Immer mehr Menschen wählen das Velo für ihre täglichen Fahrten, da es ein ökologisches und wirtschaftliches Transportmittel ist, dank dem zudem häufig Zeit gewonnen werden kann, vor allem in der Stadt. Die Velofahrer bilden einen Teil des Strassenverkehrs. Sie müssen darum wie andere Strassenbenützer die Verkehrsregeln respektieren. Eine korrekte und sichere Fahrweise trägt viel zur Unfallverhütung bei.
Grundregeln beim Velofahren
- Vortritt: Halten Sie sich beim Velofahren an die Vortrittsregeln (gewähren Sie den Vortritt zum Beispiel am Rotlicht, bei Stoppstrassen und in Kreiseln).
- Verkehrsregeln: Halten Sie sich an die Verkehrsregeln, wie dies auch die anderen Verkehrsteilnehmer tun.
- Achten Sie auf die anderen: Achten Sie auf die Fussgänger (vor allem Kinder und ältere Menschen) und die übrigen Strassenbenutzer.
- Fahren Sie vorausschauend: Fahren Sie vorsichtig und vorbeugen. Bleiben Sie stets aufmerksam, um mögliche Gefahren zu erkennen, bevor sie eintreten.
- Verlangsamen Sie Ihre Fahrt: Bremsen Sie in Vortrittssituationen, damit Sie rechtzeitig anhalten können.
- Abstand halten: Bleiben Sie in ausreichender Distanz zum Fahrer oder Fahrzeug vor Ihnen, damit Sie rechtzeitig reagieren können, wenn diese bremsen.
Alltägliche Situationen beim Velofahren
Sich verständigen beim Richtungswechsel
Damit man meine Absicht erkennt, zeige ich meinen Richtungswechsel immer rechtzeitig an, indem ich den Arm ausstrecke, vor allem wenn ich links abbiegen will oder im Kreisverkehr.
Abbiegen nach links ohne
Einspurstrecke
Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Strassenmitte ein. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden. Wenn ich fürchte, überholt zu werden, blicke ich nochmals kurz rückwärts, bevor ich abbiege.
Abbiegen nach links mit
Einspurstrecke
Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Mitte der Einspurstrecke. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden.
Kreisverkehr
Ich beachte das linke Vortrittsrecht. Ich kann in Minikreiseln (ein-spuriger Kreisel) in der Mitte der Fahrstreifen fahren. Ich halte Abstand zu den vor mir fahrenden Fahrzeugen und überhole im Kreisel nie. Bevor ich den Kreisel verlasse, gebe ich ein deutliches Armzeichen nach rechts.
An Kolonnen vorfahren
Velofahrende dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen
vorfahren. Für Ihre eigene Sicherheit empfiehlt es sich jedoch, hinter und nicht neben stehenden Fahrzeugen anzuhalten. Aufs Trottoir zu fahren oder sich zwischen den Autos durchzuschlängeln ist hingegen verboten, da dies gefährlich ist.
Nebeneinanderfahren
Velofahrende dürfen nur in speziellen Situationen nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird:
- In Gruppen mit mehr als 10 Personen
- Auf signalisierten Radwanderwegen auf Nebenstrassen
- Auf Radwegen
- In Begegnungszonen
Abgesehen von den obenerwähnten Situationen müssen die Velofahrer hintereinander fahren.
Kreuzung mit einem Radstreifen
An
Kreuzungen haben Velo- und Mofafahrer, die Radwege oder Radstreifen entlang von Strassen befahren, Vortritt. Diese Regel gilt auch, wenn kein Radstreifen vorhanden ist.
Tram Vortritt
Ich gewähre den schienengebundenen Fahrzeugen den
Vortritt.
Bus Vortritt
Ich gewähre öffentlichen Verkehrsmitteln
(Tram, Bus), die innerorts die Haltestelle verlassen möchten, ebenfalls den Vortritt. Ich darf nur dann mit dem Velo auf der Busspur fahren, wenn dies auf einem Piktogramm angegeben ist.
Ein- und Aussteigende haben Vortritt
Ich gewähre bei einer Tram-Haltestelle ohne
Schutzinsel den Ein- und Aussteigenden den Vortritt.
Einige Tipps für Radfahrer
Radfahrer- und Veloausrüstung
- Helm: Tragen Sie immer einen gut sitzenden Helm. Gehen Sie Ihren Kindern und den andern mit gutem Beispiel voran!
- Sichtbarkeit: Sorgen Sie durch eine angemessene Beleuchtung an Ihrem Velo dafür, dass Sie für andere gut sichtbar sind. Tragen Sie wenn immer möglich eine
Leuchtweste, vor allem bei Dunkelheit und im Winter.
Häufige Gefahren beim Velofahren
- Toter Winkel: Fahren Sie nicht im toten Winkel anderer Fahrzeuge, sondern hinter ihnen. Insbesondere bei Bussen und Lastwägen ist der tote Winkel aufgrund ihrer Höhe besonders gross.
- Geparkte Fahrzeuge: Fahren Sie nicht zu nah an den geparkten Autos vorbei, da Unvorsichtige unvermutet die Türe öffnen oder starten
könnten.
Überholen
- Überholen oder einem Hindernis ausweichen: Blicken Sie stets zuerst zurück, bevor Sie ein langsameres Fahrzeug überholen oder ein Hindernis am Strassenrand umfahren wollen. Vergewissern Sie sich so, dass Sie ausschwenken können, ohne von nachfolgenden Fahrzeugen gefährdet zu werden, und signalisieren Sie Ihre Absicht mit einem eindeutigen Armzeichen.
- Überholen auf dem Radstreifen: Überholen Sie auf Radstreifen andere Velofahrer nur links und vergewissern Sie sich vorher, dass seitlich genügend Platz bleibt, um gefahrlos vorbeizufahren.
Mindestalter für das Befahren von Strassen mit dem Velo
- Das Gesetz definiert das Mindestalter für das Befahren von Strassen mit dem Velo grundsätzlich nicht; immerhin muss das Kind die Pedalen treten können. Um auf einer Hauptstrasse zu fahren, muss ein Kind unter 6 Jahren auf jeden Fall von einer mindestens 16jährigen Person begleitet werden.
- Velos ohne Pedalen und Spielzeugvelos werden wie beispielsweise Trottinetts als «fahrzeugähnliche Geräte» betrachtet. Die Kinder können damit
spielen und sie mit gebührender Vorsicht in Fussgängerbereichen (Trottoirs), auf Fahrradwegen sowie in Begegnungs- und Tempo-30-Zonen benutzen.
Häufige Verstösse und Bussen
Ein Rotlicht überfahren | CHF 60.- |
An einer Stoppstrasse nicht vollständig anhalten | CHF 30.- |
Auf dem Trottoir fahren | CHF 40.- |
In Fussgängerzonen fahren | CHF 30.- |
Nichtbenutzen des Radwegs/-streifens (sofern vorhanden) | CHF 30.- |
Verweigern des Vortritts an Fussgängerstreifen | CHF 40.- |
Den Lenker vollständig loslassen | CHF 20.- |
Fahren ohne Licht auf einer nachts beleuchteten Strasse | CHF 40.- |
Fahren ohne Licht auf einer nachts nicht beleuchteten Strasse | CHF 60.- |
Fahren ohne Klingel (gilt nur für Elektrovelos und Mofas) | CHF 20.- |
Fahren ohne Rückspiegel (gilt nur für Elektrovelos und Mofas | CHF 20.- |
Fahren ohne Helm (gilt nur für Elektrovelos und Mofas) | CHF 30.- |
Verstoss | Ein Rotlicht überfahren |
Bussen | CHF 60.- |
Verstoss | An einer Stoppstrasse nicht vollständig anhalten |
Bussen | CHF 30.- |
Verstoss | Auf dem Trottoir fahren |
Bussen | CHF 40.- |
Verstoss | In Fussgängerzonen fahren |
Bussen | CHF 30.- |
Verstoss | Nichtbenutzen des Radwegs/-streifens (sofern vorhanden) |
Bussen | CHF 30.- |
Verstoss | Verweigern des Vortritts an Fussgängerstreifen |
Bussen | CHF 40.- |
Verstoss | Den Lenker vollständig loslassen |
Bussen | CHF 20.- |
Verstoss | Fahren ohne Licht auf einer nachts beleuchteten Strasse |
Bussen | CHF 40.- |
Verstoss | Fahren ohne Licht auf einer nachts nicht beleuchteten Strasse |
Bussen | CHF 60.- |
Verstoss | Fahren ohne Klingel (gilt nur für Elektrovelos und Mofas) |
Bussen | CHF 20.- |
Verstoss | Fahren ohne Rückspiegel (gilt nur für Elektrovelos und Mofas |
Bussen | CHF 20.- |
Verstoss | Fahren ohne Helm (gilt nur für Elektrovelos und Mofas) |
Bussen | CHF 30.- |
Wussten Sie, dass...
- Die Radfahrer auf einfachen (einstreifigen) Kreisverkehrsplätzen nicht verpflichtet sind, rechts zu fahren? Und dass es obligatorisch ist, vor der Ausfahrt ein Armzeichen rechts zu geben?
- Velofahrer zum Linksabbiegen in der Mitte des Abbiegestreifens fahren dürfen?
- Velofahrer unter der Bedingung, dass ihnen dies mit einem entsprechenden Schild erlaubt wird, in einer Strasse in entgegengesetzter Richtung fahren dürfen?
- Velofahrer in «ausgeweiteten Radstreifen» nebeneinander warten dürfen?