch in anderen Fällen kann sich eine abweichende Halterschaft lohnen, z. B. zwischen Eheleuten oder bei eingetragenen Partnerschaften. Hier muss nicht zwingend ein Fahranfänger gegeben sein, in jedem Fall wird durch die Entscheidung für die abweichende Halterschaft eine Kostenersparnis beim Versichern angestrebt. Die abweichende Halterschaft in der modernen Kfz-VersicherungNicht jede Autoversicherung bestraft die abweichende Halterschaft auf diese Weise, bei manchen Gesellschaften fällt der Malus zudem gering aus und macht einen Vertragsabschluss weiterhin lohnenswert. Bei einem Vergleich der Kfz-Versicherungen im Vergleichsrechner sollte gezielt geschaut werden, wie verschiedene Versicherer mit der Situation abweichender Halter und Versicherungsnehmer umgehen. Da eventuell von einer Zweitwagenregelung profitiert werden soll, ist für eine kostenoptimierte Absicherung also sogar der Anbieterwechsel für das Erstfahrzeug ein lohnenswerter Schritt. Umfangreiche Informationen und der rechnerische Vergleich helfen hier bei der optimalen Entscheidung. Den meisten Versicherungsgesellschaften ist das Risiko durch die abweichende Halterschaft bewusst, weshalb einige Konzerne sie gänzlich nicht erlauben - nicht nur die potenziell höhere Gefahr von Schäden durch einen unerfahrenen Fahrzeughalter soll auf diese Weise gebannt werden. Die Situation selbst kann Versicherungstechnisch zudem noch komplizierter werden, wenn der regelmäßige Fahrer des Fahrzeugs weder der Versicherungsnehmer noch der Halter des Kfz ist. All diese Probleme fließen in die Tarifierung der meisten Versicherer im Kfz ein und sorgen dafür, dass die abweichende Halterschaft meist mit etwas höheren Jahresbeiträgen eingestuft wird, sofern ein entsprechender Tarif überhaupt angeboten wird. Schränkt sich im Umkehrschluss die Zahl der Fahrenden mit dem Kfz ein, beispielsweise nur auf den Versicherungsnehmer oder dessen Lebenspartnern, kann bei vielen Versicherern mit Abschlägen im Jahrestarif gerechnet werden. Können Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sein?Jeder zugelassene Pkw in Deutschland hat einen Fahrzeughalter und einen Versicherungsnehmer. Oft handelt es sich hierbei um dieselbe Person – muss es aber nicht. Denn Halter und Versicherungsnehmer können auch voneinander abweichen. Der Unterschied ist vor allem für die Kfz-Versicherung wichtig.
Kann ich mein Auto auf mich anmelden und auf jemand anderen versichern?Auch wenn Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich sind, kann das Auto per Vollmacht zugelassen werden. Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.
Können Fahrzeughalter und Besitzer unterschiedlich sein?Der Vater ist beispielsweise als Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde als Fahrzeughalter eingetragen, Fahrer ist sein Sohn. Ob der Halter auch gleichzeitig Eigentümer ist, spielt hingegen keine wesentliche Rolle, da der Wagen geleast sein könnte und dann entweder Eigentum der Bank oder des Herstellers ist.
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