Hallo, meine Tochter fliegt in 2 Wochen mit ihrem Freund in die Türkei. Ihr Freund ist polnischer Staatsbürger und lebt in Deutschland. Bei der Buchung wurde uns gesagt, das er ohne Probleme einreisen kann. Jetzt haben wir gelesen, das er ein Visum benötigt. Show
Meine Fragen: Stimmt das ? Wenn ja, kann er das Visum auf dem Flughafen in Antalya kaufen.? Was kostet das ? Kann uns jemand weiter helfen, es ist ja nun ziemlich dringend ! Vielen Dank! Reisepass erforderlichRückflugticket erforderlichVisum erforderlichSchweizNeinNeinNeinÖsterreichNeinNeinNeinDeutschlandNeinNeinNeinTürkeiJaJa2Andere EU-LänderNein/1NeinNein ReisepässeAllgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein. Personalausweise/IdentitätskartenU. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)). Hinweis zum ReisepassPolen ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Reisepass- und Visa HinweiseAchtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen. VisaEin Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz. KostenSchengen-Visum: Flughafen-Transitvisum: 80,00 € Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 € Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 € Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €
Visaarten und kostenEinreisevisum (Kurz- und Langzeitvisum), Transit- und Flughafentransitvisum. Gültigkeit6 Monate ab Ausstellungsdatum. TransitAnsonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über alle nötigen Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum. Antragstellung anPersönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen). Für die Beantragung eines Schengenvisums oder eines nationalen Langzeitvisums ist eine vorherige Online-Registrierung nötig. AntragsunterlagenJe nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum: (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen bzw. das Ziel des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen bzw. belegen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Visumgebühr in bar bei der Beantragung im Konsulat. (f) 2 biometrische farbige Passbilder (3,5 x 4,5 cm). (g) 1 ausgefülltes Antragsformular auf secure.e-konsulat.gov.pl/. Schengen-VisasStaatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. BearbeitungsdauerBis zu 14 Werktage, in Einzelfällen auch länger. Ausreichende GeldmittelReisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen. Als Bestätigung über die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zum Bestreiten der Einreise- und Aufenthaltskosten (z. B. für Touristen 100 Zl pro Tag für Aufenthalte, die länger als 3 Tage dauern; für einen Aufenthalt bis zu 3 Tagen mindestens 300 Zl, mit bezahltem Aufenthalt, z.B. Hotelbuchung 20 Zl pro Tag, aber nicht weniger als 100 Zl) gelten Bargeld, Reiseschecks, Bescheinigung aus einem Geldinstitut oder eine in Polen im Wojewodschaftsamt registrierte Einladung. AnmeldepflichtAusländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von vier Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen. Ausländer (auch EU-Bürger) sind dazu verpflichtet, eine Aufenthaltsregistrierung beim zuständigen Wojewodschaftsamt der Abteilung für Aufenthaltslegalisation vorzunehmen, wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert. EinreisedokumenteAusreichende Geldmittel. AufenthaltsverlängerungEU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Polen aufhalten wollen, müssen ihren Aufenthalt persönlich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vor Ablauf der 3 Monate registrieren lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Einreise mit KindernDeutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Personalausweis Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis. Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine schriftliche Reiserlaubnis der Sorgeberechtigten / Eltern mit sich zu führen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit HaustierenDie Einfuhr von Papageien ist untersagt. In speziellen Fällen kann eine Sondergenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Vögel aus Ländern, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, dürfen nicht eingeführt werden. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden. Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt. Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen. Botschaften und KonsulateBotschaft der Republik PolenKonsulat in Zürich. Telefon: +41 (31) 358 02 02. Website: http://www.berno.msz.gov.pl/de/ Adresse: Elfenstrasse 20 a, 3015 Bern Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.15-16.15 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Di, Do, Fr 09.00-13.00 Uhr. Botschaft der Republik PolenHonorarkonsulate in Graz, Innsbruck, Linz, Klagenfurt und Salzburg. Die Konsularabteilung befindet sich in der Auhofstraße 19B (Parallelstraße). Telefon: +43 (1) 870 15 100. Konsularabteilung: +43 (1) 870 15 128. Website: http://www.wieden.msz.gov.pl/de Adresse: Hietzinger Hauptstraße 42c, 1130 Wien Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo 12.00-17.00 Uhr und Di, Mi, Do, Fr 08.30-13.30 Uhr. Konsularabteilung der BotschaftTelefon: +49 (30) 22 31 30. Website: http://berlin.msz.gov.pl/de/ Adresse: Richard-Strauss-Straße 11, 14193 Berlin Geschäftszeiten: Mo, Mi, Do, Fr 09.00-14.00 Uhr, Di 13.00-18.00 Uhr. Botschaft der Republik PolenGeneralkonsulate in Hamburg, Köln und München. Honorarkonsulate in Leipzig und Schwerin. Telefon: +49 (30) 22 31 30. Website: http://www.berlin.msz.gov.pl/de Adresse: Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin Geschäftszeiten: Bürostunden: Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr. Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr 09.00-14.00 Uhr, Di 13.00-18.00 Uhr. Wo kann man mit polnischen Ausweis reisen?Reisen ohne Visum für Bürger von Polen. Belgien.. Bulgarien.. Deutschland.. Estland.. Lettland.. Liechtenstein.. Litauen.. Österreich.. Welche Länder brauchen für Türkei ein Visum?Wenn Sie die Staatsangehörigkeit von Deutschland, Österreich, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches oder eines (anderen) Landes der Europäischen Union haben, benötigen Sie seit 2020 kein Visum mehr. Seitdem sind die Informationen auf dieser Website zum Visum für die Türkei nicht mehr aktualisiert worden.
Welche Länder dürfen ohne Visum in die Türkei?Einreisebestimmungen für die Türkei
Die Einwohner vieler europäischen Länder – darunter auch deutsche Staatsbürger – können ohne Visum in die Türkei einreisen. Diese Regelung gilt unter anderem für Staatsangehörige aus Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, der Niederlande, Schweden und der Schweiz.
Welche Papiere braucht man für Türkei Urlaub?Für Europäer/-innen reicht es meistens aus, einen Personalausweis vorweisen zu können. Beachten Sie jedoch dass Ihr Reisepass ab dem Zeitpunkt Ihrer Einreise in die Türkei noch mindestens 150 Tage gültig sein muss. Wenn das nicht der Fall ist, kann Ihnen die Einreise in die Türkei verweigert werden.
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