Vermieter informieren wenn freundin einzieht

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Vermieter informieren wenn freundin einzieht

Als Gast Ja ... Als Dauer_Untermieter Nein ... soweit mein wissenstand. Mieter, die einen Teil ihrer Wohnung untervermieten wollen, müssen grundsätzlich den Vermieter um Erlaubnis fragen. Es sei denn, im Mietvertrag ist schon eindeutig geregelt, dass eine Untervermietung erlaubt ist. Hat der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung, so kann der Vermieter dies nicht einfach verweigern - es sei denn, gewichtige Gründe sprechen gegen eine Untervermietung. Das Bürgerliche Gesetzbuch benennt drei Gründe: es spricht etwas gegen die Person des Untermieters, die Wohnung wäre durch die Untervermietung überbelegt oder es sprechen sonstige Gründe, die eine Untervermietung für den Vermieter unzumutbar machen würden, dagegen

Vermieter informieren wenn freundin einzieht

Wie sieht es damit aus, dass der Freund auch duscht, badet und somit verbrauchst Du mehr Wasser, Strom als wenn er woanders wohnen würde, wenn der Vermieter den Freund akzeptiert siehts da schon anders aus. Ausserdem,, angenommen, Dir passiert was, dann sitzt er auf der Starße, denn weiß der Vermieter nichts von der zweiten Person, so wird er ihn rauswerfen. Also am Besten einen Mietvertrag für Beide machen, allerdings wird dann garantiert die Miete teurer, ist aber normal, meistens zumindest.

Vermieter informieren wenn freundin einzieht

Bei uns im Haus müssen wir Partner oder Untermieter nicht extra beim Hauswirt anmelden. Wir haben eine Wasseruhr in jeder Wohnung und die Nebenkosten werden pro Wohnung nach qm abgerechnet.Also ich wüßte nicht,warum dem Vermieter dadurch Mehrkosten entstehen würden. Lebenspartner oder Ehepartner darf er nicht verbieten.

Vermieter informieren wenn freundin einzieht

Das kommt auf die Größe der Wohnung an. Prinzipiell muss ein Vermieter es dulden, wenn der Lebenspartner des Mieters einzieht. Allerdings ist er davon in Kenntnis zu setzen.

Ein Vertragsbruch liegt hier nicht vor. Einen vorübergehenden Besuch vorzutäuschen wäre extrem albern, es sei denn, der Partner würde tatsächlich nur für kurze Zeit einziehen. Ein Untermietvertrag muss nicht abgeschlossen werden, dem könnte der Vermieter auch widersprechen.

Ist die Wohnung allerdings nach Größe und Ausstattung nur für eine Person gedacht / geeignet, kann der Vermieter das untersagen.

Vermieter informieren wenn freundin einzieht

Community-Experte

Vermieter

Ich schlage folgendes vor: Lass ihn zunächst als Besuch bei dir wohnen, diesen musst du nicht melden (5-6 Wochen). In dieser Zeit wird sich möglicherweise klären, ob ihr euch auch vertragt bzw. zueinander passt. Wenn das wünschenswerter weise so eintritt, dann unbedingt schriftlich den Vermieter um Zustimmung des Zuzugs auf Dauer bitten. Das ist im Prinzip eine reine Formsache, da er nur aus berechtigtem Grund ablehnen darf (Wohnung überbelegt oder es liegt in der Person des Freundes). Übergehst du den Vermieter, dürfte er dir kündigen. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist in der Regel bereits im Mietvertrag als zustimmungsbedürftig ausgewiesen. Das gilt sowohl für Lebenspartner als auch Untervermietung. Etwas anderes wäre es bei Aufnahme des Ehegatten, also wenn ihr verheiratet wärt, da hättest du ein Anrecht drauf und es reicht die Information. Dein Freund muss nicht in den MV eingetragen werden, davon rate ich auch ab. Bei Einer Trennung brächte das nur Probleme. Eine Erhöhung der BK-Vorauszahlungen während der Besuchsphase fällt weg, danach nur für BK, die mit Personenumlage vereinbart wurden.

Kaum ein Vermieter kennt die Situation nicht: Der Mieter ruft an und kündigt den Einzug des Partners in die Wohnung an. Nicht immer ist dies im Sinne des Vermieters – sei es, weil die Wohnung zu klein oder die Mietsituation zu beengt ist. Hin und wieder kommt es vor, dass der Vermieter erst nach dem Einzug von der Änderung der Wohnsituation erfährt.

Wann müssen Sie als Vermieter hierüber in Kenntnis gesetzt werden, und müssen Sie dem Einzug in allen Fällen zustimmen? Alle wichtigen Fragen rund um den Einzug des Partners in die Mietwohnung beantworten wir in diesem Beitrag.

Zustimmung zum Einzug des Partners als Vermieter

Auch bei unverheirateten Paaren gilt, dass sich der Vermieter nur bei dem Vorliegen von triftigen Gründen gegen einen Einzug aussprechen kann. Diese Gründe müssen dann schlüssig dargelegt und einer Prüfung vor Gericht standhalten können.

In der Regel liegen jedoch keine gravierenden Gründe vor. Somit kann der Vermieter seine Zustimmung zum Einzug des Partners in den allermeisten Fällen nicht verweigern.

Diese ist im Grunde auch unabhängig von der Größe des Wohnraums (Ankerlink zu “In welchen Fällen …Zustimmung verweigern”) oder von der räumlichen Nähe zur Wohnung des Vermieters. Auch im Mietvertrag darf der Nachzug eines Partners nicht im Vorfeld ausgeschlossen werden.

Der Vermieter muss informiert werden

Grundsätzlich muss der Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen, wenn er möchte, dass sein Partner in die Mietwohnung einzieht. Allerdings ist dies meistens pro forma, da der Vermieter kaum Möglichkeiten für Einwände hat.

Verweigert er die Zusage, dann kann der Mieter gerichtlich dagegen vorgehen. Die einzige Möglichkeit, die Sie als Vermieter gesetzlich haben, ist, dass entsprechende Gründe vorliegen.

Angabe beide Partner im Mietvertrag

Die Tatsache, dass eine weitere Person einzieht, hat Auswirkungen auf die Höhe der Mietnebenkosten. Gegebenenfalls müssen Angaben im Mietvertrag angepasst werden. Als Vermieter sollten Sie dies bedenken und diese kalkulieren.

Unter Umständen ist es auch gewünscht, dass der Ehepartner den Mietvertrag mit unterschreibt. Dies kann durchaus im Interesse des Vermieters sein, da der Partner dann grundsätzlich zur Zahlung der Miete verpflichtet ist.

Hier müsste dann, vorausgesetzt Sie stimmen einer Änderung im Mietvertrag zu, der bestehende Vertrag ausgeweitet werden. Die Daten der einziehenden Person gehören ebenso dazu, wie eine Anpassung der Betriebskosten.

Eine Änderung des bestehenden Mietvertrags kommt einem neuen Vertrag gleich. Haben beide Partner den angepassten Mietvertrag unterschrieben, dann ist eine Kündigung nur dann möglich, wenn die Partner gemeinschaftlich kündigen.

Auch als Vermieter müssen Sie daran denken, dass Nebenkostenabrechnungen und Kündigungen immer an beide Partner versendet und adressiert werden. Das gilt auch dann, wenn einer der Partner auszieht, aber weiterhin im Mietvertrag stehen bleibt.

Ein Untermietvertrag für den Partner: Der Mieter wird zum Wohnungsgeber

Eine Alternative ist der Untermietvertrag. In diesem Falle wird der Hauptmieter und nicht der Vermieter zum Wohnungsgeber. Der Hauptmieter bleibt weiterhin der alleinige Vertragspartner und auch Ansprechpartner des Vermieters. Als Vermieter müssen Sie einer Untervermietung nicht zustimmen.

Mieterhöhung bei Einzug des Partners

Zunächst bleiben die bestehenden Konditionen im Mietvertrag unberührt. Die Kaltmiete ist grundsätzlich nicht von der Anzahl der Mieter abhängig.

Eine Anpassung, die allerdings zulässig ist, ist die Erhöhung der monatlichen Nebenkosten. Neben einem erhöhten Strom- und Wasserverbrauch fallen auch Mehrkosten für die Müllentsorgung an. Diese wird nach der Einwohnerzahl und nicht pro Wohnung berechnet.

Fälle, in denen der Vermieter seine Zustimmung zum Einzug verweigern darf

Verweigern dürfen Sie als Vermieter den Zuzug des Partners nur aus triftigen Gründen. Diese können beispielsweise sein:

    •  Störung des Hausfriedens: Beispielsweise durch anhaltenden Lärm, Gewalt oder Pöbeleien gegenüber anderen Mietparteien.
    • Unzumutbarkeit für den Vermieter: Wenn es sich bei dem Partner des Mieters um eine Person handelt, die Sie persönlich beleidigt, belästigt, oder Ihnen sonst in irgendeiner Form Schaden zugefügt hat, dann kann der Einzug als unzumutbar gelten. Diese Argumente müssen stichhaltig belegt und gegebenenfalls beweisbar sein.
    • Überbelegung der Wohnung: Der Wohnraum ist zu klein. Welche Raumgrößen hier gelten, ist gesetzlich geregelt. Jedem Bewohner müssen im Minimum acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche zustehen. Da es kaum Mietwohnungen mit einer Wohnfläche unter 20 Quadratmetern geben dürfte, ist dieser Grund eher theoretisch. Dies gilt höchstens für möblierte Privatzimmer oder Räume innerhalb einer WG.

Persönliche Vorbehalte, Werte und Einstellungen des Vermieters spielen hingegen keine Rolle.

Der Vermieter ist gegen den Einzug des Partners – Beispiele

Dies ist kein rechtmäßiger Grund – der Partner darf in diesem Beispiel dennoch einziehen. Wirtschaftliche Gründe und Annahmen sind von Seiten des Gesetzgebers kein Hinderungsgrund für einen Einzug des Partners. Auch dann nicht, wenn der Vermieter davon überzeugt ist oder direkte Anhalte dafür hat, dass der Partner nicht zahlungskräftig ist.

Dies ist – sofern diese Vorfälle nachgewiesen werden können – rechtmäßig. Der Partner darf in diesem Beispiel nicht in die Wohnung einziehen.

Der Partner ist Dauergast in der Wohnung

Ein Fall, der häufig vorkommt: Der Partner ist sozusagen Dauergast in der Wohnung. Er ist dort weder gemeldet noch komplett eingezogen. Überdies hat er noch einen eigenen Wohnsitz, den er nur selten nutzt.

Vermieter fragen in diesem Fall oft, ob das rechtens ist – schließlich wohnt der Partner gefühlt schon in der Wohnung. Das ist es tatsächlich – der Mieter muss auch bei Dauergästen keine Erlaubnis einholen.

Mit der Ausnahme: Der Besuch bleibt länger als sechs Wochen am Stück. Einen längeren ununterbrochenen Aufenthalt braucht der Vermieter nicht zu dulden. Nach einem Daueraufenthalt von mindestens drei Monaten gilt der Besuch als Mitbewohner. Fehlt dann die Einwilligung des Vermieters, dann sind rechtliche Schritte oder Abmahnungen möglich.

Der Einzug des Partners ist in fast allen Fällen erlaubt

Wie Vermieter mitteilen dass Freund einzieht?

Wer seinen Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder die eigenen Kinder in die Mietwohnung aufnehmen will, muss seinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen – hier reicht eine Mitteilung an ihn aus. Wollen allerdings unverheiratete Paare zusammenziehen, muss der Mieter seinen Vermieter um Erlaubnis fragen.

Kann mir der Vermieter verbieten dass mein Freund zu mir zieht?

Nun aber die gute Nachricht: Gänzlich verbieten oder verhindern kann der Vermieter den Zuzug des Partners nicht. Hierzu braucht es nur ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt. Dieses Interesse besteht im Fall des Zuzugs des Partners immer.

Wie lange kann ich bei meiner Freundin unangemeldet wohnen?

Gäste darf ein Mieter bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters beherbergen. Hieraus darf jedoch kein Daueraufenthalt werden, d.h. der Besuch darf sich nicht ohne längere Unterbrechungen ständig in der Wohnung aufhalten.

Kann man Miete erhöhen Wenn eine weitere Person einzieht?

Ist dem Einzug des Partners von Ihnen zugestimmt worden, ergibt sich daraus weder für Sie als Vermieter noch für den Mieter das Recht auf einen neuen Mietvertrag. Auch eine Erhöhung der Miete aufgrund dieses Umstands ist in der Regel nicht zulässig.