Nach welchen Steuerparagraphen ist Crowdsourcing für PlattformbetreiberInnen und deren in- und ausländische Kunden sowie der Crowd mehrwertsteuerpflichtig bzw. von Mehrwertsteuer befreit?
Ich gehe davon aus,
Inlandskunden (Plattformnutzung, Beratung, Workshops…): 19 % Mehrwertsteuer
Auslandskunden (Plattformnutzung, Beratung, Workshops…): Reverse-Charge-Verfahren, sprich keine Umsatzsteuer
Wie verhält es sich bei Nicht-EU-Ländern (Schweiz, USA...)?
Ist die Crowd (weltweit, Freelancer) steuerpflichtig, und falls ja, wann bzw. wann nicht? Und gegebenenfalls zu welchem Steuersatz bzw. welchen Steuersätzen?
1. Crowd mit Wohnsitz in Deutschland (Ausnahme: Privatpersonen oder Unternehmen die unter Kleinunternehmerregelung fallen)
2. Crowd mit Wohnsitz im Ausland: Zweitwohnsitz in Deutschland nötig? Ab welchen Umsätzen kann gegebenenfalls Crowd aus Österreich, Schweiz, anderen Ländern allgemein Mehrwertsteuer berechnen und zu welchem Steuersatz / Steuersätzen?
3. Sind reine Brainstormings für Crowd steuerpflichtig?
4. Angenommen es stimmt, dass Steuern nur anfallen, sobald etwas Konkretes entsteht. Was wenn bei Projektbeginn (kundenseitig noch offen ist, ob es „nur“ Brainstorming oder auch Konzepterstellung bzw. Produktentwicklung werden soll?
5. Wie ist die Umsatzsteuer abzuführen und zu buchen, die bei Projektbeginn dem Kunden angerechnet wurde, jedoch aufgrund von teils Privatpersonen und Unternehmen die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, nicht weitergegeben werden?
6. Werden Steuern nicht, falsch oder fälschlicherweise berechnet, wie lange ist rückwirkend eine Korrektur, auch eine optionale Nachforderung von Kundenunternehmen möglich?
Pflichtangaben Rechnung bei Vorkasse: Text: „Lieferung erfolgt nach Vorkasse binnen 24 Stunden.“ Ein konkretes Lieferdatum kann in der Rechnung nicht ausgestellt werden, da die Zahlungsleistung kundenseitig bestimmt wird. Ebenso verhält es sich mit dem Leistungszeitraum, der sich optional auch verlängern kann. In der Rechnung könnte die voraussichtliche Projektlaufzeit beziffert werden. Was wenn diese sich jedoch ändert und verlängert? Neue Rechnung?
Deutschland bleibt auch in der Pandemie Spitzenreiter unter den Hochsteuerländern. Zuwendungen wie der Kinderbonus von 300 Euro und Steuererleichterungen für Alleinerziehende haben die Last zwar verringert, doch auch andere Länder gingen in diese Richtung. Deshalb hat Deutschland seine Position im internationalen Vergleich nicht verbessert. Das sind die jüngsten Ergebnisse der Steueruntersuchung, welche die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) am Donnerstag vorlegte. Sie dürften im anstehenden Wahlkampf für Gesprächsstoff sorgen.
Nach der jährlich seit zwei Jahrzehnten durchgeführten Studie ist Deutschland weiterhin das Land, das Alleinstehende und Doppelverdiener gemessen am Bruttoeinkommen unter den 37 OECD-Mitgliedsländern am höchsten mit Steuern und Sozialabgaben belegt. So liegt die Last eines Alleinstehenden ohne Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von 61.200 Euro bei 38,9 Prozent. Auf die Einkommensteuer entfallen 18,8 Prozent des Bruttoeinkommens und auf die Sozialabgaben 20,1 Prozent. Länder wie Österreich, Italien, Frankreich liegen deutlich niedriger.
Zudem langen der deutsche Fiskus und die Sozialkassen bei Familien mit Doppelverdienern kräftig zu. Hier hat die OECD Zuschüsse wie Kindergeld von der Belastung abgezogen. Demnach ist Deutschland – nach Dänemark - das Land in der OECD, das ein Doppelverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern am höchsten belastet. Einkommensteuer und Sozialabgaben der Doppelverdiener liegen bei fast 30 Prozent des gemeinsamen Bruttoeinkommens von rund 103.500 Euro. Die Sozialabgaben wiegen hier doppelt so schwer wie die Einkommensteuer.
Die Belastung in Deutschland ist kaum gesunken
Nur bei Familien mit einem Alleinverdiener findet Deutschland einen Platz unterhalb der Spitzengruppe. „Der Hauptgrund ist das Ehegatten-Splitting, das die Steuerbelastung senkt“, berichtete Michelle Harding, Steuerexpertin bei der OECD. Auf diesen Modellfall bezogen (und diesmal unter Einberechnung der Arbeitgeber-Sozialabgaben) hält Deutschland den neunten Platz. Die Belastungsquote liegt hier bei knapp 33 Prozent, der OECD-Durchschnitt 24,4 Prozent. Die Durchschnittsquote ging im vergangenen Jahr um 1,1 Prozentpunkte zurück; das war die stärkste Minderung, seitdem die Messungen vor zwei Jahrzehnten begannen. Deutschland erreichte in dieser Kategorie eine Belastungssenkung, die den OECD-Durchschnitt noch übertraf.
Die OECD berechnet in ihrer Untersuchung auch immer den sogenannten Steuerkeil. Damit setzt sie die Kosten eines Arbeitgebers für einen Arbeitsplatz (Bruttogehalt und Arbeitgeber-Sozialabgaben) mit den Steuer- und Abgabenzahlungen der Arbeitnehmer ins Verhältnis. Der Steuerkeil misst für alleinstehende Arbeitnehmer mit Durchschnittslohn, wie viele Einnahmen die öffentliche Hand in Gestalt des Fiskus und der Sozialkassen aus einem Arbeitsplatz „abzieht“. Diese Messung beleuchtet damit die monetären Hürden für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen.
In Deutschland ging der Steuerkeil im vergangenen Jahr zwar um 0,28 Prozentpunkte zurück, doch er notierte immer noch bei 49 Prozent und stellte daher wie im Vorjahr die zweithöchste Belastung in der OECD nach Belgien dar. Über die Jahre ist die deutsche Belastung kaum gesunken, denn schon vor zwei Jahrzehnten wies Deutschland eine Belastungsquote von 52,9 Prozent auf. Der Durchschnittswert in der OECD betrug im vergangenen Jahr 34,6 Prozent, ein Rückgang um 0,39 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.
Auch sinkende Einkommen führen zu niedrigeren Abgaben
Im OECD-Schnitt hat die Pandemie zum größten Rückgang der Steuer- und Abgabenlast auf Arbeitseinkommen seit der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 geführt. Vor allem die Abgabenlast für Familien ist zurückgegangen. Denn die Regierungen bemühten sich, die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise abzufedern. Sinkende Haushaltseinkommen haben aber auch zu einer niedrigeren Abgabenlast für Durchschnittsverdiener geführt.
Man kann Steuerbelastungen auf verschiedene Arten messen. Der aktuelle OECD-Bericht mit dem Titel „Taxing wages“ hebt vor allem auf die Einkommenssteuer und die Sozialabgaben ab. Wenn man dagegen alle Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt und auf die Wirtschaftsleistung in Form des Bruttoinlandsproduktes (BIP) bezieht, dann war in der OECD zumindest im Jahr 2019 Dänemark mit 46,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Spitzenreiter, gefolgt von Frankreich mit 45,4 Prozent. Nach diesen Kennziffern rangierte Deutschland mit einer Belastungsquote von 38,8 Prozent auf dem elften Rang.