Was ist der unterschied zwischen immatrikulation und einschreibung

Die einmalige Einschreibung bzw. die Immatrikulation an einer Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtung einer österreichischen Hochschule benutzen zu dürfen. Es ist die Eintragung in die Matrikel (Stammrolle, Personenverzeichnis), bei der du einen Studierendenausweis und eine sog. Matrikelnummer erhältst, die du das ganze Studium über behältst und mit der du identifiziert werden kannst.

Der erste Schritt in diesem Zulassungsverfahren ist die Erstanmeldung. Diese kann in den meisten Fällen auf der Webseite der jeweiligen Einrichtung online und unter Beachtung bestimmter Fristen durchgeführt werden. Bei der Erstanmeldung gibst du an, welches Studium du wählen möchtest.

Der zweite Schritt besteht aus dem persönlichen Vorlegen der erforderlichen Dokumente in der jeweiligen Stelle für Studienzulassungen.

Zu den Dokumenten zählen:

  • Reifeprüfungs-, Berufsreifeprüfungs- oder Studienberechtigungszeugnis
  • Lichtbildausweis oder Reisepass
  • E-Card (für Versicherte in Österreich)
  • Ein Foto für den Studierendenausweis

Nach Anerkennung der Dokumente ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen. Studierende, die nicht aus dem EU- oder EWR-Raum kommen oder bereits über einen Abschluss einer Hochschule/Universität verfügen, erhalten einen Zulassungsbescheid, der sie zum Eintritt in die gewählte Bildungsinstitution berechtigt.

Personen, die über ein Reifeprüfungszeugnis eines EU- oder EWR-Landes verfügen, sind – sofern alle Dokumente in Ordnung sind – sofort zum Studium zugelassen.

Für die nachfolgenden Semester ist es erforderlich, dass du dich für jedes Semester gesondert anmeldest. Diese Anmeldung wird als Inskription bezeichnet und bedarf keines Verfahrens.

Zumeist reicht es für die Einzahlung des Studierendenbeitrages (ÖH-Beitrag) und des Studienbeitrages aus, deine Matrikelnummer anzugeben.  Dies wird auch „Zahlscheininskription“ genannt.

Wann bin ich für ein Studium zugelassen?

Für Erstsemester

Wie schreibe ich mich ein?

Wenn Sie nach einer erfolgreichen Bewerbung eine Zulassung zum Studium erhalten haben, müssen Sie sich als nächstes über das Campus-Management-System C@MPUS einschreiben, um an der Universität Stuttgart aufgenommen zu werden. Den Antrag auf Einschreibung finden Sie direkt dort.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Frist einschreiben müssen!

Sobald Ihr Antrag auf Einschreibung fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt, die Krankenversicherungsmeldung eingegangen ist und die Gebühren bezahlt sind, werden Sie eingeschrieben. Ihre Studienbescheinigungen können Sie mit Ihrem studentischen Account in C@MPUS herunterladen. Den Studienausweis erhalten Sie per Post, sobald Sie in C@MPUS eine deutsche Adresse hinterlegt haben.

Sie haben noch Fragen? Antworten gibt Ihnen unsere FAQ-Liste.  

Informationen zur Einschreibung

Einschreibung über C@MPUS

Die Einschreibung erfolgt über das Campus-Management-System C@MPUS. Nachdem Sie Ihr Studienplatzangebot angenommen haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Ergänzen Sie die fehlenden Daten über den Button "Daten ergänzen".
  • Laden Sie Ihr Passfoto und sonstige erforderliche Unterlagen hoch.
  • Überweisen Sie die Gebühren.
  • Drucken Sie den Antrag auf Einschreibung aus, unterschreiben ihn, legen Sie die noch fehlenden Unterlagen, die nicht hochgeladen werden können, bei und schicken Sie ihn innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Fristen postalisch an die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung.
  • Ausländische Studienbewerber*innen schicken bitte ihre Unterlagen, die nicht hochgeladen werden können, ebenfalls per Post an die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie die Unterlagen ausnahmsweise als Scan (PDF) über das Kontaktformular (geben Sie im Kontaktformular bitte "Einschreibung" als Ihr Anliegen an) einreichen. In diesem Fall müssen Sie die erforderlichen beglaubigten Kopien nach der erfolgten Einreise umgehend nachreichen.
  • Bewerber*innen, die sich als Promotionsstudierende einschreiben wollen, finden weitere Informationen auf der Seite zur Einschreibung für Promotionsstudent*innen.

Eine schrittweise Erläuterung des Einschreibeverfahrens finden Sie im pdf-Dokument HowTo C@MPUS - Einschreibeverfahren (PDF).

Frist für die Einschreibung

Die Frist für die Einschreibung beginnt mit der Zulassung und endet mit dem im Zulassungsbescheid angegebenen Datum. Hierbei gilt: 

  • Der Antrag auf Einschreibung muss mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität eingegangen sein. Es gilt dabei das Eingangsdatum bei der Universität und nicht das Datum des Poststempels!
  • Geht der Antrag auf Einschreibung nicht innerhalb der genannten Frist ein, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Der Studienplatz wird dann an eine nachrangige Bewerberin oder einen nachrangigen Bewerber vergeben. Können Sie aus einem wichtigen Grund die Frist nicht einhalten, informieren Sie bitte die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung, die Ihnen in begründeten Ausnahmefällen eine Fristverlängerung einräumen kann – allerdings nicht über den Vorlesungsbeginn hinaus.
  • Mit schriftlicher Vollmacht kann auch eine von Ihnen beauftragte Person die Einschreibung vornehmen.
  • Auch in Masterstudiengängen enden die Einschreibefristen wie im Zulassungsbescheid mitgeteilt. In den meisten Fällen ist dies der 15. Mai zum Sommersemester und der 15. November zum Wintersemester.

Erforderliche Unterlagen für die Einschreibung

Welche Unterlagen Sie für Ihren Studiengang genau hochladen müssen, ist in Ihrem Account in C@MPUS aufgelistet. Die Unterlagen variieren je nach Studiengang, hier eine generelle Übersicht:

Folgende Unterlagen laden Sie direkt in C@MPUS hoch:

  • ein aktuelles Passbild (etwa 45 x 35 mm) für den Studienausweis
  • bei Einschreibung in einen Bachelor-Studiengang (1. Fachsemester): Nachweis Orientierungsverfahren
  • bei Bachelor-Studiengängen mit Vorpraktikumspflicht: Bescheinigung über die Anerkennung des Vorpraktikums des jeweiligen Praktikantenamts der Universität Stuttgart (wenn bereits vorhanden)
    • Genauere Hinweise zum Nachweis der Vorpraktika
  • bei Wechsel des Studiengangs im dritten oder höheren Hochschulsemester: Nachweis der Studienfachberatung für den gewünschten Studiengang.

Folgende Unterlagen legen Sie Ihrem Antrag auf Einschreibung bei (sofern Sie nicht schon an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind) und schicken diese per Post bzw. werfen Sie in das Postfach (s. FAQs) (ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber bitte ebenfalls per Post; nur in Ausnahmefällen als PDF-Datei per Kontaktformular):

  • Bachelor-Studiengänge: beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses oder der sonstigen Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis)
  • Master-Studiengänge: beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie des ersten Hochschulabschlusses
  • bei Wechsel der Hochschule:
    • von der ausstellenden Hochschule bestätigter Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungs- und Notenübersicht) sowie
    • die Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule, aus der die bisherigen Studienzeiten hervorgehen.
  • alle ausländischen Studienbewerber*innen ohne deutsches Abitur benötigen zusätzlich:
    • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (Test Deutsch als Fremdsprache/Test DaF). Weitere Informationen zu den Sprachnachweisen oder zur Befreiung finden Sie auf der Seite Deutschkenntnisse
  • alle ausländischen Studienbewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten benötigen zusätzlich:
    • Kopie des Reisepasses mit Visum oder Aufenthaltsgenehmigung (dabei helfen Ihnen die Informationen des Auswärtigen Amts zur Visumpflicht bzw.-freiheit.)
    • Original des Zertifikats der Akademischen Prüfstelle (APS) (Mongolei, China,Vietnam)
    • Amtlich beglaubigte Fotokopien Ihrer Hochschulreife und Ihrer Hochschulzeugnisse

Für die Beglaubigung ausländischer Dokumente gilt:
Bitte beachten Sie, dass Sie alle Dokumente amtlich beglaubigt und von einem zugelassenen vereidigten Übersetzer auf Deutsch oder Englisch dem Einschreibeantrag beilegen müssen.

Erforderliche Angaben zur Krankenversicherung

Studierende sind krankenversicherungspflichtig. Die Universität kann Sie daher nur einschreiben, wenn Sie krankenversichert sind. Die Übermittlung Ihres Versicherungstatus läuft elektronisch. Welche Daten wir von Ihnen brauchen, damit das Meldeverfahren funktioniert, erfahren Sie auf unserer Webseite zur Krankenversicherung.

Krankenversicherung

Einschreibung mit vorhandener bedingter Zulassung

Wenn Sie bereits eine bedingte Zulassung für einen Masterstudiengang besitzen (also eine Zulassung, an die Bedingungen wie die Erbringung einer bestimmten Studienleistung geknüpft sind) und sich für diesen Studiengang einschreiben möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Bitte folgen Sie der Anleitung entsprechend Ihres aktuellen Einschreibezeitraums: 

A) Einschreibung bis 15. Januar bzw, 15. Juli:
  • Bewerben Sie sich online in C@MPUS.
  • Sie bewerben sich erneut für den Masterstudiengang und laden dort den Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart hoch.
  • Nach der Bearbeitung durch die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung müssen Sie den Studienplatz annehmen.
  • Danach beantragen Sie die Einschreibung und senden uns innerhalb der Frist (15.5. bzw. 15.11.) den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu (es gilt das Eingangsdatum bei der Universität und nicht das Datum des Poststempels).

Bewerberinnen und Bewerber der Universität Stuttgart, deren Bachelorabschluss bereits vom Prüfungsamt verbucht ist, müssen den Nachweis über den Bachelorabschluss nicht einreichen.

Detaillierte Anleitungen und Screenshots dazu finden Sie unter Bewerbung mit vorhandener bedingter Zulassung bis 15.01. bzw. 15.07..

B) Einschreibung ab dem 16. Januar bzw. 16. Juli:
  • Bewerben Sie sich online in C@MPUS.
  • Wählen Sie als Abschlussziel „Master mit vorhandener bedingter Zulassung“ und laden Sie den Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart hoch.
  • Nach der Bearbeitung durch die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung müssen Sie den Studienplatz annehmen.
  • Danach beantragen Sie die Einschreibung und senden uns innerhalb der Frist (15.5. oder 15.11.) den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu (es gilt das Eingangsdatum bei der Universität und nicht das Datum des Poststempels).

Bewerberinnen und Bewerber der Universität Stuttgart, deren Bachelorabschluss bereits vom Prüfungsamt verbucht ist, müssen den Nachweis über den Bachelorabschluss nicht einreichen.

Detaillierte Anleitungen und Screenshots dazu finden Sie unter Bewerbung mit vorhandener bedingter Zulassung ab 16.01. bzw. 16.07..

Studienplatzverzicht und Aufhebung der Einschreibung

Bis spätestens 30. September (Wintersemester) bzw. 31. März (Sommersemester) können Sie auf Ihren Studienplatz verzichten und/oder Ihre Einschreibung rückgängig machen, auch wenn Sie Ihre Beiträge und Gebühren schon bezahlt haben.

Nach dem 30. September bzw. 31. März kann Ihre Einschreibung nicht mehr aufgehoben werden. Unter bestimmten Bedingungen ist allerdings eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung möglich.

Wie Sie für einen Studienplatzverzicht, für die Aufhebung der Einschreibung und für die Erstattung der Beiträge und Gebühren vorgehen müssen, können Sie auf der Seite "Erstattung von Beiträgen und Gebühren" nachlesen:

Erstattung von Beiträgen und Gebühren

Fragen und Antworten (FAQs)

Wann werde ich immatrikuliert (eingeschrieben)?

Sobald Ihr Antrag fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt und die Gebühren bezahlt sind, werden Sie eingeschrieben. Sie sollten dabei mit einer Bearbeitungszeit von Posteingang bis tatsächlicher Einschreibung von etwa 14 Tagen rechnen. Ihre Studienbescheinigungen können Sie nach erfolgter Einschreibung mit Ihrem studentischen Account in C@MPUS herunterladen, den Studienausweis erhalten Sie per Post.

Permalink:

An welche Adresse soll ich den ausgedruckten Einschreibungsantrag senden?

Bitte schicken Sie den Antrag und eventuell weitere benötigte Unterlagen, die in C@MPUS nicht hochgeladen werden können, an folgende Adresse: 

Universität Stuttgart
Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung
Haus der Studierenden
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart

Die Anträge können auch in den Briefkasten des Haus der Studierenden, Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart (Campus Vaihingen) eingeworfen werden.

Permalink:

Wie muss die amtliche Beglaubigung aussehen?

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, wie etwa Behörden. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Banken, Krankenkassen und ähnlichen Einrichtungen.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

1) Beglaubigungsvermerk, das heißt einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt.
2) Unterschrift des Beglaubigenden
3) Abdruck des Dienstsiegels  (Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem, ein einfaches Schriftsiegel genügt nicht.)

Außerdem gilt:

  • Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegels erscheint.
  • Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
  • Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie, auf deren Inhalt es jeweils ankommt, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf beide Seiten beziehen. Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden.
  • Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel, ein sogenanntes Prägesiegel, so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. In diesem Fall muss der der Beglaubigungsvermerk dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

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