Nach Berufsschule in den Betrieb volljährig

Nach der Schule noch arbeiten

Hallo ich habe mal eine frage und zwar habe ich Mittwochs Berufsschule von 7:40-13:45 (7 Schulstunden) und bin ca. um halb 3 zuhause jetzt habe ich das im Betrieb so gemeldet und die berechnen die Pausen und Fahrtweg garnicht mit ein die rechnen einfach 7 X 45 minuten also habe ich für die dann nur 5,15 stunden gearbeitet ist sowas rechtens? Normal arbeite ich 7,5 stunden und 30 minuten Pause habe eine einzelhandels Vetrag.

Lars : 14.08.2008 |

  • Re: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo Lars,

    auch Volljährige sind für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor (§15 Berufsbildungsgesetz). Das gilt auch dann, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.

    Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, das Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.

    Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit statt findet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 20 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

    Ein Beispiel:
    Ein Azubi hat eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche. Die betriebliche Arbeitszeit des Azubis dauert täglich von 9 bis 18 Uhr. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich von 8 bis 13.30 Uhr statt. Für die Fahrt in den Betrieb benötigt der Auszubildende 45 Minuten. In diesem Fall muss er nach dem Berufsschulunterricht von 14.15 bis 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. Da zwischen 8 Uhr und 9 Uhr keine betriebliche Ausbildung stattfindet, ist eine Freistellung in dieser Zeit nicht möglich. Nimmt man nun die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten, kommt der Auszubildende auf 41 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese Mehrarbeit muss er hinnehmen und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 48 Stunden.

    liebe grüße,
    dr. azubi

    p.s. bitte empfehle unseren service weiter! du kannst auf der dr-azubi-seite auch kostenlos die dr. azubi-card bestellen und in deiner klasse verteilen....

    Dr. Azubi: 14.08.2008


  • Re: Nach der Schule noch arbeiten

    Hi erstmal vielen dank ich habe jetzt die vereinbarung mit meinem chef das er diese zeit von meinen überstunden erstmal abzieht die ich noch kommen müsste aber er rechnet einfach nur zb bei 6 stunden 6X45 minuten keine pausen und kein fahrtweg ist das rechtens?

    Lars : 18.08.2008


  • Re: Nach der Schule noch arbeiten

    lieber lars,
    diese fragen haben wir dir bereits beantwortet, lies dir bitte unsere antwort nochmal aufmerksam durch.

    viele grüße

    dr. azubi

    Dr. Azubi: 18.08.2008


  • Re: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo, wie is das dann eigentlich, wenn ich jetzt 9 std schule hab, das geht von 8 bis viertel vor 4, die std von 8 bis 9 wird nicht angerechnet, weil da unser geschäft zu ist, morgens brauch ich 15 min zur schule, weil mich mein freund mit dem Auto mitnehmen kann, mittags eine halbe std zum betrieb, weil ich da mit dem bus fahre, also hab ich ja eigentlich schon meine 7,5 std voll die ich arbeiten muss oder? Muss die restliche zeit dann als überstunden angerechnet werden?
    kann man sich das irendwo ausdrucken damit ich das meinem chef geben kann? weil die zieht mir immer die 15 min. Pause ab und berechnet den weg auch net.
    lg Jaz

    Jaz: 19.08.2008


  • Re: Nach der Schule noch arbeiten

    Ich habe Dienstags und Freitags immer Berufsschule. Dienstags habe ich 7 Stunden d.h. von 8:00 bis 14:15Uhr Unterricht und am Freitag habe ich 6 Stunden d.h. von 8:00 bis 13:10Uhr... Und ich habe immer 2 Stunden zusammen hängend á 90 minuten und dann 20 minuten Pause. Der Weg von der Schule zu meiner Arbeit beträgt ca. 30 minuten... Und ich wollte fragen ob es gesetzlich festgelegt ist das ich danach nochmal zur Arbeit muss oder ob ich eigentlich heim gehen kann?! Weil es doch glaub ich dieses gesetz gibt das man nach 5 Zeitstunden die man in der Schule verbracht hat nicht mehr arbeite muss...

    Mit freundlichen Grüßen
    Susen Müller

    Susen: 11.09.2008


  • Re: Nach der Schule noch arbeiten

    Also ...
    ich hab da mal so eine frage!
    Ich hab eure sachen nur eben so einmal überflogen ...
    und zwar ist das bei mir so, das ich noch 2 mal in der woche schule habe ..
    A 8 std und B 6 std!
    Wrnn ich 6 std schule gehabt habe meint meine chefin, das ich noch herkommen muss für 2 std ...
    stimmt das ??
    Denn in unseren betrieb ist nichts irgendwie hieb und standfest ..
    habe auch herausgefunden, nachdem ich bei der ihk angerufen habe das ich nicht gemeldet bin :(
    wichtige dokumentare wurden nicht vershickt ...
    aber sie sind jetzt angeblich in arbeit ...
    also sie wollen die dokumentare verschicken ( was ich nur so nebenbei mitbekommen habe )
    ich fühle mich sehr unwohl und ich bekomme auch nur 350 euro brutto ist das alles richtig ?? ich fühle mich schlecht, denn andere aus meiner klasse bekommen brutto etwas mit 500 eurooo ...
    könnt ihr mir helfen und konkrete anworten geben ??
    Denn ich kann nichts machen inmoment das arbeitsamt meint ich soll ruihg bleiben und das sie hinter mir stehen... aber ich hab dann natreülich vergessen diese fragen zu stellen ...
    liebe grüsse nelly

    Nelly: 13.10.2008


  • Re: Nach der Schule noch arbeiten

    hi
    ich muss von 8 bis 13.10 (3x 90min)in der berufschule sein und das an 2 tagen in der woche in meiner 40 std. woche.Meine frage ist,muss ich an beiden tagen noch zur firma hin oder darf ich nach hause.Außerdem habe ich 1 stunde fahrtweg von der berufschule zur firma.

    Jörn: 14.10.2008


  • Re: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo lieber Dr. Azubi,

    ich bin die Annika (17 und somit Minderjährig).
    Ich mache zurzeit meine Ausbildung zur Bürokauffrau und bin mir bei einer Sache nicht ganz sicher. Und zwar habe ich von 8.00 Uhr bis 13.15 Uhr (3x 90 min.) Unterricht in der Berufssschule und das an 2 Tagen in der Woche.
    Ich habe es mir Schrittweise ausgerechnet:
    3 x 90 min. = 270 min.
    270 min = 4 std. 30 min. (ohne Pausen)
    + PAUSE: Wenn ich die Pausen dazu zähle zähle, komm ich auf 5 std. 15 min.
    + WEG: Wenn ich meine Wegstrecke dazu zähle, komm ich auf 5 Std. 35 Min.

    Meine frage ist nun, ob ich an beiden Tagen nach der Schule zum Betrieb muss?

    Auf Ihrer Seite habe ich folgenden Text gefunden:
    Als Jugendliche/-r (unter 18) musst du in zwei Fällen nach der Berufsschule nicht mehr in den Betrieb:

    - Wenn der Unterricht länger als fünf Stunden (5x45 Minuten) dauert.
    - Wenn du Blockunterricht hast, und mindestens 25 Unterrichtsstunden

    Die zweite Aussage ist entscheidend. Nach Ihrer Aussage heist es ja, dass ich nicht mehr zum Betrieb nach der Schule muss, da ich länger als fünf Stunden Schule habe.

    Sehe ich das richtig? Bitte um Feedback.

    Vielen Dank im Voraus. Sehr Lieb!

    Liebe Grüße
    Annika

    Annika: 13.01.2009


  • Re: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo liebes Team,
    Auch ich habe jetz mal eine Frage.. Ich bin 20 Jahre alt und habe Montags und Dienstags Berufsschule je 8 Stunden (7.45-14.40)
    Wenn ich im Betrieb bin Arbeite ich von 7.30- 16.60 und habe insgesamt 45 minuten Pause.
    Mein Anfahrt weg zum betrieb beträgt 30 Minuten und der zur Berufsschule 45!

    Wie sieht es aus müsste ich nach der Berufsschule noch in Betrieb? wenn ja für wie lange? und müsste ich auch beide Berufsschultage dort hin?
    Mein Lehrer sagte wenn ich 8 Stunden schule hätte müsste ich auch wenn ich über 18 bin nicht mehr hin..
    Bitte gebt mir doch aufklärung!
    Danke
    VLG Denise

    Denise: 17.08.2009


  • RE: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo zusammen habe da mal eine frage.
    Wenn man bis 11 uhr schule hat und der Betrieb bis 13 uhr arbeitet muss man dann noch arbeiten? Wenn man um 12.30 erst im Betrieb ist

    Egal : 14.12.2017


  • RE: Nach der Schule noch arbeiten

    Lieber Hilfesuchender,

    gerne möchte ich dich weiter unterstützen.

    Da du noch minderjährig bist, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz.

    Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden (§9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Dann kann es gut sein, dass du noch in den Betrieb musst. Dir wird dann die Fahrtzeit vom Betrieb in die Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die du nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kannst zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen – nämlich weniger als 30 Minuten, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

    Etwas anderes gilt bei Blockunterricht: Beträgt der Unterricht in der Blockwoche mindestens 25 Stunden und sind diese auf fünf Tage verteilt, wird die Blockwoche mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Während der Blockwoche sind allerdings betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.
    Wenn du noch weitere Unterstützung brauchst, kannst du dich auch an deine zuständige Gewerkschaft vor Ort wenden.

    Hier findest du eine Geschäftsstelle deiner Gewerkschaft vor Ort:

    /​/​www.igmetall.de/​vor-ort-269.htm

    Da kannst du einfach anrufen, nach einem_rJugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße

    Dr. Azubi
    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 15.12.2017


  • Wie oft muss oder darf ich in

    Hallo wie oft darf oder muss ich in der berufsschulzeit am Wochenende arbeiten habe 40 Stunden

    Anja: 04.01.2019


  • RE: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo Anja!

    Vielen Dank für deine Anfrage im Forum.
    Leider kann ich dir in diesem Fall nicht weiterhelfen, denn dieses Forum behandelt eigentlich Fragen, die sich auf Probleme innerhalb einer innerbetrieblichen Ausbildung beziehen. Ausbildungen im medizinisch- gesundheitlichen Bereich unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen und sind in erster Linie auf Länderebene geregelt. Dafür sind wir leider keine Experten. Deshalb würde ich dir raten, dich direkt an deine Gewerkschaft in deiner Nähe zu wenden, wenn du dich ausführlich beraten lassen möchtest. Hier ist ein Kontakt für dich:

    Ver.di Neubrandenburg
    Tilly-Schanzen-Str. 17
    17033 Neubrandenburg
    Tel.: 0395/563988-0
    E-Mail:

    Da kannst du anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst.... Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.

    Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: /​/​jugend.dgb.de/​++co++f0e4cfdc-7dbc-11e7-b753-525400d872​9f

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße
    Dr. Azubi

    Dr. Azubi: 05.01.2019


  • RE: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo
    Meine Fragen:
    Ich habe Montags und Donnerstag jeweils 8 Stunden Schule. Meine Chefin meint das nur der Montag mit 8 Stunden Rechnet und Donnerstag mit 7 Stunden! Und dann soll ich immer noch bis 19 Uhr arbeiten kommen. Und wenn ich am Wochenende arbeiten muss, der Sonntag ohne Zuschläge bekomme. Ist das alles rechtens?

    Jessica: 28.03.2019


  • RE: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo Jessica,

    Danke für deine Anfrage im Forum. Gerne helfen wir dir weiter.
    Auch Volljährige sind nach dem Gesetz für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor (§15 Berufsbildungsgesetz). Das gilt auch dann, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 26. März 2001 (Az: 5 AZR 413/99) festgelegt, wie die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden müssen: Die Freistellung umfasst demnach nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.

    Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechnen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung stattfindet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, dass Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.

    Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitszeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen – nämlich weniger als 30 Minuten, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

    Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

    Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:

    Ver.di Oldenburg
    Güterstraße 1
    26122 Oldenburg
    Tel.: 0441/96976-0
    Fax: 01805/837343 25500
    E-Mail:

    Da kannst du anrufen, nach einem_rJugendsekretär_in fragen und sag, dass du von Dr. Azubi kommst....Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also kein Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge.
    Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann klicke hier: /​/​jugend.dgb.de/​++co++f0e4cfdc-7dbc-11e7-b753-525400d872​9f

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße
    Dr. Azubi
    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 29.03.2019


  • RE: Nach der Schule noch arbeiten

    Moin,

    follgendes...

    Im moment habe ich fernuntericht, sprich Online-Unterich, wegen der aktuellen Pandemie/Lockdown.

    Mein Betrieb sagt ich soll zur Arbeit kommen und von hier aus die Schule machen (7-13 Uhr), danach soll ich normal weiter Arbeiten.

    Ist dies Erlaubt?

    Sonst war es immer so ich hatte zwei mal Wöchentlich Schule so wie jetzt auch, bin aber danach immer nachhause gegangen.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    PD20: 11.03.2021


  • RE: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo PD20,

    Danke für deine Anfrage im Forum. Gerne helfen wir dir weiter.

    Wir hören derzeit öfter, dass Betriebe die Azubis dazu auffordern, den Online-Unterricht im Betrieb zu erledigen. Das ist prinzipiell in Ordnung.

    Auch während des Lockdowns muss die Berufsschulzeit auf die tägliche Arbeitszeit angerechnet werden. Ein Berufsschultag mit mindestens 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten wird nach §15 BBiG als ganzer Arbeitstag angerechnet. Das gilt aber leider nur für einen Berufsschultag. Der zweite Berufsschultag wird nur mit der tatsächlich mit der /in der Berufsschule verbachten Zeit angerechnet. An diesem Tag ist es dann in Ordnung, wenn du danach arbeiten musst, bis du deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erledigt hast.

    Sprich nochmal mit deinem Betrieb und mache ihn auf §15 BBiG aufmerksam.

    Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:

    Ver.di Hamburg
    Besenbinderhof 60
    20097 Hamburg

    Tel.: 040/890615-0
    Fax: 040/890615-279
    E-Mail:

    Da kannst du anrufen, nach einem_rJugendsekretär_in fragen und sag, dass du von Dr. Azubi kommst....Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also kein Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge. Hier findest du weitere

     Infos: //jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

    Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann klicke hier: //jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/wer-wir-sind

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße                          

    Dr. Azubi                               

    Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 12.03.2021


  • RE: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo Liebes Dr. Azubi-Team,

    Ich hatte letzten Monat das Problem, dass mein Ausbilder keine Zeit hatte mit mir gemeinsam den Antrag für die Abschlussprüfung zu bearbeiten. Da er Ende des Monats abgegeben werden musste und ich die letzte Woche davon Urlaub hatte, habe ich vorgeschlagen, dass ich Freitag, vor meinem Urlaub und nach meiner Berufsschule, nochmal in den Betrieb komme, damit wir diesen bearbeiten können.

    Es handelte sich hierbei um meinen 2. Unterrichtstag in der Woche und ich hatte an diesem Tag meine 6 Schulstunden, welche mir doch als 8 Arbeitsstunden angerechnet werden müssen?

    Jetzt habe ich das Problem, dass die 2,5h, die ich zusätzlich im Betrieb war für den Antrag, von meinen 8h der Schule abgezogen werden.

    Ist das noch rechtens? In der Regel habe ich für jeden Unterrichtstag in denen in 6 Schulstunden hatte, egal ob 1. oder 2. Tag der Woche, meine 8h Arbeitszeit gutgeschrieben bekommen.

    Ich hatte schon einmal den Fall, dass ich an einem Tag in der Woche früher gehen musste aufgrund eines Termins, weshalb ich gesagt habe, dass ich nach der Schule diese damalige Stunde "nacharbeite". Da war das gleiche Problem, jedoch wurde mir diese Stunde letztenendes nicht wieder abgezogen.

    Da mein Chef aber Richtliien und Gesetze hin und wieder so akzeptiert wie es ihm gerade passt und es deswegen schon öfters Streit auch mit anderen Azubis gab, habe ich Angst, dass er mir den zusätzlichen Aufwand an dem Tag abzieht.

    Liebe Grüße Sabrina

    Sabrina: 08.04.2021


  • RE: Nach der Schule noch arbeiten

    Hallo Sabrina,

    vielen Dank für deine Anfrage, gern helfen wir dir weiter.

    Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Das bedeutet für dich, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit für einen Berufsschultag berechnet wird, wenn der Berufsschultag mehr als fünf Unterrichtsstunden (von je 45 min) hat. Das heißt, wenn du normalerweise 8 Stunden am Tag arbeitest, wird einer deiner Berufsschultage auch mit 8 Stunden berechnet. Beim zweiten Tag wird nur der Unterrichtszeitraum plus die Pausen berechnet. Sagen wir, du bist z. B. 6 Zeitstunden (mit Pausen) in der Schule, dann musst du noch für 2 Stunden (Wegezeit von der Berufsschule bis zum Betrieb mitgerechnet) in den Betrieb, bzw. dir können 2 Stunden von deinem Zeitkonto abgezogen werden.

    Mein Rat wäre, dich nochmal an deine zuständige Gewerkschaft zu wenden. Die Kolleginnen und Kollegen kennen sich mit diesen Themen sehr gut aus und können dich im Zweifelsfall auch rechtlich beraten. Hier ist ein Kontakt für dich:

    IG Metall

    Geschäftsstelle Mülheim an der Ruhr 
    Von-Stauffenberg-Str. 47
    72459 Albstadt

    Tel.: +49 7431 1318 0
    Fax: +49 7431 131833
    E-Mail: 

    Da kannst du anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst.... Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.

    Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren wollt, dann folge diesem Link: //jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/wer-wir-sind

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße
    Dr. Azubi     
    P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 16.04.2021


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