Der geschlossene Verband (drei oder mehr Fahrzeuge) gilt im Rahmen der StVO als ein Verkehrsteilnehmer. Dies hat zum Beispiel zur Folge, dass, wenn das Führungsfahrzeug in eine bevorrechtigte Straße eingebogen ist, sämtliche anderen Fahrzeuge des Verbandes nachfolgen dürfen, auch wenn eine etwa vorhandene Lichtzeichenanlage zwischenzeitlich auf "Rot" geschaltet hat oder sich auf der Vorfahrtsberechtigten Straße andere Verkehrsteilnehmer nähern. Show Die Bitte las sich dringend: „Könnten Sie mal übers richtige Verhalten gegenüber Fahrzeugkolonnen aufklären?“, schrieb Kevin Wolfgarten an die ADAC Motorwelt. Der Kölner Bereitschaftspolizist, mit seinen Kollegen bei Fußballspielen, Demonstrationen oder Suchaktionen im Einsatz, erlebt es regelmäßig: „Immer wieder drängen sich Autos in unsere Kolonnen, bremsen uns aus, machen uns das Leben schwer.“ Nicht nur der Polizei geht es so. Rettungsdienste, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Bundeswehr – sie alle sind oft im Konvoi unterwegs und klagen über Behinderungen auf dem Weg zum Einsatzort. Grund genug, für uns zu erklären, wie sich Autofahrer im Fall eines nahenden Konvois verhalten sollten. Woran erkenne ich eine Kolonne? Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen halten sich meist an eine Bundeswehr-Vorschrift: Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, es kann zusätzlich mit gelbem Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein. Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein. Polizei-Konvois verzichten meist auf Flaggen, sind aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar. Welche Rechte hat so ein Verband? Verkehrsrechtlich gilt er als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf also komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch: Ein Unterbrechen der Kolonne durch „Reinquetschen“ ist nicht erlaubt. Wie lang darf eine Kolonne sein? Die StVO legt dies nicht fest, schreibt aber vor, „in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei zu lassen“. Rettungs- und Hilfsdienste beispielsweise bilden bei mehr als 15 Fahrzeugen eine weitere eigenständige Kolonne. Darf ich eine Kolonne überholen? Ja, aber nur „in einem Rutsch“, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen. Was gilt an Ein- oder Ausfahrten von Autobahnen? Auch hier darf man sich streng genommen nicht in eine Kolonne quetschen. „Aber natürlich lassen wir jemanden rein, wenn es sonst eng für ihn wird“, sagt Polizist Wolfgarten. „Gut wär’s, wenn derjenige sich dann nicht kilometerweit bei uns häuslich einrichtet.“ Muss ich einer Kolonne im Stau Platz machen? Nur, wenn es sich um Rettungsfahrzeuge handelt, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. In diesem Fall ist idealerweise schon eine Rettungsgasse frei. Also cih(wir) sind heute an einer kangen kette von von Bundeswehrsoldaten entlanggefahren(für die die es sich nicht denken könne:Auf der Autobahn) zumindestens hingen draussen alle Blaue Flaggen an jedem wagen als ich meine Mutet fragte meinte sie Am Anfang und Ende sei eine Andere aber da waren keine...ein Bestimmtetsmuster hattens ie auch noch sie waren einfach nur Blau.... Danke im Vorraus P.S.: Die Frage hat mich nicht mehr losgelassen :D und Sry für die Rechtschreibfehler ;P ...komplette Frage anzeigen14 AntwortenGermanSailor Community-Experte Bundeswehr 21.08.2013, 09:07 Das ist das Zeichen, dass die Fahrzeuge in einer Kolonne fahren. Alle Fahrzeuge haben blaue Flaggen, das letzte Fahrzeug eine Grüne. Ein Fahrzeug mit Panne nutzt eine gelbe Flagge. Die Regelung gilt übrigens auch beim THW. Hier steht Näheres dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_%28Stra%C3%9Fenverkehr%29 Mausi2548 18.04.2010, 01:21 Das bedeutet, daß die Fahrzeuge im Verbund (Konvoi) fahren und es durch die Fahnen für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar machen. 2 Kommentare 2 BuddyOverstreet 18.04.2010, 01:32 nee, mit Sichtbarmachen hat das nichts zu tun. Wer die Panzer nicht sieht, ist selber schuld. Das soll bedeuten, dass man tunlichst nicht in die Kolonne einscheren soll. Das ist zwar kein Verbot, aber wer schon mal ein von einem Panzer überrolltes Fahrzeug geshen hat, wird sich das zweimal überlegen. 0 1 Mausi2548 18.04.2010, 01:37 @BuddyOverstreet Ich meine auch nicht, daß sie dadurch die einzelnen Fahrzeuge sichtbar machen, sondern, daß es sich um einen Verbund handelt. Daß man die Fahrzeuge sieht, steht ja wohl außer Frage. 0 romar1581 18.04.2010, 01:24 Dass das eine Kolonne (geschlossener Verband, Konvoi) ist, die man nur als ganzes überholen darf (ganze Kolonne gilt als ein Fahrzeug), und für den spezielle Verkehrsregeln gelten. Hier ein Auszug: Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat. (Wikipedia) Alpenliebhaber 02.07.2019, 22:48 Das bedeutet, dass es sich hierbei um eine Kolonne handelt. Diese besteht meist aus mehr als zwei Fahrzeugen, die sozusagen im Konvoi fahren. Vom ersten bis zum vorletzten Fahrzeug führt jedes dieser Fahrzeuge auf seiner Fahrerseite eine blaue Flagge. Am letzten Auto hingegen befindet sich eine Flagge in grüner Farbe, die somit den Konvoi sichtbar abschließt. Solltest du die Absicht haben, den Konvoi zu überholen, darfst du diesen bei dem Vorgang nicht unterbrechen. Es muss also abzusehen und vor allem sicher sein, dass dir kein Auto entgegenkommt. Wenn die Truppe eine Ampelanlage überquert, gilt für dich auch bei einer Grünphase striktes Halteverbot. Du musst erst den kompletten Konvoi passieren lassen, bevor auch du weiterfahren kannst. Hier kannst du dich ebenfalls <a href="https://blog.adac/achtung-kolonne-richtiges-verhalten/">beim ADAC</a> informieren. BuddyOverstreet 18.04.2010, 01:30 Für Sanitätsfahrzeuge gilt imho diese Regelung nicht, d.h. ich war mal Panzerkommandant auf einem gepanzerten Sanitätsfahrzeug. Wir fuhren noch hinter dem letzten Fahrzeug der Kolonne. Hinter mir fuhr dann nur noch ein Krad. |