Die einmalige Einschreibung bzw. die Immatrikulation an einer Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtung einer österreichischen Hochschule benutzen zu dürfen. Es ist die Eintragung in die Matrikel (Stammrolle, Personenverzeichnis), bei der du einen Studierendenausweis und eine sog. Matrikelnummer erhältst, die du das ganze Studium über behältst und mit der du identifiziert werden kannst. Show
Der erste Schritt in diesem Zulassungsverfahren ist die Erstanmeldung. Diese kann in den meisten Fällen auf der Webseite der jeweiligen Einrichtung online und unter Beachtung bestimmter Fristen durchgeführt werden. Bei der Erstanmeldung gibst du an, welches Studium du wählen möchtest. Der zweite Schritt besteht aus dem persönlichen Vorlegen der erforderlichen Dokumente in der jeweiligen Stelle für Studienzulassungen. Zu den Dokumenten zählen:
Nach Anerkennung der Dokumente ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen. Studierende, die nicht aus dem EU- oder EWR-Raum kommen oder bereits über einen Abschluss einer Hochschule/Universität verfügen, erhalten einen Zulassungsbescheid, der sie zum Eintritt in die gewählte Bildungsinstitution berechtigt. Personen, die über ein Reifeprüfungszeugnis eines EU- oder EWR-Landes verfügen, sind – sofern alle Dokumente in Ordnung sind – sofort zum Studium zugelassen. Für die nachfolgenden Semester ist es erforderlich, dass du dich für jedes Semester gesondert anmeldest. Diese Anmeldung wird als Inskription bezeichnet und bedarf keines Verfahrens. Zumeist reicht es für die Einzahlung des Studierendenbeitrages (ÖH-Beitrag) und des Studienbeitrages aus, deine Matrikelnummer anzugeben. Dies wird auch „Zahlscheininskription“ genannt. Wann bin ich für ein Studium zugelassen? Für ErstsemesterWie schreibe ich mich ein?Wenn Sie nach einer erfolgreichen Bewerbung eine Zulassung zum Studium erhalten haben, müssen Sie sich als nächstes über das Campus-Management-System C@MPUS einschreiben, um an der Universität Stuttgart aufgenommen zu werden. Den Antrag auf Einschreibung finden Sie direkt dort. Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Frist einschreiben müssen! Sobald Ihr Antrag auf Einschreibung fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt, die Krankenversicherungsmeldung eingegangen ist und die Gebühren bezahlt sind, werden Sie eingeschrieben. Ihre Studienbescheinigungen können Sie mit Ihrem studentischen Account in C@MPUS herunterladen. Den Studienausweis erhalten Sie per Post, sobald Sie in C@MPUS eine deutsche Adresse hinterlegt haben. Sie haben noch Fragen? Antworten gibt Ihnen unsere FAQ-Liste. Informationen zur EinschreibungEinschreibung über C@MPUSDie Einschreibung erfolgt über das Campus-Management-System C@MPUS. Nachdem Sie Ihr Studienplatzangebot angenommen haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Eine schrittweise Erläuterung des Einschreibeverfahrens finden Sie im pdf-Dokument HowTo C@MPUS - Einschreibeverfahren (PDF). Frist für die EinschreibungDie Frist für die Einschreibung beginnt mit der Zulassung und endet mit dem im Zulassungsbescheid angegebenen Datum. Hierbei gilt:
Erforderliche Unterlagen für die EinschreibungWelche Unterlagen Sie für Ihren Studiengang genau hochladen müssen, ist in Ihrem Account in C@MPUS aufgelistet. Die Unterlagen variieren je nach Studiengang, hier eine generelle Übersicht: Folgende Unterlagen laden Sie direkt in C@MPUS hoch:
Folgende Unterlagen legen Sie Ihrem Antrag auf Einschreibung bei (sofern Sie nicht schon an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind) und schicken diese per Post bzw. werfen Sie in das Postfach (s. FAQs) (ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber bitte ebenfalls per Post; nur in Ausnahmefällen als PDF-Datei per Kontaktformular):
Für die Beglaubigung ausländischer Dokumente
gilt: Erforderliche Angaben zur KrankenversicherungStudierende sind krankenversicherungspflichtig. Die Universität kann Sie daher nur einschreiben, wenn Sie krankenversichert sind. Die Übermittlung Ihres Versicherungstatus läuft elektronisch. Welche Daten wir von Ihnen brauchen, damit das Meldeverfahren funktioniert, erfahren Sie auf unserer Webseite zur Krankenversicherung. Krankenversicherung Einschreibung mit vorhandener bedingter ZulassungWenn Sie bereits eine bedingte Zulassung für einen Masterstudiengang besitzen (also eine Zulassung, an die Bedingungen wie die Erbringung einer bestimmten Studienleistung geknüpft sind) und sich für diesen Studiengang einschreiben möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: Bitte folgen Sie der Anleitung entsprechend Ihres aktuellen Einschreibezeitraums: A) Einschreibung bis 15. Januar bzw, 15. Juli:
Bewerberinnen und Bewerber der Universität Stuttgart, deren Bachelorabschluss bereits vom Prüfungsamt verbucht ist, müssen den Nachweis über den Bachelorabschluss nicht einreichen. Detaillierte Anleitungen und Screenshots dazu finden Sie unter Bewerbung mit vorhandener bedingter Zulassung bis 15.01. bzw. 15.07.. B) Einschreibung ab dem 16. Januar bzw. 16. Juli:
Bewerberinnen und Bewerber der Universität Stuttgart, deren Bachelorabschluss bereits vom Prüfungsamt verbucht ist, müssen den Nachweis über den Bachelorabschluss nicht einreichen. Detaillierte Anleitungen und Screenshots dazu finden Sie unter Bewerbung mit vorhandener bedingter Zulassung ab 16.01. bzw. 16.07.. Studienplatzverzicht und Aufhebung der EinschreibungBis spätestens 30. September (Wintersemester) bzw. 31. März (Sommersemester) können Sie auf Ihren Studienplatz verzichten und/oder Ihre Einschreibung rückgängig machen, auch wenn Sie Ihre Beiträge und Gebühren schon bezahlt haben. Nach dem 30. September bzw. 31. März kann Ihre Einschreibung nicht mehr aufgehoben werden. Unter bestimmten Bedingungen ist allerdings eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung möglich. Wie Sie für einen Studienplatzverzicht, für die Aufhebung der Einschreibung und für die Erstattung der Beiträge und Gebühren vorgehen müssen, können Sie auf der Seite "Erstattung von Beiträgen und Gebühren" nachlesen: Erstattung von Beiträgen und Gebühren Fragen und Antworten (FAQs)Wann werde ich immatrikuliert (eingeschrieben)?Sobald Ihr Antrag fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt und die Gebühren bezahlt sind, werden Sie eingeschrieben. Sie sollten dabei mit einer Bearbeitungszeit von Posteingang bis tatsächlicher Einschreibung von etwa 14 Tagen rechnen. Ihre Studienbescheinigungen können Sie nach erfolgter Einschreibung mit Ihrem studentischen Account in C@MPUS herunterladen, den Studienausweis erhalten Sie per Post. Permalink: An welche Adresse soll ich den ausgedruckten Einschreibungsantrag senden?Bitte schicken Sie den Antrag und eventuell weitere benötigte Unterlagen, die in C@MPUS nicht hochgeladen werden können, an folgende Adresse: Universität Stuttgart Die Anträge können auch in den Briefkasten des Haus der Studierenden, Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart (Campus Vaihingen) eingeworfen werden. Permalink: Wie muss die amtliche Beglaubigung aussehen?Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, wie etwa Behörden. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Banken, Krankenkassen und ähnlichen Einrichtungen. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: 1) Beglaubigungsvermerk, das heißt einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Außerdem gilt:
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