Müssen doppelhaushälften gleich aussehen

Sehr geehrter Ratsuchender,


die Antworten wurden den jeweiligen Fragen zugeordnet:



- Gelten die Toleranzen nach DIN 18202 in unserem Fall? Also für die Höhe des Kellers bzw. die Höhe der Wände unseres Hauses? Und gelten die Toleranzen auch für die Angaben im Bebauungsplan (z.B. „maximal zulässige Wandhöhe")?


Die Toleranzen gelten zwar, aber der Unternehmer muss bedenken, dass auch dann (4.2) die vorgesehene Funktion zu erfüllen ist - das wird beim Spaltmaß nicht der Fall sein.

Ja, die Toleranzen gelten und gleichwohl ist es ein vom Unternehmer zu beseitigender Mangel, da die Funktion gestört ist.



- Ist unser Nachbar in jedem Fall zu einem profilgleichem Dachbau verpflichtet?

Nein. Eine rechtliche Grundlage ist nicht ersichtlich.



- Ist das Bauamt verpflichtet die Sachlage zu klären? In welcher Zeit?

Nein; damit entfällt auch das Zeitlimit.



- Kann das Bauamt auch zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. nach einem Jahr) den Sachverhalt prüfen und im Falle eines Verstoßes gegen die Baugenehmigung Maßnahmen gegen uns einleiten?

Einleiten ja, denn ein Amt kann immer und alles einleiten. Allerdings wird es erfolglos sein, da eben die Toleranzen gelten und jedes Einschreiten auch an der Verhältnismäßigkeitsprüfung scheitern dürfte.



- Wer muss die Kosten für die Abdichtung des entstandenen Spaltes tragen?

Der Unternehmer (siehe oben), denn er hat es zu beantworten, da er von der Soll-Beschaffenheit abgewichen ist, so dass die Funktion beeinträchtigt ist.

Der Nachbar auf keinen Fall, denn er hat fehlerfrei nach den Vorgaben gebaut.



- Können wir auf Grund der Dringlichkeit (Gefahr des Eindringens von Feuchtigkeit und möglichen Schäden an beiden Doppelhaushälften) auch ohne Absprache mit unserem Nachbarn einen Handwerker beauftragen, und eine Kostenübernahme bzw. Kostenaufteilung im Anschluss klären?

Sicher; auf gute Nachbarschaft.

Ich würde aber empfehlen, die Klärung mit dem Unternehmer herbeizuführen, denn eine Abdichtung würde sicherlich auch das Dach des Nachbarn mit nutzen (Überlappung der Abdichtung) müssen und wenn der dann nicht will (weil Sie etwas "klären" wollten), darf seine Dachseite nicht tangiert werden - und wie will man dann eine funktionstüchtige, dauerhafte Abdeckung ogne Überlappung herstellen?




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Dezember 2015 | 14:56

Sehr geehrter Ratsuchender,


diese DIN beinhaltet auch, dass TROTZ Toleranzen die Funktionstüchtigkeit gegeben ist,. Und genau das ist nicht der Fall und zwar nicht, weil der Nachbar die Höhen eingehalten hat, sondern weil Ihr Unternehmer zu hoch gebaut hat. Das ist der entscheidene Punkt, denn die Beschaffenheit Abdichtung liegt nicht vor.


Sie müssen dann aber den B-Plan auch entsprechend weitergehend heranziehen und dann wird es zu

...profilgleich, wolange es den Vorschriften entspricht.

Denn nach Ihrer Interpretation müsste der Nachbar dann ja auch anpassend (profilgleich) bauen, wenn Sie einen Meter zu hoch oder einen Meter zu tief gebaut hätten. Dass das nicht sein kann, bedarf keiner weiteren Ausführungen.

Die Toleranzen gelten gegenüber dem Nachbarbau nicht; insoweit hat (letztendlich) der Unternehmer Pech gehabt und wird den Schaden tragen müssen - das entspricht auch der Billigkeit, da es eben der Unternehmer ist, der den Fehler begangen hat. Insoweit ist Ihre Argumentation, der Nachbar sei der Verursacher, nicht zutreffen. Wären die Maße vom Unternehmer eingehalten worden, hätte es kein Spaltmaß gegeben und Verursacher ist dann keineswegs der Nachbar.



Ich gebe Ihnen ja Recht, dass das Verhalten des Nachbarn kleinlich und sogar idiotisch ist; aber es endert nichts an der rechtlichen Betrachtungsweise und da ist der Nachbar komplett im Recht. Würde der Nachbar jetzt z.B. mit einer Ausnahmegenehmigung ein Stockwerk aufstocken, würden Sie sicherlich auch nicht wollen, dass Sie dann auf Ihre Kosten auch aufstocken müssten, um von der Gegenseite geschaffene Spaltmaßen auszugleichen.


Ich hoffe, das ist nun deutlicher und verständlicher geworden - die Ursachensetzung liegt beim Unternehmer. Dieser hat die Beschaffenheit (Funktionalität des Daches und dessen Abdichtung) herzustellen, ohne dass er sich dabei auf Toleranzwerte zurückziehen kann, da auch dann diese Beschaffenheit gewährleistet sein muss.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Der Grundriss entscheidet im Doppelhaus nicht nur über den Wohnkomfort, sondern oft auch wesentlich über das Verhältnis zu Ihrem Nachbarn. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie beim Grundriss eines Doppelhauses unbedingt beachten sollten, um dauerhaft glücklich zu wohnen.

Ausgeglichener Wohnkomfort

Da sich ein Doppelhaus aus zwei Doppelhaushälften zusammensetzt, wohnen meist zwei Familien direkt nebeneinander. Bei der gemeinsamen Planung des Hauses ist es daher von hoher Bedeutung, dass beide Haushälften einen vergleichbaren Wohnkomfort bieten. Ist keine der Hälften in Sachen Größe und Ausstattung benachteiligt, fällt nicht nur die Aufteilung der Kosten leicht, sondern auch das Zusammenleben.

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Das Gefühl, gegenüber dem Nachbarn im Nachteil zu sein, führt häufig zu Streitigkeiten und somit einer belasteten Nachbarschaft. Dinge wie beispielsweise Lichteinfall, Platzverhältnisse oder die Zugänglichkeit des Hauses können über den Grundriss so geplant werden, dass sich niemand im Nachteil fühlt.

Individualität schafft Freiraum

Während Doppelhäuser von außen meist so gestaltet sind, dass beide Hälften gleich aussehen, darf die Gestaltung des Grundrisses individuell sein. Zwar sind unterschiedliche Grundrisse der einzelnen Haushälften aufwendiger in der Planung, ermöglichen jeder Partei aber mehr Gestaltungsfreiraum und weniger Abhängigkeit von den Wünschen des Nachbarn.

Somit ist es über den Grundriss möglich, einen wichtigen Nachteil des Doppelhauses abzumildern. Denn in den meisten Fällen ist der Geschmack beider Bauherren nicht gleich, weshalb Kompromisse eingegangen werden müssen.

Ihr Geschmack zählt

Offener oder geschlossener Grundriss? Auch im Doppelhaus können Sie frei entscheiden, welcher Stil Ihnen besser gefällt. Gerade bei nicht großartig geräumigen Häusern kann ein offener Grundriss, der auf wenige Wände und große Räume setzt, für ein verbessertes Raumgefühl sorgen.

Zusammenfassung

Hier erfahren Sie noch einmal übersichtlich, was Sie beim Grundriss eines Doppelhauses beachten sollten.

  • Gerechtigkeit bei den Haushälften sorgt für eine problemfreiere Nachbarschaft.
  • Der Grundriss darf individuell gestaltet werden, um mehr Unabhängigkeit zu gewinnen.
  • Sie haben zahlreiche Möglichkeiten bei der Gestaltung des Grundrisses, beispielsweise den offenen Grundriss

Tipps & Tricks

Besichtigen Sie Musterhäuser in Fertighausparks, die deutschlandweit vorzufinden sind. Meist sind dort auch Doppelhäuser ausgestellt, die Ihnen Anregungen für Ihre Haus geben und zeigen, welche Möglichkeiten es beim Grundriss gibt.

Wie groß kann man eine Doppelhaushälfte sein?

Eine typische Doppelhaushälfte besteht aus einem Erdgeschoss, einem vollen ersten Geschoss und aus einem ausgebauten Dachgeschoss. Dafür reicht bereits eine Grundfläche von 60 qm. Mit einem Stellplatz und einer Garage dazu kommt man auf etwa 100 qm.

Wann spricht man von Doppelhaus?

In der Regel wird von einem Doppelhaus gesprochen, wenn zwei Häuser („Doppelhaushälften“) an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind; jedoch sind auch ein oder mehrere Doppelhäuser auf einem ungetrennten Grundstück möglich (z. B. in der Rechtsform des Wohnungs- und Teileigentums).

Was versteht man unter einem Doppelhaus?

Doppelhaus: Das Doppelhaus ähnelt dem Einfamilienhaus, bietet aber Platz für mehrere Wohnparteien. Damit ist das Doppelhaus sozusagen das kleinste Mehrfamilienhaus.

Warum gibt es Doppelhaushälften?

Die gemeinsame Wand verringert Wärmeverluste und damit auch die Energiekosten der Bewohner erheblich. Die Planungs- und Baukosten werden durch zwei Parteien geteilt und sind dadurch geringer als bei zwei freistehenden Einfamilienhäusern.

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