Kfz steuer lkw bis 3 5 tonnen

Gute Nachricht für viele Gewerbetreibende: Dank einer Änderung des Gesetzes gibt es nun Steuererleichterungen für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Das ist Teil der neuen Kfz-Verordnung, die Pkw jetzt wie Lkw besteuert und erhebliche Steuern spart. Was Sie nun wissen müssen, lesen Sie hier.

Für viele Handwerker sowie Transport- und Kurierunternehmen waren geänderte Kfz-Steuerbescheide in den letzten zwei Jahren ein großes Ärgernis. Der Fiskus verlangte zum Teil erhebliche Mehrkosten pro Fahrzeug – in einigen Fällen mehrere Hunderte Euro. Der Grund: Eine Sonderregelung im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Diese sah vor, leichte Nutzfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen wie Pkws zu besteuern. Das hat sich, zum Glück für alle Betroffenen, mit der Streichung des Paragraph § 18 Abs. 12 KraftStG verändert. Der Kleintransporter bis 3,5 Tonnen gilt seitdem 23. Oktober 2020 wieder als Lkw. Unternehmer müssen durch diese Regelung weniger Kfz-Steuer für ihre Lieferfahrzeuge bezahlen.

Rückwirkende Steuererstattung

Die gute Nachricht vorweg: Alle erhöhten Kfz-Steuerbescheide sollen nun automatisch und rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes geändert werden. So lautet eine aktuelle Mitteilung des Zolls. Anders als vorher müssen Betroffene keinen Einspruch mehr einlegen. 

Das ist selbst dann der Fall, wenn der Bescheid noch nicht bei HalterInnen eingetroffen sein sollte. So kann es wegen einer Softwareumstellung immer noch Verzögerungen bei der Ausstellung der Papiere geben. Fakt ist, dass die Besteuerung nun nach den geltenden Regelungen für die Zulassung des Fahrzeugs als Lkw erfolgen wird. Zum Vorteil für alle UnternehmerInnen.

Rückblick: Deshalb gab es die Sonderregelung

Seit 2012 bestand die Sonderregelung, die Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und mit mehr als drei Sitzen steuerrechtlich als Pkw einstufte. So wollten die Behörden die steuerlichen Begünstigungen von Pick-ups und großen Geländewagen einschränken. Waren die Fahrzeuge überwiegend zur Personenbeförderung angeschafft worden, wurde automatisch der höhere Steuersatz fällig. 

Dabei kam es insbesondere auf das Verhältnis von Ladefläche zum restlichen Fahrzeug an. Doch es zeichnete sich ein Problem ab, weil der Zoll die Regelung häufig ignorierte. Das hat sich 2018 schlagartig geändert. Die Behörde glich die Angaben der Straßenverkehrsbehörden mit einer Filtersoftware ab. Die Folge: es kam zu massenhaft korrigierten und teils auch fehlerhaften Steuerbescheiden – zum Nachteil der Gewerbetreibenden.

Nachzahlungen und Einsprüche

Mit den fehlerhaften Steuerbescheiden hatten viele Fachkräfte plötzlich unerfreuliche Post im Briefkasten mit Forderungen der Nachzahlung. Wer den Zahlungen entgehen wollte, musste daraufhin Einspruch einlegen. 

Das gipfelte in der behördlichen Anweisung, entweder Fahrzeuge aufwändig umzubauen oder Gutachten einzuholen. Beides mit war mit hohem finanziellen Aufwand verbunden. Die Fahrzeuge sollten beim Zoll vorgeführt werden, um nachzuweisen, dass das Flächenverhältnis des Fahrzeugs eine Besteuerung als Lkw zulässt. 

In den meisten Fällen wurden die Voraussetzungen für die Einstufung als Pkw überhaupt nicht erfüllt. In langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen mussten sich die Betroffenen gegen die Bescheide zur Wehr setzen. Dieser Zustand sorgte für Unmut und Ärger bei vielen Unternehmen.

Einspruch adé – Unternehmen profitieren von der niedrigeren Besteuerung

Dank der neuesten Gesetzesänderung ist nicht mehr mit Stress seitens der Behörden zu rechnen. Im Gegenteil: Mitarbeitende mit leichten Nutzfahrzeugen sparen künftig nicht nur einiges an Steuern für ihren Kleinlaster – sondern diesmal auch ganz mühelos. Künftig soll die Kfz-Steuer für diese Fahrzeuge nach den günstigeren Lkw-Steuersätzen berechnet werden. Ganz ohne Vorführung beim Zoll.

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Nora Emig

Wie hoch ist die Kfz

Beispiel Berechnung Nutzfahrzeugsteuer Ein Nutzfahrzeug ist für das Gesamtgewicht von 2.500 kg zugelassen, das sind 10 200 kg-Schritte zu 11,25 Euro und 3 angefangene 200 kg-Schritte zu 12,02 Euro. Die Steuer beträgt dann 10 x 11,25 Euro plus 3 x 12,02 Euro = 148,56 Euro, also nach KraftStG abgerundet 148 Euro.

Was bringt mir eine Lkw Zulassung?

Ein Vorteil der LKW-Zulassung wird im Zusammenhang mit der Kfz-Steuer deutlich. Denn hier sind die Beträge für Nutzfahrzeuge üblicherweise deutlich geringer. Um mit einem LKW Steuern zu sparen, ist die Einstufung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle wichtig.

Was spart man bei Lkw Zulassung?

Besondere Fahrzeuge als Lkw zulassen Jährlich sind 1777 Euro Kfz-Steuer zu zahlen, wenn der Hummer als Pkw zugelassen wird. Als Lkw fallen nicht einmal 290 Euro an - eine Ersparnis von 1487 Euro pro Jahr.

Was kostet ein T5 mit Lkw Zulassung an Steuern?

Hier die aktuellen Jahressteuersätze für einige T5 Modelle: VW T5 Multivan 2.5 TDI aus 2009 = 386 Euro pro Jahr. VW T5 Multivan 2.0 TDI aus 2010 = 372 Euro pro Jahr. VW T5 Multivan 3.2 V6 bis 2009 = 216 Euro pro Jahr.

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