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Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben – Wie wird das gekennzeichnet?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 24. September 2022

Wie ist das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?

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Wie wird das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?

Die Frage, ab wann genau eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sorgt immer wieder für Streitigkeiten vor Gericht. So halten sich wacker die Gerüchte, dass bereits eine Kreuzung oder eine Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben. Schließlich würde jemand, der mit dem Auto auf die neue Straßen einbiegt, ohne weiteres Schild nichts von dem auf dieser Strecke geltenden Tempolimit wissen.

Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Zwar braucht es nicht immer ein separates Schild, um die Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben zu markieren. Dennoch gibt es diesbezüglich Erklärungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Auf diese werden wir zunächst eingehen, bevor wir uns weiteren Regeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung und ihrem Ende widmen.

  • Wie ist das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?
    • FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
    • Wie regelt die StVO bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung ihre Aufhebung?
    • Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Welches Schild kennzeichnet das Ende eines Tempolimits?
    • Unterwegs auf der Autobahn: Wann ist hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?

FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Wodurch wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann durch ein Verkehrsschild aufgehoben werden. Wie dieses aussieht, erfahren Sie hier.

Wann wird nicht durch ein Verkehrsschild angezeigt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist?

Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann auch durch ein Zusatzzeichen angezeigt werden, auf dem angegeben ist, für welche Strecke das Tempolimit besteht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch aufgehoben, wenn diese in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen angezeigt wird und die Gefahr nicht mehr besteht.

Wie regelt die StVO bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung ihre Aufhebung?

Im Anhang der StVO sind vier Anlagen, welche die Verkehrszeichen angeben und erklären, die auf den deutschen Straßen für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Dabei sind nicht nur die verschiedenen Zeichen aufgeführt, durch welche eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden kann, sondern auch erläutert, wann es dafür kein explizites Schild gibt.

Zum Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung sagt die StVO:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Für den ersten angesprochenen Punkt bedeutet dies: Ist ein Streckenverbotszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt (rundes Schild mit rotem Rand und schwarzen Ziffern), so ist für diesen Fall darunter auch eine Meter- oder eine Kilometeranzahl angegeben. Nach dieser Streckenangabe endet die Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne dass es ein weiteres Verkehrszeichen dafür gibt.

Mit einem Gefahrenzeichen im Zusammenhang mit dem Verbotszeichen (bzw. in diesem Fall im Zusammenhang mit dem Zeichen zur Geschwindigkeitsbeschränkung) ist bspw. der Hinweis auf eine enge Kurve oder ein Gefälle gemeint, in der ein niedrigeres Tempolimit gilt. Nach dem Ende der Kurve ist aber diese niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

Danach hat jenes Tempolimit Bestand, das zuletzt vor der Kurve angegeben war. Das gleiche gilt übrigens für die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle. Die Aufhebung derselben wird in der Regel nicht durch ein separates Zeichen markiert. Stattdessen wird gesunder Menschenverstand vorausgesetzt: Das Ende der Baustelle markiert auch das Ende des Tempolimits.

Hier besteht übrigens auch ein Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild als Marker für das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. Beginn einer neuen. So gilt, sofern nicht durch ein explizites Zeichen anders angegeben, grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts von 50 km/h für alle Kfz-Typen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts liegt, je nach Kfz, bei 60 km/h, 80 km/h oder 100 km/h.

Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Welches Schild kennzeichnet das Ende eines Tempolimits?

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Mit solch einem Verkehrszeichen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben – es gibt dafür aber auch andere Wege.

Natürlich gibt es dennoch Verkehrszeichen, die das Ende einer solchen Beschränkung angeben. In der Anlage 4 Abschnitt 7 “Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote” der StVO sind diese Zeichen aufgeführt. Schilder, nach denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sind die folgenden Zeichen:

  1. Zeichen 278: Dies ist ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand, grauen Ziffern und fünf quer darüber verlaufenden Balken. Die Ziffern geben jene Beschränkung an, die mit diesem Zeichen endet.
  2. Zeichen 282: Ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand und ebenfalls fünf Querbalken. Diese Beschilderung markiert das Ende jeglicher Verbote, die auf dieser Strecke zuvor aufgestellt wurden.

Verschiedene Verkehrszeichen die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufheben, haben wir nachfolgend zusammengestellt:

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VZ 278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

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VZ 279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit

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VZ 282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote

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VZ 310: Ortstafel Vorderseite

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VZ 311: Ortstafel Rückseite

Unterwegs auf der Autobahn: Wann ist hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?

Wie in der StVO vorgeschrieben endet gemäß deutschem Verkehrsrecht ein Tempolimit erst dann, wenn es durch eine Beschilderung explizit oder implizit (vorher wurde eine Streckenangabe oder eine Gefahrenstelle angegeben) gekennzeichnet ist. Trotzdem hält sich der Mythos unter Autofahrern, dass eine Einmündung, eine Kreuzung oder eben auch eine Autobahnauffahrt eine vorher aufgestellte Beschränkung beenden würden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie oben im Artikel bereits etabliert.

Wer sich über ein Tempolimit hinwegsetzt, der riskiert, je nachdem, wie viele km/h er es überschreitet, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und in schweren Fällen gar ein Fahrverbot. Sie sollten daher genau darauf achten, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich aufgehoben ist.

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