Muss man BAföG zurückzahlen wenn man Ausbildung macht

Ob zu Beginn der Ausbildung oder bereits wenn du mittendrin bist, einen Antrag kannst du beim BAföG Amt immer stellen. Die finanzielle Unterstützung kann dich in deinem beruflichen und privaten Alltag unterstützen. Bei der Antragsstellung kommt es auf unterschiedliche Faktoren an – Jobs-regional liefert dir alles rund um das Thema BAföG während der Ausbildung.

Muss man BAföG zurückzahlen wenn man Ausbildung macht

BAföG Ausbildung – Infos zur Unterstützung während der Ausbildung

Inhaltsverzeichnis:

  1. Definition: BAföG in der Ausbildung
  2. Voraussetzungen fürs Bafög
  3. Höhe des BAföG
  4. BAföG-Antrag
  5. BAföG vs. BAB vs. Bildungskredit
  6. BAföG Rückzahlung
  7. Schüler BAföG
  8. Fazit

1. BAföG in der Ausbildung

Muss man BAföG zurückzahlen wenn man Ausbildung macht

Was ist BAföG überhaupt?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, dient als finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse. Voraussetzung muss der Besuch einer Berufsfachschule, Fachoberschule, Abendgymnasium oder Kolleg und der Erstausbildung sein. Neben Schülern profitieren auch Studierende an Universitäten, Hochschulen und Akademien vom BAföG.

Der Betrag unterscheidet sich aufgrund zahlreicher Faktoren. Hauptaugenmerk ist die finanzielle Lage von deinen Eltern und dir. Hinzu kommen die jeweilige Ausbildung und die persönlichen Lebensumstände.

  • Bis wann bekommt man BAföG?

    Zu Beginn der Ausbildung darf man nicht älter als 29 Jahre sein und wenn man ein Masterstudium anstrebt nicht älter als 34. Ausnahmen gibt es jedoch immer, beispielsweise wenn man aus familiären Gründen gehindert wurde die Ausbildung früher aufzunehmen.

  • Wie lange wird Bafög rückwirkend gezahlt?

    Nur mit einem gestellten Antrag erhält man rückwirkend Geld. Es gilt dabei das Datum des Antrags egal zu welchem Zeitpunkt des Studiums oder der Ausbildung man den Antrag stellt. Es wird nicht rückwirkend auf Studiums- oder Ausbildungsbeginn gerechnet.

  • Wann bekommt man elternunabhängiges BAföG?

    Elternunabhängiges BAföG erhalten Personen wo der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder diese gehindert sind Geld ins Inland zu überweisen. Ebenso für die Ausbildung an einem Kolleg, für Azubis über 30 und Personen die zu Beginn der Ausbildung bereits fünf Jahre nach ihrem 18. Lebensjahr erwerbstätig waren.

Weitere hilfreiche Fragen und Antworten bezüglich BAFöG gibt es hier.

2. Voraussetzungen fürs BAföG

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um BAföG zu bekommen?

Um eine Zusage zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Sie sind für alle Anträge gültig und können nur für Sonderregelungen umgangen werden.

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Muss man BAföG zurückzahlen wenn man Ausbildung macht

Trotz der Voraussetzungen kann man keine Festlegung über eine Zusage des BAföG Satzes machen. Beispielsweise kann ein Studierender mit Eltern die zusammen 35.000 EUR im Jahr verdienen genauso BAföG bekommen wie ein Studierender dessen Eltern 24.000 EUR verdienen. Aufgrund des unterschiedlichen Einkommens wird sich der daraus entstehende BAföG-Betrag unterscheiden.

Liste der Voraussetzungen fürs Bafög

  1. Erstausbildung
  2. Schulische Ausbildung
  3. Einkommen der Eltern
  4. Kontostand des Schülers
  5. Persönliche Lebensumstände

3. Höhe des BAföG

Wie hoch fällt das BAföG aus?

Wenn du noch nicht 25 bist, dann erhalten deine Eltern Kindergeld. Diesen Betrag können sie dir während deiner Ausbildung überweisen und du musst den Betrag nicht beim BAföG Antrag angeben.

Was allerdings eine Rolle spielt, ist deine Ausbildungsvergütung. Durch die Vergütung soll dein Lebensunterhalt während der Ausbildung sichergestellt werden.

Die Höhe des BAföG-Betrags steigt regelmäßig an da sich der Betrag an den Mieten und den Lebensunterhaltungskosten in Deutschland orientiert. Dementsprechend erhöhen sich der Wohnzuschlag sowie der Grundbedarf innerhalb des BAföG-Betrags. Diese Beträge werden Bedarfssätze genannt. Je höher die Lebensunterhaltungskosten, desto höher der BAföG-Bedarfssatz.

Der Höchstsatz der Bedarfsätze variiert je nach Ausbildungsstätte. Seit 2020 beträgt er für Azubis 689 EUR pro Monat und für Studierende 853 EUR. Die Hälfte des Bedarfssatzes, egal wie hoch, wird dem Antragssteller als Zuschuss zukommen, der anderen Teil als zinsloses Darlehen.

Konkretes Beispiel:

Wenn ein Azubi seit Beginn seiner Ausbildung monatlich 689 EUR erhält, dann wurde er am Ende seiner dreijährigen Ausbildung mit insgesamt 24.804 EUR unterstützt. Das bedeutet ihm wurden 12.402 EUR als Zuschuss geschenkt und er hat 12.402 EUR als Darlehen erhalten. Somit muss er bei der Rückzahlung 12.402 EUR tilgen.

4. BAföG-Antrag

Der Antrag kann bei einem BAföG-Amt gestellt werden. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass es je nach Ausbildungsart unterschiedliche Beratungsstellen gibt. So wenden sich Studierende und Studieninteressierte an das Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule. Auszubildende stellen ihren Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung der Kreis- oder Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder des Antragsstellenden. Das Amt listet detailliert auf, welche Informationen du angeben musst.

Um einen BAföG-Antrag zu stellen, müssen Formblätter ausgefüllt werden. Insgesamt gibt es acht Formblätter. Nicht jedes Formblatt ist relevant für jeden Antrag. Trotzdem solltest du wissen, wann welches Formblatt benötigt wird. Wir haben für dich einen Überblick aufgelistet welche Informationen von welchem Formblatt abgefragt werden. Falls du dir ein Formblatt mal genauer anschauen willst, kannst du dir die Dokumente online anschauen oder dir einen Termin bei einer Sachbearbeiterin organisieren.

Übersicht der Antragsformulare

BezeichnungAntragsartInhaltFormblatt 1Antrag auf AusbildungsförderungErstantrag/ FolgeantragAngaben über personenbezogene DatenAnlage 1 zu Formblatt 1Schulischer und beruflicher WerdegangErstantrag/Unterbrechung der Ausbildung/Antrag auf Förderung im AuslandAngaben über besuchte (Hoch-) Schulen und/oder besuchte AusbildungsstätteAnlage 2 zu Formblatt 2Zusatzblatt für den KinderbetreuungszuschlagErstantrag/Unterbrechung der Ausbildung/Antrag auf Förderung im AuslandAngaben über eigene Kinder und/oder im Haushalt lebende KinderFormblatt 2Bescheinigung nach § 9 BAföGErstantrag/ FolgeantragAngaben über die Ausbildungsstätte; anstatt Formblatt kann Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG eingereicht werdenFormblatt 3EinkommenserklärungErstantrag/FolgeantragAngaben über das Einkommen des Vaters und der Mutter; Formblatt 3 muss zweimal ausgefüllt werden (1x Mutter, 1x Vater)Formblatt 4EinkommenserklärungErstantrag/FolgeantragAngaben über das Einkommen des Vaters und der Mutter; Formblatt 3 muss zweimal ausgefüllt werden (1x Mutter, 1x Vater)Formblatt 4Erklärung der Eltern/ des ElternteilsNur ausfüllen, wenn man aufgefordert wird.Angaben über Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Deutschland.Formblatt 5Leistungsbescheinigung (bis zum 5. Semester muss eine bestimmte Anzahl an ECTS erreicht werden, die je nach Studiengang variiert)Antragssteller ist im 5. Semester; Formblatt 5 kann unabhängig vom Antrag einzeln beim BAföG-Amt nachgereicht werdenAngaben über Studiengang und bisherige LeistungenFormblatt 6Zusatzblatt für eine Ausbildung im AuslandBei einer Ausbildung im AuslandAngaben über Schulbesuch, Studium oder Praktikum im AuslandFormblatt 7Antrag der/des Auszubildenden auf AktualisierungFolgeantragAngaben über das eigene EinkommenFormblatt 8Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföGVor Antragsstellung BAföG-Amt kontaktierenAngaben über Mutter oder Vater oder Verweigerung der finanziellen UnterstützungHinweisblatt zum DatenschutzDas Hinweisblatt nennt Gründe warum personenbezogene Daten erhoben werden und legt dar, dass alle angegebenen Daten gespeichert werden und begründet dies.

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5. BAföG vs. BAB vs. Bildungskredit

Neben der Unterstützung durch das BAföG, kannst du dich als Auszubildender für eine Bundesausbildungsbeihilfe bewerben oder einen Bildungskredit beantragen. Alle drei Varianten sind möglich, unterscheiden sich jedoch in der Form des Betrags, des Zahlungszeitraumes und der Rückzahlung. Wir haben dir tabellarisch dargelegt, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Bestimmt ist auch für dich eine Möglichkeit dabei.

BetragZahlungszeitraumRückzahlungBAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)Monatlicher Zuschuss (Zuschuss + Darlehen); der Betrag ist monatlich gleichDie Zahlung erfolgt monatlich während der Regelstudienzeit.Ja, wenn du Student bis zahlst du das Darlehen, also die Hälfte, zurück (Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Förderungsabschluss) Nein, wenn du Schüler bist, zahlst du nichts zurück.BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)Monatlicher ZuschussDie Zahlung erfolgt monatlich während der Ausbildungsphase.Es erfolgt keine Rückzahlung.BildungskreditBildungskredit/Ausbildungskredit (für Schüler und Studierende): Abgeschlossener Vertrag; Kreditvolumen von 1.000 EUR bis 7.200 EUR; der monatliche Betrag kann variieren BundesverwaltungsamtDie Zahlung erfolgt monatlich während der Ausbildungsphase aber maximal für 24 Monate und bis 7.200 EUR. Einmalzahlung einer Teilsumme möglich.Ja, mit einer niedrigen monatlichen Zahlung von 120 EUR.StudienkreditStudienkredit (Finanzierung von Studium und Promotion): bis zu 14 Semester lang bis zu monatlich 650 EUR; Höchstgrenze des Gesamtbetrags 54.600 EURFlexible monatliche Auszahlung bis zu 14 Semester langJa, flexible Rückzahlung in gleichen monatlichen Raten

Neben den Finanzierungsmöglichkeiten kannst du dich auch für ein Stipendium bewerben

6. BAföG Rückzahlung

Bist du eine Schülerin oder ein Schüler bekommst du die finanzielle Unterstützung als Zuschuss überwiesen, bedeutet also geschenkt. Dadurch musst du nach deiner Schulzeit keinen Betrag zurückzahlen. Auch als Studierender profitierst du, denn der Rückzahlungsbetrag beschränkt sich auf die Hälfte des BAföG Betrags. Auch wenn das Darlehen größer war, beträgt die maximal zurückzahlende Summe 10.000 EUR.

Der Beginn der Zahlung erfolgt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderhöchstdauer. Vorteilhaft ist dabei, dass sich das BAföG-Amt auf Berufseinsteiger fokussiert hat und dementsprechend die Rückzahlungsmodalitäten angepasst hat. So kann man den Betrag monatlich zurückzahlen und benötigt bei einer monatlichen Mindestrate von 130 EUR ab 2020 sechseinhalb Jahre. Das bedeutet auch, dass bei zu geringem Einkommen die Zahlung ausgesetzt werden kann.

Um einen prozentualen Nachlass auf die Darlehensschuld zu erhalten, kann man seine Schulden ganz oder teilweise vorzeitig ablösen. Die jeweilige Höhe kann man in der Nachlasstabelle nachlesen.

7. Schüler BAföG

Neben dem BAföG für Azubis und Studierende gibt es das Schüler-BAföG. Der Vorteil ist, dass Schüler elternunabhängiges BAföG beantragen können und der Betrag nicht zurückgezahlt werden muss. Da nicht jeder Schüler BAföG erhalten kann, gibt es auch bei dem Schüler BAföG Antrag bestimmte Voraussetzungen.

Voraussetzungen für das Schüler-BAföG

  1. Ausbildungsstätte ist von der Wohnung der Eltern aus zumutbar (z.B. durch Entfernung)
  2. Führung eines eigenen Haushalts und verheiratet/ in Lebenspartnerschaft
  3. Führung eines eigenen Haushalts und Zusammenleben mit Kind

8. Fazit

Mit einem BAföG-Bedarfssatz hast du die Möglichkeit während deiner Ausbildung finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Wann muss man BAföG nicht mehr zurückzahlen?

Wer nicht mehr als 1.605 Euro monatlich verdient, kann einen Antrag auf Aussetzen der Rückzahlung stellen. Sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder mit zu versorgen, kann sich dieser Betrag erhöhen. Das Darlehen bleibt auch in diesem Fall weiterhin zinsfrei.

Was mache ich wenn ich BAföG nicht zurückzahlen kann?

Können Sie aus wirtschaftlichen Gründen das BAföG nicht zurückzahlen, stellen Sie einen Antrag auf Stundung der Ratenzahlung.

Wie viel vom BAföG muss zurückgezahlt werden?

Wie viel BAföG muss man zurückzahlen? Im Regelfall muss vom BAföG für ein Studium 50% der erhaltenen Fördersumme zurückgezahlt werden. Wer erstmals im März 2001 (oder später) ein Studium aufgenommen hat, für den ist die Rückzahlung der Schulden auf maximal 10.000 Euro begrenzt.

Kann man BAföG auf einmal zurückzahlen?

Das Darlehen kann ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Durch eine vorzeitige Rückzahlung (VR) des noch nicht fälligen Darlehens haben Sie die Möglichkeit, einen Nachlass zu erlangen. Die Nachlasstabelle zur vorzeitigen Rückzahlung wurde überarbeitet.