Show Kinderfreibeträge verringern Ihre Einkommensteuer. Kinderfreibeträge können Sie auch für volljährige Kinder (ab 18 Jahren) geltend machen. Dafür müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, die auch für minderjährige Kinder gelten. Zusätzlich muss Ihr Kind wenigstens einer der unter Voraussetzungen genannten Gruppen angehören. Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Zuständige BehördenZuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes. Finanzamt Charlottenburg(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Charlottenburg) Finanzamt Friedrichshain-KreuzbergFinanzamt LichtenbergFinanzamt Marzahn-HellersdorfFinanzamt Mitte/Tiergarten(zuständig für Mitte - Nur für Ortsteile Mitte und Tiergarten) Finanzamt NeuköllnFinanzamt Pankow/Weißensee(zuständig für Pankow - Nur für die Ortsteile Pankow und Weißensee) Finanzamt Prenzlauer Berg(zuständig für Pankow - Nur für den Ortsteil Prenzlauer Berg) Finanzamt ReinickendorfFinanzamt Schöneberg(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Schöneberg) Finanzamt SpandauFinanzamt Steglitz(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Steglitz) Finanzamt Tempelhof(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Tempelhof) Finanzamt Treptow-KöpenickFinanzamt Wedding(zuständig für Mitte - Nur für den Ortsteil Wedding) Finanzamt WilmersdorfZu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Wilmersdorf Finanzamt Zehlendorf(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Zehlendorf)
Wann ändert sich der Kinderfreibetrag?2022 wurde zunächst keine Erhöhung des Kinderfreibetrages vorgenommen, jedoch anschließend im laufenden Jahr rückwirkend. So stieg der Kinderfreibetrag in 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro je Elternteil.
Wie lange wird ein Kind steuerlich berücksichtigt?Über 18 Jahre alte Kinder werden grundsätzlich bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt. Darüber hinaus werden Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Was bedeutet Kinderfreibetrag 0 0?Sofern Ihr Kind nicht älter als 18 Jahre alt ist, hat jedes Elternteil Anspruch auf einen Freibetrag von 0,5 – also jeweils die Hälfte des gesamten Kinderfreibetrages. Das gilt auch für Alleinerziehende und nicht verheiratete und getrennt veranlagte Eltern.
Warum wird der Kinderfreibetrag nicht angerechnet?In den letzten zwölf Monaten haben Sie aber insgesamt 2.628 Euro Kindergeld für Ihren Sohn bekommen – das ist mehr, als Sie durch den Kinderfreibetrag sparen. Der Freibetrag ist also finanziell ungünstiger für Sie. Deshalb rechnet der Finanzbeamte für Sie nicht mit dem Kinderfreibetrag.
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