Wann darf ich eine 125er fahren?

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Seit November 1997 besteht die Möglichkeit, ein 125 ccm-Motorrad mit einem Führerschein der Klasse B zu lenken, ohne eine Motorrad-Prüfung ablegen zu müssen.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
  • Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
  • Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub
  • Ausstellung eines neuen Führerscheines mit dem Code 111
    (vorher darf nicht gefahren werden!)

Praktische Fahrausbildung beim ÖAMTC:

Der Kurs in einem der 8 ÖAMTC Fahrtechnik Zentren dauert 7 Stunden und kostet € 248,-. Schwerpunkte der Ausbildung sind: Motorraderklärung, Anfahren und Schalten, Slalom und Zielbremsen, Kurventechnik und Notbremsübungen. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Weitere Informationen zu Ausbildung, Kosten und Anmeldung erhalten Sie unter "Praktische Fahrausbildung: Motorrad 125 B-Schein".

6 dieser Praxisstunden können bei einem allfälligen späteren Erwerb der Klasse A1 auf die dort vorgeschriebene Fahrausbildung angerechnet werden. Dies ist nach frühestens 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111 möglich.

Verkehrsvorschriften:

Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können. 

Geltungsbereich:

Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken. 

In einigen Ländern wird der "Code111" in einem österr. Führerschein anerkannt: Das sind Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:

  • Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
  • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
  • Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
  • Italien
  • Lettland

Bei Fahrten ins Ausland empfiehlt der ÖAMTC, die Gesetzesbestimmungen mitzuführen. Alle Informationen inkl. Rechtsquellen finden Sie auch zum Download unter "Code 111 - Motorrad mit B-Führerschein".

    Video

    Wann darf ich eine 125er fahren?

    Thema Führerschein

    Ob für Auto, Moped, Motorrad, Quad oder Lastwagen mit Anhänger: auf die Führerscheinprüfung muss man sich optimal vorbereiten. Der Club informiert über die Voraussetzungen, Dauer und Fristen, kompetent und unabhängig. Mit gratis Online-Führerschein-Test.

    © istockphoto.com/Georgijevic

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    Motorradführerschein ohne Prüfung: Führerschein, B196, Klasse B, 125er

    Wann darf ich eine 125er fahren?

    08.05.2022 —

    Viele Menschen sehnen sich nach der Freiheit auf dem Motorrad. Wer den Autoführerschein hat und ein paar Voraussetzungen erfüllt, sitzt ganz schnell und ohne Prüfungsstress auf dem Bike!

    Motorräder sind für viele nicht nur ein einfaches Fortbewegungsmittel, sondern vor allem ein Lebensgefühl. Um die Freiheit auf zwei Rädern genießen zu können, braucht es einen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse (alle Infos zum Motorradführerschein). Doch nicht alle Biker müssen dafür eine Extraprüfung ablegen.

    Nützliches für Motorradfahrer

    Führerschein mit Erweiterung B196

    Wer bereits die Führerscheinklasse B/BE (Autoführerschein/Autoführerschein mit Anhänger) besitzt, kann mit ein paar Voraussetzungen auch ohne zusätzliche Prüfung Motorräder der Klasse A1 (125-ccm-Klasse) fahren.

    Denn: Seit 2020 gibt es für Führerscheininhaber der B-Klassen die Erweiterung B196. Mit ihr dürfen nach einer absolvierten theoretischen und praktischen Ausbildung Motorräder in Deutschland gefahren werden – ganz ohne Prüfung.

    Welche Voraussetzungen gelten?

    Der B196-Anwärter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Mindestalter: 25 Jahre. Absolviert werden müssen neun Schulungsstunden – mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer in einer Fahrschule.

    Wann darf ich eine 125er fahren?

    Wer die B196-Erweiterung will, braucht vier Theorie- und fünf Praxisstunden in der Fahrschule.


    Wer die Voraussetzungen erfüllt und an Theorie- und Praxisfahrstunden teilgenommen hat, bekommt von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser – und einem aktuellen Passfoto – geht man zum ortsansässigen Straßenverkehrsamt und lässt sich einen neuen Führerschein ausstellen. Hinter der Klasse B wird die dann die Schlüsselnummer 196 eingetragen.

    Das kostet die Erweiterung

    Natürlich gibt es die Führerschein-Erweiterung nicht umsonst. Für Fahr- und Theoriestunden, Passfotos und Bearbeitungsgebühr beim Straßenverkehrsamt müssen Sie je nach Bundesland mit zwischen 700 und 900 Euro rechnen. Zum Vergleich: Der A1-Führerschein kostet zwischen 1000 und 1700 Euro.

    Was darf ich mit B196 fahren?

    Ist der neue Führerschein da, dürfen Sie neben den Kraftfahrzeugen der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Das heißt: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

    Bildergalerie

    Kamera

    Alle Infos zum Motorradführerschein

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen sogar bis 15 kW geführt werden. Aber: Anders als die Motorradführerschein-Klassen A1 und A2 lässt sich der B196 nicht durch eine zusätzliche Prüfung auf die nächste Klasse erweitern.

    Wo gilt die Führerschein-Erweiterung?

    Bei B196 handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B mit der nationalen Schlüsselnummer 196. Diese ist nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.

    Für wen lohnt sich die Erweiterung?

    Wer keine schweren Maschinen fahren, nicht mit dem Motorrad ins Ausland reisen und gelegentlich am Wochenende die Gegend erkunden möchte, für den ist die Erweiterung eine hervorragende Alternative zum A1-Führerschein. Da keine Extraprüfung abgelegt werden muss, fallen die Kosten deutlich geringer aus.

    Wann darf ich eine 125er fahren?

    Motorräder der 125-Kubik-Klasse können je nach Modell bis zu 130 km/h schnell fahren.


    Mit Motorrädern der 125-ccm-Klasse können Sie je nach Marke und Modell bis zu 130 km/h fahren. Das reicht für die Landstraße allemal und sogar für kurze Abschnitte auf der Autobahn, um mit dem Strom mitzuschwimmen.

    Welche Sonderregelungen gibt es?

    Leichte Krafträder bis 125 cm3 dürfen alle fahren, die ihre Fahrererlaubnis der alten Klassen 2, 3 und 4 vor dem 1. April 1980 erworben haben. Diese Regelung berechtigt Sie zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

    Für alle, die den Führerschein nach dem 1. April 1980 erworben haben, galt bis 2020 die Regelung, dass man nur mit der Führerscheinklasse A1 Motorräder fahren darf. Durch die Erweiterung B196 wurde ein vereinfachter und kostengünstigerer Zugang zum Motorradfahren geschaffen. (Das kostet Motorradfahren)

    Führerscheinklassen bei Motorrädern

    Alle zwei- und dreirädrige Fahrzeuge

    Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW

    Krafträder bis 35 kW; Motorleistung ohne Hubraumbegrenzung

    Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren

    ab 20 (bei Vorbesitz der Klasse 2; mindestens 2 Jahre)


    Auch in anderen Ländern gibt/gab es Sonderregelungen, bei denen man ein Motorrad auch mit dem normalen Autoführerschein fahren darf/durfte. Allerdings gelten diese Regelungen in der Regel nur für Führerschein-Inhaber der einzelnen Hoheitsgebiete.

    Wer also nur einen deutschen Führerschein besitzt, der darf zum Beispiel in Italien Motorräder der Klasse A1 nicht bewegen, obwohl der italienische Autoführerschein dazu berechtigt.

    Wie alt muss man sein um 125er zu fahren?

    Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis.

    Was für ein Motorrad darf ich mit dem Autoführerschein fahren?

    Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis ...

    Welchen Führerschein brauche ich für eine Vespa 125?

    Führerscheinklassen | Führerschein Vespa Erfahrene Autofahrer haben eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

    Wie schnell fährt eine 125 mit 15 PS?

    Trotz 11 kW/15 PS ist nur eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h drin.